Von der Bewerbung zum Dienstantritt - Ihr Weg auf eine Professur

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Professur an der Universität Bonn interessieren. Gerne informieren wir Sie umfassend über den Bewerbungsprozess und geben Ihnen auch wichtige Informationen für den erfreulichen Fall, dass Sie einen Ruf auf eine Professur bei uns bekommen haben.

Bewerbung und Probevortrag

Die Bewerbungen sind ein Teilaspekt des gesamten Berufungsverfahrens, allerdings der ausschlaggebende, denn wir möchten Sie kennenlernen! Im Jahr 2020 haben wir das Berufungsportal an der Universität Bonn eingeführt, in das die Fakultäten nach und nach eingebunden werden. Ob das Verfahren, für das Sie sich interessieren, über das Berufungsportal durchgeführt wird, erfahren Sie im Ausschreibungstext.

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Antworten auf Ihre Fragen

Unsere Ausschreibungen erfolgen in der Regel international und sind bis zur Bewerbungsfrist auf unserer Internetseite Stellenausschreibung einsehbar. Vielfach werden die Ausschreibungen auch auf fachspezifischen Portalen veröffentlicht.
Die Ausschreibungen der Verfahren, die über das Berufungsportal11 abgewickelt werden, sind auch dort einsehbar.

In der Ausschreibung finden Sie die Ansprechperson für diese Professur. In der Regel ist dies der*die Dekan*in oder der*die Fachbereichsvorsitzende.

Allgemeine Fragen können Sie auch an das Berufungsmanagement stellen.

Folgende Unterlagen sind in der Regel einzureichen: 

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Darstellung des beruflichen Werdegangs
  • bisheriger Lehrtätigkeit und Forschungsvorhaben
  • Schriftenverzeichnis (unter Beilage einer spezifizierten Anzahl der wichtigsten Publikationen)
  • Zeugnisse und Urkunden
  • Forschungs- und Lehrkonzept

Abhängig von der Fakultät werden ggf. weitere Unterlagen gefordert. 

Im Berufungsportal werden Sie durch die einzureichenden Informationen und Unterlagen geleitet. Dabei gibt es obligatorische und optionale Felder.

Um auf eine Universitätsprofessur berufen werden zu können, müssen in der Regel neben der Promotion "zusätzliche wissenschaftliche Leistungen" nachgewiesen werden. Der klassische Weg zur Erbringung dieses Nachweises ist in Deutschland die Habilitation.

Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, mit der Wissenschaftler*innen den Nachweis erbringen, das Fach in Forschung und Lehre kompetent vertreten zu können. Dies ist auch im Rahmen einer Juniorprofessur möglich.

Eine weitere Alternative zur Habilitation ist das Erbringen von "habilitationsäquivalenten Leistungen". Es gibt keine allgemeingültige einheitliche Regelung, was unter habilitationsäquivalenten Leistungen, also als vergleichbare Leistung zur Habilitation zu verstehen ist. Dies kann je nach den Gepflogenheiten in dem jeweiligen Fach divergieren. Es ist Sache des jeweiligen Fachbereichs, hier spezifische Regelungen zu benennen bzw. vorzuhalten, sofern sie sich nicht aus der Habilitationsordnung ergeben. Eine habilitationsäquivalente Leistung kann zum Beispiel in einer mit einer Habilitationsschrift vergleichbaren Arbeit bestehen oder in mehreren veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten, die zusammen einer Habilitationsschrift gleichwertig sind (kumulative Habilitation). Ausgeschlossen ist jedoch, wie bereits oben erwähnt, die Dissertation allein.
Nach der Berufungsordnung der Universität Bonn bewerten die im Rahmen des Berufungsverfahrens beteiligten Gutachter*innen ggf. die Habilitationsäquivalenz der Leistungen.

Ob die Leistungen als habilitationsadäquat anerkannt werden, entscheidet in einem Berufungsverfahren letztlich jeweils die Berufungskommission, die die Bewerbung auf eine Professur begutachtet.

Ihre Unterlagen erhält zunächst die in der Ausschreibung benannte Kontaktperson sowie die eingesetzte Berufungskommission. 

Folgende Begutachtungsschritte erfolgen:

1) Sichtung der Unterlagen durch die Berufungskommission. Auswahl geeigneter Bewerber*innen für den Probevortrag.

2) Öffentlicher Probevortrag und nichtöffentliches Gespräch mit der Berufungskommission.

3) Begutachtung der nach den Probevorträgen ausgewählten Bewerber*innen durch mindestens zwei externe Gutachtende, die vergleichende Gutachten erstellen.

Wenn Sie zum Probevortrag eingeladen sind, erhalten Sie eine schriftliche Einladung, i. d. R. per E-Mail.

Der Vortrag erfolgt öffentlich und wird von den Fakultäten in geeigneter Weise bekannt gegeben (z. B. auf deren Internetseite oder durch Aushänge).

Die Gestaltung des Probevortrags variiert in den Fakultäten. Es ist möglich, dass Sie neben dem Probevortrag zusätzlich eine Probevorlesung halten können und/oder dass Institutsbesuche mit eingeplant sind. Zudem führen Sie ein nichtöffentliches Gespräch mit der Berufungskommission.

Zudem werden Sie gebeten das Thema Ihres Vortrags einzureichen oder es wird Ihnen ein Vortragsthema zugewiesen,

All diese Informationen erhalten Sie mit der Einladung. Bei Fragen, richten Sie sich gerne an die in der Einladung genannten Ansprechpersonen.

1) Nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen erhalten die Bewerber*innen eine Eingangsbestätigung.

2) Ggf. erfolgt eine Einladung zum Probevortrag.

3) Der*die ausgewählte Bewerber*in erhält ein Rufschreiben des Rektors.

4) Nach Abschluss der Verhandlung mit dem*der erfolgreichen Bewerber*in werden die anderen Bewerber*innen benachrichtigt.

Bei Verfahren im Berufungsportal können Sie zudem online den Status des Verfahrens einsehen.  

Die Qualitätssicherung erfolgt durch die Einbindung diverser Gremien und Stellen der Universität über den Lauf des gesamten Berufungsprozesses. (Lesen Sie hierzu auch die Darstellung des gesamten Berufungsprozesses4).

In jede Berufungskommission sind auf Grundlage der Berufungsordnung die verschiedenen Statusgruppen einbezogen. Zudem nimmt ein*e Berufungsbeauftragte*r des Rektorats als nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen der Kommission teil und berichtet dem Rektorat.

Selbstverständlich sind auch die Gleichstellungsbeauftragte (zentral oder dezentral) und, wenn geboten, die Schwerbehindertenvertretung als nicht stimmberechtigte Mitglieder der Kommission eingebunden.

Auf Grundlage der „Handreichung zum Umgang mit Befangenheiten in Berufungsverfahren“ wird ein eventuelles Vorliegen von Befangenheit der Kommissionsmitglieder laufend überprüft. Diese findet auch bei der Auswahl der Gutachtenden Anwendung.

Im gesamten Verfahren findet die Datenschutzgrundverordnung Beachtung.

Im Berufungsportal erfolgt eine Löschung der Daten nach Abschluss des Berufungsverfahrens. Lesen Sie hier die Datenschutzrichtlinie des Berufungsportals

Auch bei Verfahren, die noch über die Zusendung der Unterlagen per E-Mail erfolgen, müssen die Unterlagen durch die zuständigen Bereiche nach den gesetzlichen Vorgaben nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden.

Das Berufungsportal wurde im Jahr 2020 für die Zentralen Verfahren (Zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und Transdisziplinäre Forschungsbereiche) sowie eine Pilotfakultät eingeführt. Eine Einführung geht mit umfangreichen Schulungen und Prozessanpassungen einher, weswegen eine schrittweise Einführung in den weiteren Fakultäten erfolgt.


Handschlag
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Von der Ruferteilung zum Dienstantritt

Sobald Sie einen Ruf auf eine Professur an der Universität Bonn erhalten haben, werden Sie eng durch das Berufungsmanagement, das Personaldezernat sowie das Onboarding begleitet. Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen weiter, die sich für Sie ergeben. Auch die Ansprechpersonen in den Fakultäten, Fachbereichen und Instituten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.  

Nach der Ruferteilung

Das Rufschreiben des Rektors wird Ihnen postalisch (i. d. R. an Ihre Privatadresse sowie vorab als E-Mailanhang) übersandt.

Im Rufschreiben ist eine Rufbindungsfrist benannt, in der wir mit Ihnen die Verhandlungen abschließen und Sie in die Lage versetzen möchten, auf Basis des Angebots, den Ruf anzunehmen.

Im Rufschreiben und dem angehängten Merkblatt bitten wir Sie darum, uns schnellstmöglich mitzuteilen, ob bei Ihnen ein generelles Interesse besteht, dem Ruf zu folgen. Diese Mitteilung senden Sie uns gerne per E-Mail (entweder an die Mailadresse von der Sie das Rufschreiben erhalten haben oder an berufungen@uni-bonn.de). Diese Mitteilung wird an die zuständige Fakultät weitergeleitet, die dann mit Ihnen Kontakt aufnimmt.

Nachdem Sie Ihrer generelle Rufbereitschaft erklärt haben und der erste Kontakt zur Fakultät hergestellt ist, koordiniert die Fakultät bzw. das Berufungsmanagement gemeinsam mit der Fakultät einen zeitnahen Verhandlungstermin.

Damit die Verhandlung erfolgen kann, benötigen wir ein Konzept von Ihnen.

Aus dem Konzept muss für Ihre Verhandlungspartner*innen hervorgehen, welche Vorhaben Sie in Forschung und Lehre an der Universität Bonn anstreben. Aus diesen Vorhaben leiten Sie dann bitte die benötigten Ressourcen (Personal, Sachmittel, Ausstattung) ab.

Es gibt keine vorgegebene Länge für das Konzept.

Machen Sie im Konzept bitte auch Angaben, wenn besondere persönliche Aspekte (z. B. im Zusammenhang mit Ihrer Familie oder auch Fortbildungswünsche) im Angebot berücksichtigt werden sollen. Sprechen Sie gerne die Mitarbeiterinnen im Berufungsmanagement oder auch Ihre Kontaktperson in der Fakultät an, wenn Sie weitere Fragen haben.

Die Ausstattungsverhandlungen bei W3-Professuren und Professuren mit Tenure Track auf W3 werden vom Kanzler und vom Rektor der Universität geführt. Ebenfalls anwesend sind Vertreter*innen der Fakultät. Begleitet wird die Ausstattungsverhandlung vom Berufungsmanagement.

Die Ausstattung der W1-Juniorprofessuren und W2-Professuren werden von den zuständigen Dekan*innen verhandelt. 

Im Anschluss an die Ausstattungsverhandlung mit dem Rektor und dem Kanzler wird die Gehaltsverhandlung geführt. Beide Verhandlungen finden nacheinander während eines Termins statt.

Rufinhabende auf eine W2-Professur erhalten ein schriftliches Gehaltsangebot des Kanzlers. 

Die Abteilung 3.1 nimmt im Vorfeld der Verhandlungen Kontakt mit den Berufenen auf, um alle benötigten Informationen zur Erstellung des Gehaltsangebotes einzuholen.

Zu allen Fragen aus dem Bereich des Beamten- und Besoldungsrechts (bzw. des Tarifrechts bei einer privatrechtlichen Beschäftigung) sowie zum Nebentätigkeitsrecht wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner*innen in der Abteilung 3.1.

Nach Abschluss der Berufungsverhandlungen erhalten Sie ein schriftliches Angebot zum Gehalt und zur Ausstattung, die Sie in die Lage versetzen, eine Entscheidung über die Rufannahme zu treffen. In der Regel erfolgt auch vorab eine Zusendung per E-Mail.

Bitte teilen Sie dem Rektor Ihre Rufannahme schriftlich (gerne vorab per E-Mail) mit.

Nach der Rufannahme wird sich die Personalabteilung 3.1 erneut mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle notwendigen Unterlagen zu erfragen und die ggf. notwendigen Schritte (Untersuchung beim Amtsarzt sowie Einholen des Führungszeugnisses) mit Ihnen zu besprechen.

Wenn nicht bereits erfolgt, stehen Sie nun auch in engem Kontakt zu unserem Onboarding Service, der Sie in allen Belangen Ihres Wechsels nach Bonn unterstützt.

Vor Ihrem Dienstantritt erhalten Sie Ihre Urkunde bzw. unterschreiben Ihren Dienstvertrag. Ein Termin wird vom Onboarding Service oder dem Personalmanagement koordiniert.

Fragen zum Professor*innenverhältnis sowie Ihre persönlichen Anstellungsbedingungen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter*innen der Abt. 3.1 im Personalmanagement.

Bei Fragen rund um die Ausstattungsverhandlung sowie Anliegen im persönlichen Bereich, die Ihren Wechsel nach Bonn betreffen, wenden Sie sich bitte an das Berufungsmanagement.

Auch die Mitarbeiterinnen im Onboarding stehen Ihnen gerne zur Verfügung und werden auch vom Berufungsmanagement in die Vorbereitung aktiv mit einbezogen.

Der Berufungsprozess von A bis Z

Der Berufungsprozess besteht aus einer Vielzahl an Einzelschritten, die an unterschiedlichen Stellen in der Universität ablaufen und die Qualität der Verfahren sichern. Betrachtet man die Summe dieser Einzelschritte, wird auch deutlich, warum Berufungsverfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.


Die Amtlichen Bekanntmachungen der aktuellen Berufungsordnung und Tenure-Track-Ordnung in den rechtsverbindlichen Fassungen vom 24. Juli 2023 finden Sie in den nebenstehenden Feldern.

Die älteren rechtsverbindlichen Fassungen und Lesefassungen finden Sie nachfolgend aufgelistet:


Kontakt

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Jasmin Leuchtenberg

Berufungsmanagerin für die Landwirtschaftliche Fakultät und Transdisciplinary Research Areas (TRAs)

2.040

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Christin Madjid Oesman

Berufungsmanagerin für die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät und TRAs

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Katharina Schröder

Berufungsmanagerin für die Philosophische Fakultät, die Medizinische Fakultät, die Ev.- und Kath.-Theologische Fakultäten und TRAs

2.040

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