FAQ zu Forschungs- und Transferprojekten
Sie bereiten ein Forschungs- oder Transferprojekt vor oder haben bereits Drittmittel eingeworben? Wiederkehrende Fragen haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengefasst.
EU-Projekte
FAQ EU-Projekte
Wenden Sie sich bitte an das EU-Büro.
Wenden Sie sich bitte an uns, damit wir unverzüglich, jedenfalls vor Unterzeichnung des Grant Agreements das Consortium Agreement entwerfen und verhandeln können.
Wenden Sie sich bitte an uns, sobald Sie den Entwurf des Consortium Agreements vom Koordinator erhalten haben. Wir prüfen und verhandeln den Vertrag in Abstimmung mit Ihnen.
Wenden Sie sich bitte an uns, sobald Sie die Accession Form vom Koordinator erhalten haben. Bitte senden Sie uns zeitlich das bereits bestehenden Consortium Agreement zu. Wir prüfen den Vertrag.
Wenden Sie sich bitte an uns mit allen Ausschreibungsunterlagen. Wir unterstützen Sie bei der Finanzkalkulation und prüfen die Vertragsunterlagen.
Bundes- und Landesförderung
FAQ Bundes- und Landesförderung
Informieren Sie bitte Ihre*n Projektmanager*in und uns über die Bewilligung bzw. Zuwendung.
Ist die Universität Bonn Koordinator, sprechen Sie uns bitte zur Erstellung und Verhandlung des Kooperationsvertrages an. Sind Sie Verbundpartner, leiten Sie uns den Entwurf des Kooperationsvertrages schnellstmöglich zur Prüfung und Verhandlung zu.
Wir prüfen die Ausschreibungsunterlagen und unterstützen Sie bei der Finanzkalkulation. Bitte senden Sie uns den Link zu den Ausschreibungsunterlagen oder die Ausschreibungsunterlagen direkt zu.
Bitte wenden Sie sich unverzüglich an uns, damit wir einen Weiterleitungsvertrag entwerfen können bzw. leiten Sie uns den Vertragsentwurf des Partners zu.
Wirtschaft
FAQ Industriegeförderte Projekte
Bitte informieren Sie uns frühzeitig, am besten vor Abgabe eines Angebotes. Wir unterstützen Sie bei der Finanzkalkulation und der Vertragsverhandlung.
Bitte senden Sie uns in jedem Falle die Projektbeschreibung und, falls vorhanden, einen Vertragsentwurf zu.
Bitte informieren Sie uns frühzeitig, am besten vor Abgabe eines Angebotes. Wir unterstützen Sie bei der Finanzkalkulation und der Vertragsverhandlung.
Bitte senden Sie uns in jedem Falle die Projektbeschreibung und, falls vorhanden, einen Vertragsentwurf zu.
Bitte informieren Sie uns frühzeitig, am besten vor Abgabe eines Angebotes. Wir unterstützen Sie bei der Finanzkalkulation und der Vertragsverhandlung.
Bitte senden Sie uns in jedem Falle die Projektbeschreibung und, falls vorhanden, einen Vertragsentwurf zu.
Bitte informieren Sie uns frühzeitig, am besten vor Abgabe eines Angebotes. Wir unterstützen Sie bei der Finanzkalkulation und der Vertragsverhandlung.
Bitte informieren Sie Ihren Partner, dass aufgrund der Beteiligung einer*s Doktorand*in prüfungsrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Grundsätzlich muss das Rektorat die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben informieren. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird sichergestellt.
Bitte sprechen Sie uns wegen der exportrechtlichen Prüfung an. Gemeinsam mit den Kolleg*innen der Zollabteilung wird die exportrechtliche Bewertung durchgeführt.
Gern können Sie uns kontaktieren, um eine Vertragsvorlage zu erhalten.
Sonstige
FAQ Sonstige
Wir beraten Sie gemeinsam mit dem Transfercenter enaCom der Universität Bonn. Bitte wenden Sie sich dazu zunächst an die Kolleg*innen des Transfercenters.
Bitte nutzen Sie die Vertragsmuster, die im Intranet verfügbar sind oder sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen den passenden Vertrag zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich zunächst an das Transfercenter enaCom. Unsere Kollegen*innen binden uns bei der Vertragserstellung und -verhandlung ein.
Bitte senden Sie uns entsprechende Zusagen zu. Wir leiten es an den Haushalt oder zuständigen Projektmanager zur Einrichtung eines PSP-Elementes weiter.
Wenden Sie sich bitte an uns, damit wir den Letter of Intent oder das Memorandum of Understanding entwerfen, prüfen und/ oder verhandeln können.
Bitte wenden Sie sich zunächst an das Transfercenter enaCom. Unsere Kollegen*innen binden uns bei der Vertragserstellung und -verhandlung ein.