Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten steigt 2021 von 44.590 Euro auf 46.060 € Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.
Für 2020 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bereits auf 44.590 Euro erhöht worden. Der Gesetzgeber reagierte damit auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.
Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten. Man kann die Rente rückwirkend max. 6 Monate beantragen.
Beispiel:
Wenn ich zum 1. September 2021 in Altersrente ginge, könnte ich die Rente ein halbes Jahr rückwirkend beantragen. Zum jetzigen Zeitpunkt (ich stelle ‚jetzt‘ am 21. Juni den Antrag) bekäme ich die Rente ab dem 1.01.2021 nachbezahlt. Dabei fielen allerdings pro Monat 0,3 % Abzüge von der Rente an, (wie es üblich ist, wenn man vorzeitig in Rente geht). Das bedeutet für 8 Monate einen Abzug von (8 * 0,3 % =) 2,4 %.
Ab dem 01.01.2021 bezöge ich dann also rückwirkend pro Monat:
- Rente - mit 2,4 % Abzug,
- VBL-Rente – ebenfalls mit 2,4% Abzug, sowie
- mein gewohntes Gehalt.
Von der Summe dieser Renten- und Gehaltseinkünfte werden (erhöhte) Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt (BFA und VBL), sodass die Abzüge in Höhe von 4,8 % kompensiert werden.
Nicht zu unterschätzen ist des Weiteren der Steuerfreibetrag der zu versteuernden Rente, der in 2021 noch bei 19 % liegt (er sinkt jährlich um einen Prozentpunkt und liegt in 2022 nur noch bei 18 %). Am besten ist es, einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung (BfA) zu vereinbaren, und sich auch bei der VBL beraten zu lassen. Dort kann genau berechnet werden, wann der beste Zeitpunkt für den Einstieg in die rückwirkende, vorzeitige Rente ist, um gegebenenfalls einen Vorteil aus der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze mitnehmen zu können.