Verantwortung zum Schutz der Tiere
Tierexperimentelle Forschung an der Universität Bonn

Stabsstelle Tierschutz

Die Bestellung von einem oder mehreren Tierschutzbeauftragten (TierSchB) ist gemäß Tierschutzgesetz erforderlich für genehmigungs- und anzeigepflichtige Tierversuche sowie für das Töten zu wissenschaftlichen Zwecken. Die Tierschutzbeauftragten sind ein wichtiges Bindeglied zwischen der Genehmigungsbehörde und den Antragstellern; Sie fungieren als Mittler zwischen der Behörde und den Versuchsdurchführenden sowie den mit der Pflege, Versorgung und Behandlung der Versuchstiere betrauten Personen. 

Die Stabsstelle Tierschutz betreut die tierexperimentelle Forschung an der Universität Bonn.

Aufgabe

Die Stabsstelle Tierschutz betreut die tierexperimentelle Forschung an der Universität Bonn. Sie besteht aus den Tierschutzbeauftragten der Universität Bonn und erfüllt im Wesentlichen die Aufgaben der Tierschutzbeauftragten nach §10 Tierschutzgesetz und §5 Tierschutzversuchstierverordnung.

Zu den Kernaufgaben gehören die Beratung bei der Planung und Erstellung von Tierversuchsanträgen, die Kontrolle von laufenden Versuchen sowie von Tierhaltungen nach §11 Tierschutzgesetz. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personen, die Tierexperimente durchführen, steht dabei ebenso im Vordergrund. Die Stabsstelle handelt nach den Grundsätzen des 3R-Prinzips (Reduce, Replace, Refine) und ist grundsätzlich bestrebt Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch zu fördern.

Vorschriften, Bedingungen, Auflagen
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Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Tierwohl

Aufgabe der Tierschutzbeauftragten ist es insbesondere, auf die Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten. Außerdem sollen sie die Einrichtungen und die mit den Tierversuchen befassten Personen beraten. Hierzu gehört zum Beispiel, dass sie bereits bei der Planung von Versuchen darauf achten, ob der verfolgte Zweck nicht auch durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Wenn es keine Alternative zum Tierversuch gibt, achten sie darauf, dass die Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere auf das unerlässliche Maß beschränkt werden. 

Kontakt

Sabine
Seyfert

Assistenz
Stabsstelle

Kontakt

+49 151 46353524


tierschutz@verwaltung.uni-bonn.de


Adresse

Belderberg 27
53113 Bonn

Dr. med. vet. Johanne
Krüger

Leitung Stabsstelle und
Tierschutzbeauftragte

Kontakt 

+49 228 73-60473
+49 163 7337821

tierschutz@verwaltung.uni-bonn.de


Adresse

Belderberg 27
53113 Bonn

Dr.  med. vet. Nesrin
Schmiedel

Tierschutzbeauftragte 


Kontakt 

+49 228 73-60498
+49 160 4033464

tierschutz@verwaltung.uni-bonn.de


Adresse

Belderberg 27
53113 Bonn

Versuchstierkundliche Fortbildung

Versuchstiere gehören zum medizinischen Fortschritt genauso wie die Mitarbeiter*innen, die sie pflegen, betreuen und für wissenschaftliche Zwecke nutzen. An diese Personen richtet sich die neue Fortbildungsreihe.

Eine regelmäßige Fortbildung ist nicht nur gemäß §4 Tierschutz-Versuchstierverordnung verpflichtend. Viel wichtiger: Bei den viermal jährlich stattfindenden Vorträgen verfolgen wir das Ziel das Versuchstier in den Mittelpunkt zu stellen, über Institutsgrenzen hinweg zu vernetzen und gemeinsam eine Culture of Care aufzubauen. Denn Tierversuche können belastend sein – für Mensch und Tier. Sie sind dennoch notwendig und sollten ethisch vertretbar sein. AG Vorträge fördern unsere interdisziplinäre Vernetzung; spannende Vorträge externer Sprecher lassen uns über den Tellerrand hinausblicken.

Start der neuen Versuchstierkundlichen Fortbildung

Anmeldung

Eine Teilnahme ist über die eLearning Plattform eCampus der Universität Bonn möglich. Zur Anmeldung wird eine Uni-ID benötigt.

Organsiation der Versuchtierkundlichen Fortbildung

  • Frau Dr. med. Marta Stei, Universitätsklinikum Bonn
  • Centrum für Personalentwicklung der Uniklinik Bonn

Fortbildungstermine

Turnus : vierteljährig

Format : online

Uhrzeit : 14:00 – 15:30 Uhr

Fortbildungsstunden

2 Fortbildungsstunden je Veranstaltung

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