Argelander Starter-Kit Grant (B) “Research Funds“
Im Rahmen des Nachwuchsförderprogramms „Argelander Program for Early-Career Researchers – Reaching for the Stars“ vergibt die Universität Bonn für den Start in die Postdoc-Phase Argelander Grants in der Förderlinie Starter-Kit (B) “Research Funds“. Ziel der Förderung ist es, Postdoktorand*innen der Universität Bonn in der Übergangsphase nach der Promotion fit für den Start in eine wissenschaftliche Karriere zu machen und sie bei der Einwerbung von Drittmitteln zu unterstützen. Die Förderung umfasst Sachmittel für antragsvorbereitende Forschungstätigkeiten sowie ein Beratungsprogramm zur Ausarbeitung eines Drittmittelantrags und Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere.
Jährliche Fristen:
15. März, 15. Juni und 15. Oktober
Frühestmöglicher Projektstart ist sechs Wochen nach Fristende.
Förderbedingungen
- Die Förderung kann von befristet an der Universität Bonn angestellten Postdocs beantragt werden.1 Ausgenommen sind Mitglieder bzw. Angehörige der Medizinischen Fakultät bzw. am UKB angestellte Personen.2
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Promotion nicht länger als drei Jahre zurückliegen; hier gilt das Datum der letzten Prüfung.3
- Antragsteller*innen sollen in der Förderperiode einen Drittmittelantrag für ein Projekt ausarbeiten, das im Bewilligungsfall an der Universität Bonn durchgeführt wird.
Postdoktorandinnen werden nachdrücklich zur Antragstellung aufgefordert.
[1] Die*der Antragsteller*in sollte für die gesamte beantragte Förderdauer einen Arbeitsvertrag an der Universität Bonn oder alternativ die verbindliche Zusage des Instituts über eine beabsichtigte Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses vorweisen können.
[2] Postdocs aus der Medizin werden über das BONFOR Programm der Medizinischen Fakultät gefördert.
[3] Begründete Ausnahmefälle, wie z.B. familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen usw., werden selbstverständlich berücksichtigt. Ebenso können bis zu 12 Monate für pandemiebedingte Verzögerungen oder Unterbrechungen in vorangegangen Forschungsprojekten angerechnet werden (siehe z.B. die Hinweise der DFG). Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen oder Verzögerungen in Ihrem Antrag. – Sollte die mündliche Prüfung noch nicht abgelegt worden sein, fügen Sie bitten einen Nachweis bei, aus dem der angesetzte Prüfungstermin hervorgeht. Förderbeginn ist erst danach möglich.
Für die Dauer von bis zwei Jahren können Sachmittel für antragsvorbereitende Forschungstätigkeiten und die Drittmittel-Antragstellung beantragt werden.
Die Förderung umfasst zudem ein begleitendes Beratungsprogramm zur Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere und Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Drittmittelantrags. Inhalte des Programms sind:
- Workshop zum Verfassen von Drittmittelanträgen (Teilnahme wird nachdrücklich empfohlen)
- Antrags-Coaching, bestehend aus drei Modulen (die Teilnahme an mindestens einem Modul ist verpflichtend)
- Optionales individuelles Coaching
In Abhängigkeit vom Bedarf können bis zu 25.000 € an Mitteln beantragt werden für:
- Studentische Hilfskräfte (SHK oder WHF) (Berechnungsgrundlage)
- Verbrauchsmaterial
- Reisekosten
- Weitere Sachmittel
Bitte beachten Sie, dass Mittel zur Finanzierung fachüblicher Grundausstattung nicht bewilligt werden.
Im Falle der Bewilligung des Drittmittelantrags können zusätzliche Sachmittel von bis zu 10.000 € für weitere 12 Monate beantragt werden, sofern die aus dem Drittmittelantrag resultierende Stelle an der Universität Bonn angetreten wird und keine entsprechenden Sachmittel durch den Drittmittelgeber zur Verfügung gestellt werden.
Antragsteller*innen mit Kind(ern) im Alter von bis zu 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen können in begründeten Fällen zusätzlich zur beantragten Fördersumme von maximal 25.000 € weitere Mittel für die Einstellung einer studentischen Hilfskraft (SHK oder WHF) mit bis zu 15 Stunden pro Woche für max. ein Jahr beantragen. Ziel ist es durch die Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung der (Online-)Lehre oder anderweitiger wissenschaftlicher Arbeit (unabhängig vom hier beantragten Projekt) Freiräume für die eigene Forschung zu schaffen.
Bitte erläutern Sie Ihre konkrete Situation in Ihrem Antrag und führen für diesen Zweck beantragte Mittel gesondert in Ihrem Budget auf.
- Bedeutung der Förderung für die wissenschaftliche Karriereentwicklung der Antragstellerin*des Antragstellers
- Qualität bzw. Relevanz des Forschungsprojektes im Hinblick auf den geplanten Drittmittelantrag
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers
Die Anträge werden von einer interdisziplinären Auswahlkommission aus Vertreter*innen aller beteiligten Fakultäten unter Vorsitz von Prof. Dr. Andreas Zimmer, Prorektor für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs, begutachtet.
Anträge müssen beim Bonner Graduiertenzentrum (BGZ) elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden.
Ein Antrag umfasst folgende Dokumente:
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) mit den unten genannten Gliederungspunkten in der bereitgestellten Vorlage: Download
- Karriereziele und Karriereentwicklungsplan für die Zeit während und nach der Starter-Kit-Förderung, inkl. bisheriger Leistungen,
- Bedeutung des Forschungsprojekts für den geplanten Drittmittelantrag,
- Begründung der gewählten Förderorganisation und –maßnahme und Relevanz des Drittmittelantrags für die wissenschaftliche Karriere.
- Finanzplan für die geplante Verausgabung der beantragten Sachmittel, mit Zeitplan und Begründung des Volumens im Hinblick auf den geplanten Drittmittelantrag und das Forschungsvorhaben (max. 1 Seite).
- Tabellarische Darstellung der Milestones des Projekts
- Wissenschaftliche Skizze des eigenen Forschungsprojektes (max. 3 Seiten, inkl. Abbildungen und exkl. Literaturverzeichnis) mit den unten genannten Gliederungspunkten in der bereitgestellten Vorlage: Download
- Wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz,
- Forschungsfrage/Hypothese,
- Methodik und Arbeitsplan;.
- Open-Science-Strategie
Bitte beachten Sie, dass die Projektskizze auch für fachfremde Gutachtende verständlich sein sollte.
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers inkl. Publikationsliste.
- Arbeitsvertrag (gültig für die gesamte Förderdauer) oder verbindliche Zusage des Instituts über eine beabsichtigte Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses/Stipendiums,
Bitte beachten Sie den oben genannten frühestmöglichen Förderbeginn.
Lernen Sie unsere Argelander Grantees kennen!
Mit dem Förderinstrument der Argelander Starter-Kit Grants hat die Universität Bonn seit 2017 über 80 talentierte Nachwuchswissenschaftler*innen bei der Durchführung ihres eigenen Forschungsvorhabens unterstützt und auf dem Weg der Drittmitteleinwerbung begleitet. Erfahren Sie hier mehr über die Geförderten und ihre Projekte.
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Kontakt
Dr. Robert Radu
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern
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