Daher soll eine durch die Universitätsleitung initiierte Sonderförderlinie für Forschungsfragen mit gesellschafts-, sozial-, rechts-, kultur- oder geisteswissenschaftlichem Fokus rund um die Pandemie eingerichtet werden. Diese Förderlinie dient, anders als die regulären Förderformate der TRA 4, nicht vorrangig dem Anschub von Verbundforschungsprojekten. Vielmehr besteht die Möglichkeit, auch individuelle Forschungsfragen, die zunächst noch nicht inter-/transdisziplinär ausgerichtet sind, einzubringen. Die Mittel zur Unterstützung dieser Projekte werden zusätzlich zu den regulären TRAMitteln mobilisiert.
Hierfür soll zunächst eine durch die TRA 4 erhobene Bedarfsanalyse erfolgen, um
a) allgemein Forschungsbedarfe → Welche wissenschaftlichen Fragen treiben Sie gerade mit Blick auf die Pandemie um?
b) Unterstützungsbedarf zur Realisierung von konkreten Forschungsprojekten → Haben Sie konkrete Forschungsideen? Was bedarf es, um diese zu realisieren?
hinsichtlich gesellschafts-, sozial-, rechts-, wirtschafts-, kultur- oder geisteswissenschaftlicher Forschungsfragen rund um die Pandemie zu ermitteln und hieran anknüpfend gemeinsam mit dem Prorektorat für Forschung und den Teilnehmenden Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen einer Sonderförderlinie zu erarbeiten.