Teilnahmebedingungen
Allgemeines:
Grundsätzlich können sich alle Absolvent*innen, die am Universitätsfest teilnehmen möchten, im Zeitraum zwischen dem 15. März 2025 und einschließlich dem 1. Juni 2025 über das Anmeldeformular auf der Website des Unifests1 anmelden.
Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehen, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis! Die endgültige Bestätigung Ihrer Teilnahme am Universitätsfest erfolgt nach der Bestätigung und Freigabe der zuständigen Prüfungsämter ab Mitte Juni 2025. Nach dieser Freigabe erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail, in der Ihnen auch die Anzahl Ihrer Begleitpersonen bestätigt wird. Die teilnehmenden Absolvent*innen müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht mehr an der Universität Bonn eingeschrieben sein.
Sollte es Unklarheiten bezüglich der Teilnahmebedingungen geben, nehmen Sie bitte frühzeitig (vor Anmeldeschluss!) Kontakt zu Ihrem jeweiligen Prüfungsamt auf.
Für Absolvent*innen, die ihr Studium bereits vollständig abgeschlossen haben, gilt zusätzlich:
Teilnehmen können alle Absolvent*innen, die ihren Abschluss (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen) im Studienjahr 2024/2025 bis einschließlich 1. Juni 2025 erhalten haben. Zusätzlich können auch Absolvent*innen aus den Vorjahren am Unifest teilnehmen, wenn diese bis zum aktuellen Abschlussjahr noch nicht an einem Unifest teilgenommen haben (die Teilnahme am "Digitalen Unifest" 2020 zählt hier nicht). Der Abschluss darf jedoch nicht älter als 6 Jahre sein (d.h. er muss nach dem 01.01.2019 erfolgt sein).
Für Bachelor- und Master-Absolvent*innen gilt zusätzlich:
Bachelor- und Master-Studierende, die bis zum 1. Juni 2025 einen Leistungspunktestand von mindestens 132 LP (Bachelor) bzw. 60 LP (Master) vorweisen können und sich zur Bachelor- bzw. Masterarbeit bereits angemeldet haben, können ebenso teilnehmen, auch wenn diese ihr Studium noch nicht vollständig abgeschlossen haben. Des Weiteren können Absolvent*innen auch nach beiden Studien-Abschlüssen jeweils an den Feierlichkeiten teilnehmen, d.h. einmal nach dem Bachelor-Abschluss und ein zweites Mal nach dem Master-Abschluss. Die Anmeldung zum Universitätsfest muss in jedem Fall bis zum 1. Juni 2025 erfolgen!
Für Diplom- und Magister-Absolvent*innen gilt zusätzlich:
Diplom- und Magister Studierende müssen ihre Diplomarbeit bzw. Magisterarbeit bis 1. Juni 2025 abgegeben und bestanden haben. Die Anmeldung zum Universitätsfest muss in jedem Fall bis zum 1. Juni 2025 erfolgen!
Für Absolvent*innen der Katholisch-Theologischen Fakultät gilt zusätzlich:
Studierende der Studiengänge Katholische Theologie mit dem Abschlussziel „Magister Theologiae" oder „Kirchliches Examen", die bis zum Anmeldeschluss einen Leistungspunktestand von 270 LP vorweisen können und sich zur Abschlussarbeit angemeldet haben, steht eine Teilnahme offen.
Für die nicht besonders genannten Studiengänge der Katholisch-Theologischen Fakultät gelten die oben aufgeführten allgemeinen Bedingungen für Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen.
Für Absolvent*innen der Evangelisch-Theologischen Fakultät gilt zusätzlich:
Eingeschriebenen Studierenden der Studiengänge Evangelische Theologie mit dem Abschlussziel „Magister Theologiae“ oder „Kirchliches Examen“, die zur Abschlussprüfung im Studiengang zugelassen sind, steht eine Teilnahme offen, sofern sie die wissenschaftliche Hausarbeit und die Praktisch-Theologische Ausarbeitung bereits fristgerecht eingereicht haben. Absolvent*innen des Studiengangs Evangelische Theologie mit Abschluss Kirchliches Examen steht die Teilnahme offen, sofern sie im Semester, in dem sie das Kirchliche Examen abgelegt haben, für den Studiengang Evangelische Theologie an der Universität Bonn eingeschrieben waren. Studierende in den einjährigen Masterstudiengängen Biblical Studies bzw. Ecumenical Studies, die zum 1. Juni 2025 einen Leistungspunktestand von mindestens 27 LP vorweisen können und sich zur Masterarbeit bereits angemeldet haben, können ebenso teilnehmen, auch wenn diese ihr Studium noch nicht vollständig abgeschlossen haben.
Für die nicht besonders genannten Studiengänge der Evangelisch-Theologischen Fakultät gelten die oben aufgeführten allgemeinen Bedingungen für Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen.
Für Absolvent*innen der Humanmedizin und Zahnmedizin gilt:
Teilnehmen können alle Absolvent*innen, die ihren Abschluss (Staatsexamen) im Studienjahr 2024/2025 (inkl. Sommersemester 2025) gemacht haben. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich.
Für Absolvent*innen des Fachbereichs Rechtswissenschaften gilt:
Das Studium der Rechtswissenschaft schließt mit der ersten (juristischen) Prüfung ab, die aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70%) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30%) besteht.
Die Teilnahmeberechtigung für das Universitätsfest liegt vor, wenn
1. die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden ist (mündliche Prüfung muss vor dem Universitätsfest abgeschlossen sein) und
2. alle erforderlichen Prüfungsleistungen des Bonner Schwerpunktbereichsstudiums — d.h. die Seminarleistung und gemäß SPB-PO 2015 6 Klausuren oder gemäß SPB-PO 2023 mindestens 3 Klausuren, davon mindestens 2 aus dem Kernbereich — bereits vor dem Universitätsfest verbindlich angemeldet wurden und
3. aufgrund ausschließlich der bereits im jeweiligen Studierendenkonto bewertet verbuchten SPB-Prüfungsleistungen das Bestehen des Schwerpunktbereichsstudiums zumindest rechnerisch feststeht.
Ein rechnerisches Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung liegt vor, wenn in allen erforderlichen Teilprüfungen (Klausuren und der Seminarleistung) bereits ein Durchschnitt von mindestens 4,0 Punkten erreicht wurde. Bei der Berechnung der Bestehensgrenze zählt nach SPB-PO 2015 und SPB-PO 2023 die Seminararbeit vierfach (40%). Jede der 6 Abschlussklausuren nach SPB-PO 2015 zählt jeweils 10%; jede der 3 besten relevanten Klausuren nach SPB-PO 2023 jeweils 20%.
Zudem gilt gemäß SPB-PO 2015: Falls Prüfungsleistungen im Ausland oder an anderen Universitäten erbracht wurden, muss bei Abschluss in den 2 besten „Bonner“ Abschlussklausuren ebenfalls ein Durchschnitt von 4,0 Punkten erreicht worden sein. Gemäß SPB-PO 2023 muss zudem in der besten Aufsichtsarbeit in einem Kernfach mindestens 4,0 Punkte erzielt worden sein.
Ist die Bewertung der Seminarleistung maßgeblich für das rechnerische Bestehen der SPB-Prüfung und steht diese Bewertung noch aus, kann eine Zulassung zur Absolventenfeier leider nicht erteilt werden.
Für Absolvent*innen des Lehramtsstudiums gilt:
Die Absolvent*innen des Lehramtsstudiums müssen grundsätzlich die oben angegebenen Teilnahmebedingungen für Bachelor- oder Master-Absolvent*innen erfüllen. Bei der Anmeldung zur Präsenzaktion des Unifestes geben die Lehramtsstudierenden bei Lehramt „ja“ an. Bei der Auswahl einer Fakultät und der daraus resultierenden Fächerwahl bestimmen Sie, mit welcher Fakultät Sie im Rahmen des Unifestes einziehen und von welcher Fakultät Sie Ihre Schmuckurkunde bekommen werden.
Beispiel: Sie studieren Mathe und Englisch auf Lehramt, fühlen sich der Philosophischen Fakultät zugehöriger als der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, dann geben Sie im ersten Schritt bei Lehramt „ja“ an. Im zweiten Schritt wählen Sie bei Fakultät „Philosophische Fakultät“ und im dritten Schritt Ihr Fach „Englisch“. Sie tragen dann am Unifest die Schärpe der Philosophischen Fakultät, ziehen mit der Philosophischen Fakultät ein und bekommen auch Ihre Schmuckurkunde an der Ausgabestelle der Philosophischen Fakultät.
Kontakt
Team „Unifest"
Adresse
3. Etage, Raum 3.024
Dechenstraße 3-11
53115 Bonn
Links
- https://cams.ukb.uni-bonn.de/public/anmeldung/unifest2025.aspx?mode=8521