Unser Service für Ihr Projekt mit Stiftungen, DAAD und weiteren Fördermittelgebern
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Fördermittelgebern für Ihr Vorhaben sowie bei der Antragstellung und begleiten das Projekt während der Laufzeit bis zum Projektabschluss.
Aktuelle Ausschreibungen
Sie sind auf der Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten? Es gibt zahlreiche öffentlich zugängliche Datenbanken, in denen Sie sich einen ersten Überblick über mögliche Fördermöglichkeiten verschaffen können und Ihre Suche z.T. individuell nach Ihren Bedürfnissen filtern können.
Gerne beraten wir Sie allgemein und individuell zu Stiftungen sowie weiteren Fördermittelgebern und ordnen Ihre Projektidee in das geeignete Förderprogramm ein.
Wichtige Hinweise zur Beantragung von Drittmittelprojekten
Mehr zu unseren Services und Angeboten finden Sie ab sofort im Serviceportal.
Unser Service für Sie
- Beratung: allgemein und individuell zur Antragstellung bei Stiftungen und weiteren (internationalen) Fördergebern
- Antrag: Unterstützung von der Planung bis zur Einreichung
Besonderheiten
DAAD-Förderungen
Wir beraten Sie gern zu Forschungsanträgen für promovierte Wissenschaftler*innen an den DAAD.
Fragen zu DAAD-Anträgen für Studierende und zu DAAD-Partnerschaftsprojekten beantwortet das Dezernat Internationales.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt den Leitfaden des DAAD.
Arbeitgebererklärung
Für Projektanträge, die die Finanzierung der eigenen Stelle beinhalten, benötigen Sie für einige Fördermittelgeber zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags eine Arbeitgebererklärung, die wir Ihnen gerne ausstellen.
- Fördermittelgeber und Förderlinie
- Titel des Projektes
- vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Arbeitsplatz- und Grundausstattungszusage der Leitung des aufnehmenden Instituts
Verwaltungskostenpauschale
Oft ist es möglich eine Verwaltungskostenpauschale zu beantragen. Dies ist zum Beispiel in einigen Programmlinien der Alexander von Humboldt-Stiftung der Fall. Bitte überprüfen Sie dies vor Antragseinreichung und schöpfen Sie diese Möglichkeit ggf. voll aus. Bei Unklarheiten sprechen Sie uns einfach frühzeitig an.
Ausländische Fördereinrichtungen
Wenn Sie einen Antrag auf Förderung bei einer ausländischen Fördereinrichtung planen oder sich an einer Antragstellung von internationalen Partnern beteiligen möchten, gibt es einige administrative Besonderheiten, die zu beachten sind.
Wichtige Besonderheiten
Sollten Sie als Mitantragsteller*in um einen "Letter of Intent" gebeten werden, wenden Sie sich bitte an uns.
US-amerikanische Universitäten haben oft eigene Vorlagen für solch einen LoI. Gerne können Sie diese an uns weiterleiten, damit wir sie für die hiesigen Gegebenheiten anpassen können.
Teilweise bitten US-amerikanische Universitäten, die als Hauptantragsteller fungieren, die Mitantragsteller um das Ausfüllen eines Fragebogens mit vielen administrativen Details. Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen dieser Fragebögen. Da zuvor oft uniintern rechtliche Fragen geklärt werden müssen, bitten wir um mind. zwei Wochen Vorlaufzeit.
Identifikationsnummern wie die DUNS Nr. finden Sie im Intranet auf der Seite der Abt. 5.3.
Bitte erkundigen Sie sich, ob die Fördersummen in € ausgeschüttet werden kann. Sollte das nicht der Fall sein, beachten Sie bitte, dass die Fördersumme Kursschwankungen unterliegt. Um Verluste zu vermeiden, beantragen Sie bitte unbedingt einen Fremdwährungszuschlag von 15%.
Insbesondere bei der Planung von Forschungsaufenthalten im Ausland und der Beschäftigung von z.B. Hilfskräften vor Ort, beachten Sie bitte unbedingt das Rundschreiben 52/2017 zur Abwicklung von Sachkostenabschlägen in Drittmittelprojekten. So kann vermieden werden, dass Dokumente fehlen, die im Nachgang schwer zu bekommen sind oder Fristen versehentlich verstreichen.
Ihre Ansprechperson in der Förderberatung
Dr. Kati Waßmann
Dipl. Biol.
0.005
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn
Bürozeiten
-
Montag
09.00 - 12.00 Uhr -
Dienstag
09.00 - 15.00 Uhr -
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr -
Donnerstag
09.00 - 15.00 Uhr
Nach der Bewilligung
Nach der Bewilligung Ihres Projektes bieten wir gerne ein Kick-off Meeting zum Projektstart an. Hier können die für das Projekt relevanten Informationen ausgetauscht werden, während sich Projektleitung und Projektmanager*in kennenlernen. Wir unterstützen Sie in allen Aspekten des Projektmanagements, damit Sie sich auf Ihre Forschung fokussieren können.
Unser Service für Ihr Drittmittelprojekt:
- Ansprechpersonen für Geldgeber und Projektleitende an der Uni Bonn
- Mittelabruf und Controlling
- Unterstützung in der Erstellung des Zahlenmäßigen Verwendungsnachweises
Wichtige Hinweise zur Projektabwicklung von DAAD-Projekten
Spricht der DAAD eine Bewilligung aus, ist der Abschluss eines (Form-)Zuwendungsvertrages erforderlich. Die Befugnis für die Unterzeichnung der Zuwendungsverträge liegt bei Dezernat 7 im Auftrag des Kanzlers. Bitte senden Sie die Verträge entweder in zweifacher Ausfertigung per Post oder in eingescannter Form an die zuständige Ansprechperson, die sowohl die Unterzeichnung als auch die Übersendung an den DAAD in die Wege leitet. Fügen Sie bitte den zugrunde liegenden DAAD-Finanzierungsplan bei.
Der Vertrag ist erst nach erfolgter Unterzeichnung durch den DAAD gültig. Vor diesem Datum erforderliche Ausgaben bzw. Personaleinstellungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch den DAAD (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
Die Mittelabrufe erfolgen grundsätzlich über das DAAD-Portal durch die Projektleitung oder deren Assistenz. Als Verwendungszweck ist zuvor in der Faktura-App eine Belegnummer zu generieren. (Damit nicht automatisch ein Rechnungsversand erfolgt, bitte zusätzlich in der App ‚keine Rechnung‘ vermerken.)
Die Mittel dürfen je nach Programm für die voraussichtlichen Ausgaben der nächsten 6 bzw. 8 Wochen beim DAAD angefordert werden.
Grundsätzlich sind für die Bewirtschaftung der DAAD-Projekte die spezifischen Förderbedingungen des jeweiligen Programmes maßgeblich. Für die Abrechnung von bewilligten Pauschalen beachten Sie bitte zusätzlich:
A) Reine Pauschalbewilligungen (PPP)
- Abrechnung der Reisekosten als Dienstreise nach Landesreisekostengesetz über die Reisekostenstelle
- Dem DAAD sind nur die abrechnungsfähigen Pauschalen nachzuweisen
- Positive/negative Kassenbestände werden bei Projektabschluss ausgeglichen
B) Mobilitäts-und Aufenthaltspauschalen in diversen Programmen für
- Projektpersonal und Gäste: Abrechnung der Reisekosten als Dienstreise nach Landesreisekostengesetz über die Reisekostenstelle Die Pauschalen des DAAD werden nicht an die Reisenden ausbezahlt.
- Geförderte Personen: Abrechnung entweder nach Fördersätzen des DAAD pauschal oder nach tatsächlich angefallenen Kosten mit Belegen.
- Mit den Aufenthaltspauschalen deckt der DAAD alle entstandenen Reisekosten der Universität Bonn pauschal ab. Über die Pauschalen hinausgehende Reisekosten müssen anderweitig finanziert werden.
Die Verpflegung der Teilnehmer*innen während einer Maßnahme muss durch Aufenthalts-/ Verpflegungspauschalen abgedeckt werden. Es können keine zusätzlichen Cateringkosten/extra Verpflegungskosten beantragt bzw. abgerechnet werden (z.B. Buffet bei einer Veranstaltung). Grundsätzlich ist die Bewirtungsrichtlinie der Universität Bonn zu beachten.
Die Verwendungsnachweise sind jährlich durch die Projektleitung bzw. deren Assistenz zu erstellen. Dazu tragen Sie bitte die erforderlichen Angaben im DAAD online-Portal ein und stimmen Ihre Zahlen zunächst mit Ihrer Ansprechperson ab. Sobald alles geklärt ist, reichen Sie den Nachweis mit Unterschrift der Projektleitung als PDF-Datei bei Ihrer Ansprechperson der Abt. 7.2 zur Prüfung ein. Ihre Ansprechperson kümmert sich um die Einholung der Unterschrift der internen Prüfeinrichtung. Sobald Ihr Verwendungsnachweis durch die interne Prüfeinrichtung unterschrieben ist erhalten Sie den Nachweis per E-Mail zum Hochladen im Online-Portal wieder zurück.
Wichtige Hinweise zur Projektabwicklung
Mehr zu unseren Services und Angeboten finden Sie ab sofort im Serviceportal.
Wichtige Downloads
Ihre Ansprechpersonen im Drittmittelservice & Projektmanagement
Mike Janßen
Monika Galwas
Caroline Kornatz
Philipp Oeynhausen
Dörte Schultz
Bärbel Weber
Ihr Kooperations- und Weiterleitungsvertrag
Bei Verbundprojekten wird in aller Regel ein Kooperations- oder Weiterleitungsvertrag notwendig, weshalb Sie möglichst frühzeitig mit dem Vertragsmanagement in Kontakt treten sollten.
Ihre Ansprechperson für Forschungsverträge
Mirco Theiner
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Lernen Sie unsere sechs transdisziplinären Forschungsbereiche (TRAs) und ihre spannenden Projekte kennen.
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