Die Finanzierung teilen sich Universität und Fakultäten: 2.000 Euro sind aus Gleichstellungsmitteln, die jeweilige Fakultät gibt 300 Euro als Eigenanteil hinzu und stellt die Grundausstattung und Infrastruktur zur Verfügung.
Ursula Mättig erklärt das Ziel des Förderprogramms: „Gefördert werden sollen Wissenschaftlerinnen, die ihre eigene Stelle oder eine Nachwuchsgruppe einwerben wollen. Genau in der Qualifikationsphase nach der Promotion verlassen viele Frauen die Universität, weil sie für sich keine Perspektive sehen. Das wollen wir ändern.“
Die Promotion von Bewerberinnen soll zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Sie müssen darüber hinaus einen Forschungsantrag zur Finanzierung der eigenen Stelle bei einer Förderorganisation eingereicht haben oder kurz vor der Einreichung stehen. Das Stipendium dient der finanziellen Absicherung im Zeitraum zwischen der Abgabe des Antrags und dem Ergebnis der Begutachtung. Über die Vergabe und eine Verlängerung der Stipendien entscheidet die Steuerungsgruppe „Gleichstellung“ unter Leitung des Rektors.
Bewerbungsschluss für die nächste Förderrunde ist im Sommer 2015.
Kontakt:
Ursula Mättig
Gleichstellungsbeauftragte
Telefon: 0228/73-7490
E-Mail: gleichstellung@uni-bonn.de