Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Die Tenure-Track-Zusage steht nicht unter Stellenvorbehalt. Die Besetzung erfolgt zunächst als W1-Professur mit Tenure-Track auf eine W2-Professur im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der mit der TRA Individuen, Institutionen und Gesellschaften verbundenen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit abgeschlossenem Hochschulstudium im Bereich der Wirtschaftswissenschaft, die ihre besondere wissenschaftliche Eignung über die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen hat. Kandidat*innen sollten ein starkes Forschungsprofil im Bereich der Umweltökonomik, Nachhaltigkeit und Ungleichheit haben. Ein Forschungsschwerpunkt auf intergenerationale Ungleichheiten und Verteilungseffekte, die durch den Klimawandel und durch Maßnahmen zu dessen Bekämpfung entstehen, ist gewünscht. Die
Kandidat*innen sollten an der Schnittstelle zu den Rechtswissenschaften, zur Verhaltensökonomik oder Soziologie forschen. Die Kandidat*innen sollen sich durch selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre in ihrem jeweiligen Fachgebiet für die Tätigkeit als Hochschullehrer*in weiterqualifizieren. Pädagogische Eignung wird vorausgesetzt. Wünschenswert sind wissenschaftliche Publikationsaktivitäten sowie Lehrerfahrung. Die Bereitschaft zu interdisziplinärer Lehre und Forschung wird erwartet. Neben der Mitwirkung im Bachelor- oder
Masterstudiengang ist die Mitarbeit bei der Doktorandenausbildung vorgesehen.
Die Ausschreibung richtet sich an Nachwuchswissenschaftler*innen in einer frühen Phase ihrer Karriere. Die Promotion soll in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Sofern Bewerber*innen an der Universität Bonn promoviert haben, sollen sie die Universität nach der Promotion gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre
außerhalb der Universität Bonn wissenschaftlich tätig gewesen sein.
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 HG NRW. Juniorprofessor*innen werden für die Dauer von drei Jahren berufen; eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist bei positiver Zwischenevaluation möglich. Bei positiver Abschlussevaluation wird die Professur auf W2 Niveau verstetigt. Das Tenure-Track- Verfahren wird von der Tenure-Track-Kommission des Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät über den gesamten Zeitraum von der Ausschreibung bis zur Endevaluation begleitet. Die zentrale Tenure-Track-Ordnung der Universität Bonn sowie weitere Informationen zum Tenure-Track an der Universität Bonn finden Sie unter https://www.uni-bonn.de/tenure-track.