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Forschungsverträge

Die Stabsstelle Zentrale Aufgaben des Dezernats und Forschungsverträge berät Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Forschungs- und Transferprojekte. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Verhandlung von forschungs- und transferbezogenen Verträgen.  Bei uns reichen Sie Ihre forschungs- oder transferbezogenen Verträge zur Unterzeichnung ein.

Informieren Sie sich über gute Vertragspraxis sowie unseren Verfahrensablauf bei der Verhandlung von Forschungs- und Transferverträgen.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© colourbox

Gute Vertragspraxis: Was für jeden Forschungs- und Transfervertrag zu beachten ist. 

Ob ein neues Verbundprojekt  - egal ob bei BMBF, EU oder sonstigen Fördergebern - bewilligt wurde, ein Industriepartner mit dem Vorschlag einer Zusammenarbeit an Sie herantritt oder Mittel in einem DFG-Projekt weitergeleitet werden sollen: In all diesen Fällen und anderen mehr sind Verträge zu schließen. Welche Standards gelten für alle Verträge?

Vertragsstandards

Vertragspartner ist immer die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, die für ihre Fakultäten, Institute, Lehrstühle oder Zentrale Wissenschaftliche Einrichtungen auftritt.

Vertragsverhandlungen werden gemeinsam von Wissenschaftler*innnen und Stabsstelle für Forschungsverträge geführt. Wir stimmen uns eng mit Ihnen ab, um das bestmögliche Ergebnis aus wissenschaftlicher und rechtlicher Sicht zu erzielen. Dabei orientieren wir uns an unseren Musterverträgen.

Der Schutz Ihrer eingebrachten Vorkenntnisse und das Recht auf Veröffentlichung der Projektergebnisse stehen im Vordergrund. Dennoch wird der Vertraulichkeit von geheimhaltungsbedürftigen Informationen, Geschäftsgeheimnissen und Projektergebnissen Rechnung getragen. Wir finden mit Ihren Projektpartnern einen angemessenen Ausgleich der Interessen. 

Die Unterzeichnung des Vertrags erfolgt stets durch den Dezernenten für Forschung und Transfer im Auftrag des Kanzlers. Als Projektleiter*in zeichnen Sie zur Kenntnisnahme mit. Vor der Unterschrift steht die Prüfung des Vertrags durch die Stabsstelle. Kommen Sie deshalb so früh wie möglich mit Ihren Vertragsentwürfen auf uns zu. 

Die Kalkulation des Finanzierungsbedarfs bei wirtschaftlichen Projekten erfolgt entweder anhand von Marktpreisen oder zu Vollkosten unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. Bei der Finanzkalkulation unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld eines ersten Gesprächs oder in der Skizzenphase sehr gerne. Dadurch vermeiden Sie zu niedrige Festlegungen mit der Folge eines Defizits am Ende des Projekts. 

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Der Projektplan steht - aber wie geht es weiter?

Der Projektplan ist geschrieben und die Projektkosten sind berechnet. Wer hilft mir jetzt bei der Erstellung des Vertrages? Fragen und Antworten rund um das Prozedere zur Verhandlung von Forschungs- und Transferverträgen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt. 

Weitere Informationen

Unsere FAQs zu Forschungsverträgen

Sie haben Drittmittel eingeworben? Wichtige Unterlagen und Informationen finden Sie hier. 

Nagoya-Protokoll

Das Nagoya-Protokoll legt verpflichtende Regeln für den Zugang zu genetischen Ressourcen und damit verbundenem traditionellen Wissen fest. 

Transfer Center enaCom

Unterstützung und Beratung zu allen Fragen rund um Wissens- und Technologietransfer, Gründungsberatung sowie Patenten.

Kontakt

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Mirco Theiner

Gerne beantworte ich Ihnen alle rechtlichen Fragen zu Ihren Forschungsverträgen!

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