Wie wir bereits in den letzten Infos berichtet haben, sind mit dem 01.01.2021 Änderungen in der Entgeltordnung für den IT-Bereich in Kraft getreten. Auch die Dienststelle hat im Mai in einem Rundschreiben (46/2021) darüber informiert, indem Einzelheiten und Termine übersichtlich dargestellt sind. Daher hier nur kurz die wesentlichen Informationen.
Um nach den neuen Regelungen eingruppiert zu werden, muss bis 31.12.2021 ein Antrag gestellt werden. Die Neieingruppierung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021. Die Dienststelle erarbeitet derzeit zusammen mit dem Personalrat Eingruppierungskriterien für IT-Tätigkeiten, die allen Betroffenen vermutlich im August zur Verfügung stehen werden. Dann müssen in Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten neue Tätigkeitsdarstellungen erstellt werden. Herabgruppierungen werden nicht erfolgen, es kann jedoch wenige Fälle geben, wo eine Höhergruppierung ungünstig sein kann (zumeist kurz vor der Rente), weil auch Zulagen wegfallen können. Hier stehen wir gern zur Beratung zu Verfügung.
Wichtig ist: Auch Fachinformatiker, die bereits im letzten Jahr aufgrund der Änderungen im Bereich der Eingruppierung von Technikern höhergruppiert wurden, sind nun auch von den neuen Regelungen im IT-Bereich betroffen.
Vergessen Sie also nicht, den Antrag zu stellen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie von den neuen Regelungen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an den Personalrat.