Global Exchange Program
Mit dem Global Exchange Program können Sie studiengebührenfrei für ein bis zwei Semester an einer außereuropäischen Partnerhochschule der Universität Bonn studieren. Die Bewerbung für dieses Austauschprogramm ist für Studierende aller Fachrichtungen ab dem 2. Bachelorsemester möglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Studium über ein oder zwei Semester an einer renommierten Partnerhochschule der Universität Bonn im außereuropäischen Ausland
- Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule plus gegebenenfalls finanzieller Zuschuss
- Weitgehende Anerkennungsmöglichkeiten der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Betreuung durch die Universität Bonn und die Partnerhochschule
Bewerbungen 2025/26
Bewerbungen für das Akademische Jahr 2025/26 sind nun möglich.
Zielländer
Nordamerika: Kanada, USA
Afrika: Ghana
Asien: China/ Hongkong, Israel, Japan, Singapur, Südkorea, Taiwan
Lateinamerika: Brasilien, Chile, Mexiko
Australien
Vereinigtes Königreich: Schottland
In unserem Suchportal für Austauschprogramme finden Sie alle aktuellen Partnerhochschulen (Änderungen vorbehalten).
Bewerbung
In einem ersten Schritt bewerben Sie sich beim Dezernat Internationales der Universität Bonn um einen Austauschplatz. Im Falle einer Zusage durch das Dezernat Internationales bewerben Sie sich in einem zweiten Schritt noch einmal direkt bei der ausgewählten Gastuniversität.
Das Dezernat Internationales ist für die Administration des Global Exchange Programs zuständig und unterstützt Sie bei der Bewerbung an der Partnerhochschule sowie der weiteren organisatorischen Vorbereitung Ihres Aufenthalts.
Voraussetzungen für die Bewerbung
- Zum Bewerbungszeitpunkt sowie im gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthalts an der Universität Bonn voll immatrikulierte Studierende: Bachelor- oder Staatsexamensstudierende ab dem 2. Fachsemester, Masterstudierende ab dem 1. Fachsemester
- Gute bis sehr gute Studienleistungen
- Erfüllung der Bewerbungsanforderungen der ausgewählten Gastuniversität(en) und
- den jeweiligen Mindestanforderungen entsprechende Sprachkenntnisse
Anforderungen der Gastuniversität
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung selbstständig zu den individuellen Bewerbungsanforderungen der Gastuniversität(en), insbesondere Studienangebot, Notendurchschnitt und Sprachnachweis.
Individuelle Zulassungsvoraussetzungen, Studienmöglichkeiten und weitere Informationen der einzelnen Partnerhochschulen finden Sie in unserem Suchportal für Austauschprogramme.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen sind nach Ländergruppen aufgeteilt. Für jede Ländergruppe gibt es eine Bewerbungsfrist pro akademischem Jahr. Sie können sich je Bewerbungsfrist für maximal 3 Partnerhochschulen der jeweiligen Ländergruppe bewerben. Der Studienbeginn ist dann jeweils im darauffolgenden akademischen Jahr.
Bewerbungen für das akademische Jahr 2025/26 (bzw. Australien im Kalenderjahr 2026) sind bis zu den folgenden Fristen möglich:
Nordamerika, Afrika und Vereinigtes Königreich: 13. November 2024
Asien (außer Israel): 24. November 2024
Lateinamerika und Israel: 16. Februar 2025
Australien: 25. Mai 2025
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung im Global Exchange Program erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
In der ersten Stufe bewerben Sie sich um die Nominierung an einer von maximal drei Partnerhochschulen Ihrer Wahl innerhalb einer Ländergruppe. Im Fall einer Zusage müssen Sie sich in einer zweiten Stufe an der Gastuniversität bewerben, für die Sie im Auswahlverfahren nominiert wurden. Das Dezernat Internationales unterstützt Sie dabei.
Ausführliche Informationen sowie die Formulare für die Online-Bewerbung finden Sie auf der Seite Bewerbung.
Ein Austauschstudium der Rechtswissenschaften ist im Rahmen des Global Exchange Programs in den USA und Kanada nicht möglich.
Bei Interesse an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des Global Exchange Programs empfehlen wir Studierenden der Rechtswissenschaften grundsätzlich, zunächst mit dem Fachbereich Rücksprache zu halten und sich dann zur weiteren Klärung an das Dezernat Internationales zu wenden.
Ein Austauschstudium der Medizin und Zahnmedizin ist im Rahmen des Global Exchange Programs aktuell nur in Lateinamerika möglich. In Australien können Kurse an der School of Medical Science belegt werden.
Sonderprogramme
An der American University ist ausschließlich die Teilnahme am Washington Semester Program möglich. Es handelt sich um ein kostenpflichtiges, kombiniertes Studien- und Praktikums-Programm. Wenn Sie für dieses Sonderprogramm durch die Universität Bonn nominiert werden, erhalten Sie einen Studiengebührenrabatt, aber keinen kompletten Erlass der Studiengebühren.
Nähere Informationen, auch zum Bewerbungsverfahren und -fristen, entnehmen Sie bitte den Hochschuldetails im Suchportal.
Besonderheiten
Engagement als Botschafter*in der Universität Bonn
Das Global Exchange Program basiert auf einem wechselseitigen Austausch zwischen Studierenden der Universität Bonn und deren Partnerhochschulen unter gegenseitigem Erlass der Studiengebühren. Für den Fortbestand der Partnerschaft ist es daher wichtig, dass Sie während Ihres Aufenthalts durch aktives Engagement an der Gastuniversität für ein Austauschstudium an der Universität Bonn werben. So sorgen Sie dafür, dass auch nachfolgende Kommiliton*innen an der Partnerhochschule studieren können.
Auf die Rolle als Botschafter*in bereitet Sie das Dezernat Internationales im Falle einer Zusage unter anderem mit einem Training vor Ihrer Abreise vor.
Förderung
Die Förderung im Rahmen des Global Exchange Programs umfasst den Erlass der allgemeinen Studiengebühren ("tuition") an der Gastuniversität sowie einen einmaligen finanziellen Zuschuss, sofern Sie kein anderweitiges Stipendium für den Auslandsaufenthalt erhalten. Dieser Zuschuss wird aus PROMOS-Mitteln gezahlt. Es ist keine separate PROMOS-Bewerbung erforderlich (Ausnahme: Studierende, die am Washington Semester Program der American University teilnehmen).
Bitte beachten Sie, dass die Partneruniversitäten zwar die allgemeinen Studiengebühren („tuition“) und damit den Großteil der Studienkosten erlassen, darüber hinaus aber je nach Partnerhochschule Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben werden können (z.B. Verwaltungsgebühren, Sozialbeiträge, Labor- oder Materialkosten o.ä.). Sofern uns diese vorab bekannt sind, werden die Gebühren in der Regel im Suchportal in den Lebenshaltungskosten inkludiert.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Gastland und beträgt eine einmalige Rate (Teilstipendium Aufenthalt) für das Wintersemester 2025/26. Die Raten für das Sommersemester 2026 werden erst im späten Sommer 2025 bekannt gegeben.
Den genauen Betrag der Förderung entnehmen Sie dem vom DAAD zur Verfügung gestellten Dokument in der Spalte „Teilstipendium Aufenthalt“.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Gesamtkosten des Auslandsaufenthaltes zu informieren.
Aktuelles
Signal Sprechstunde
Kurzberatung zum Global Exchange Program über Signal: jeden Freitag, von 09.30 bis 11.30 Uhr
Informationsveranstaltung zum Global Exchange Program
Am 21. Oktober können Sie sich im Rahmen eines Vortrags von 16.00 bis 18.00 Uhr über einen Auslandsaufenthalt mit dem Gloabl Exchange Program informieren. Der Zugang zum Zoom ist über den Veranstaltungskalender der Uni Bonn abrufbar.
Kontakt
Laura Cornesse
0.003
Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
Sprechzeiten
Bitte buchen Sie einen Termin über eCampus
- Dienstag (in Präsenz)
10.00 - 12.30 Uhr
- Donnerstag (Zoom oder Telefon)
13.30 - 16.00 Uhr