Studieren ohne Abitur
Berufserfahrenen ist es mit gewissen Voraussetzungen möglich, auch ohne Abitur (Hochschulreife) ein Hochschulstudium zu beginnen. Je nachdem welche Bewerbergruppe zutreffend ist, kann eine fachgebundene oder sogar eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt werden.
Antrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung
Zunächst wird geprüft, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Dafür ist ein Antrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung beim Studierendensekretariat notwendig. Anträge müssen zwingend postalisch zugesendet werden!
Vorab müssen Sie sich einer der folgenden Fallgruppen zuordnen:
Bewerbungsgruppen
a) Beruflich Qualifizierte mit Ausbildung und beruflicher Aufstiegsfortbildung
- mindestens zweijährige abgeschlossene Ausbildung
- Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterbrief)
Eröffnet die Möglichkeit einen Zugang für alle grundständigen Studiengänge zu erhalten.
Bewerbungsfrist: 1. Juli (Wintersemester) / 1. Januar (Sommersemester)
b) Beruflich Qualifizierte mit fachnaher Vorbildung
- mindestens zweijährige abgeschlossene Ausbildung
- mindestens dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf
Eröffnet die Möglichkeit eine fachgebundene Zugangsberechtigung zu erhalten.
Bewerbungsfrist Fachnähe: 01. April (Wintersemester) / 01. Oktober (Sommersemester)
In zulassungsfreien grundständigen Studiengängen kann die Einschreibung auch über ein Probestudium erfolgen.
Bewerbungsfrist Probestudium: 1. Juli (Wintersemester) / 1. Januar (Sommersemester)
c) Beruflich Qualifizierte ohne fachnahe Vorbildung
- mindestens zweijährige abgeschlossene Ausbildung
- mindestens dreijährige Berufserfahrung, nicht zwingend im erlernten Beruf
Eröffnet die Möglichkeit in einem zulassungsfreien grundständigen Studiengang ein Probestudium zu absolvieren und in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen eine Zugangsprüfung abzulegen.
Bewerbungsfrist Zugangsprüfung: 1. April (Wintersemester) / 1. Oktober (Sommersemester)
Bewerbungsfrist Probestudium: 01. Juli (Wintersemester) / 01. Januar (Sommersemester)
Bewerbungsablauf je nach Studiengang und Gruppenzuordnung
a) Aufstiegsfortbildung:
Einschreibung mit Feststellungsbescheid möglich.
b) Fachliche Nähe:
Einschreibung mit Feststellungsbescheid möglich.
c) Keine fachliche Nähe:
Einschreibung ist mit Feststellungsbescheid für ein Probestudium möglich.
a) Aufstiegsfortbildung:
Nach Erhalt des Feststellungsbescheides ist eine weitere Bewerbung nötig.
b) Fachliche Nähe:
Nach Erhalt des Feststellungsbescheides ist eine weitere Bewerbung nötig.
c) Keine fachliche Nähe:
Nach bestandener Zugangsprüfung ist eine weitere Bewerbung nötig.
Für alle Bewerbergruppen gilt:
Die Studienfächer Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin unterliegen einem bundesweiten Auswahlverfahren. Für diese Studiengänge wurde im Land NRW keine eigene Quote für in der beruflichen Bildung qualifizierten Bewerber*innen geschaffen. Sie sollten daher in jedem Fall eine Zugangsprüfung ablegen, um eine Note zu erhalten, da Sie ansonsten nur mit der Note 4,0 am Auswahlverfahren von hochschulstart.de teilnehmen können.
Informationen zum Studium finden Sie hier https://www.medfak.uni-bonn.de/de/studium-lehre/studienangebot/hebammenwissenschaft
Antragsfrist zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung
a) Beruflich Qualifizierte mit Ausbildung und beruflicher Aufstiegsfortbildung jeweils der 01.01. eines Jahres
b) Beruflich Qualifiziere mit fachnaher Vorbildung jeweils der 01.10. eines Jahres
c) Beruflich Qualifizierte ohne fachnahe Vorbildung/Probestudium jeweils der 01.01. eines Jahres
Zugangsprüfung
Bewerber*innen ohne fachnache Ausbildung, die sich für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang einschreiben möchten, oder Bewerber*innen für die Studiengänge des bundesweiten Auswahlverfahrens (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) bewerben sich für eine Zugangsprüfung und werden von der zuständigen Fakultät zur Prüfung eingeladen.
Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studienfachs an der Universität Bonn erfüllt sind. Prüfungsinhalt ist allgemeines und fachbezogenes Wissen. In der Regel gibt es einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil.
Probestudium
In zulassungsfreien grundständigen Studiengängen kann die Einschreibung über ein Probestudium erfolgen.
Das erfolgreiche Absolvieren eines Probestudiums (erfolgreiches Absolvieren von zwei Semestern) berechtigt Sie zur Aufnahme des Studiums in zulassungsfreien, auch fachfremden grundständigen Studiengängen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise, die den Bildungsweg dokumentieren, in amtlich beglaubigter Form
- Darstellung der wesentlichen Inhalte der Ausbildungs-und Berufstätigkeit und deren Dauer
Anträge müssen zwingend postalisch zugesendet werden an:
Universität Bonn
Abt. 9.3 – Studierendensekretariat
53012 Bonn
Weitere Hinweise
Sie sind an einer anderen Hochschule eingeschrieben und haben den Zugang dort aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation erhalten, können Sie sich zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung als Hochschulwechsler bewerben.
Wenn Sie sich vor Ihrer Bewerbung über das angestrebte Studienfach informieren möchten, so können Sie die Zentrale Studienberatung aufsuchen. Sie erfahren dort, was Sie im Studium erwartet und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um im Studium erfolgreich zu sein.
Informationen zu den freiwilligen Orientierungstests finden Sie auf der Seite Online-Self-Assessments.
Bei einer Bewerbung für eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium gilt: Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushaltes und die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.
Rechtliches
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen.