Collaborative Research Grants mit der Hebrew University of Jerusalem
Projektförderung
Förderung von gemeinsamen Forschungsprojekten und nachhaltigem Ausbau der Zusammenarbeit mit promovierten Wissenschaftler*innen an der Hebrew University of Jerusalem (max. 20.000 €).
Einreichungsfrist
Bewerbungen für 2026 können voraussichtlich ab Mai 2025 eingereicht werden.
Zurzeit keine Ausschreibung
Förderbedingungen
Der Collaborative Research Grant dient der Förderung internationaler Forschung. Förderanträge für innovative und nachhaltige Projekte, die auf Forschungskooperationen zwischen promovierten Wissenschaftler*innen der Universität Bonn und der Hebrew University of Jerusalem beruhen, können von Mitgliedern aller Fakultäten und Fachbereiche gestellt werden.
Das langfristige Ziel dieser Projekte soll im Ausbau der Zusammenarbeit und Beziehungen zwischen den Instituten und Forschenden beider Universitäten sowie ggf. in gemeinsamen Publikationen, Ausstellungen und/ oder der Generierung von Drittmitteln bestehen.
Bewerber*innen sind dazu aufgefordert, Ihre Kooperationen auch im Hinblick auf Prinzipien von Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity, and Inclusion, DEI) zu prüfen und ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für unterschiedliche Ansichten, Kenntnisse und Erfahrungen zu schaffen.
- Reise- und Aufenthaltskosten für wissenschaftliches Personal der Universitäten Bonn und der Hebrew University of Jerusalem anlässlich von Reisen ins Partnerland (für Bonner Forschende: Beförderungskosten, Übernachtung und Tagungspauschalen entsprechend Landesreisekostengesetz (LRKG); für Forschungsaufenthalte von Gastwissenschaftler*innen in Bonn: s. unsere empfohlenen Reise- und Aufenthaltskostenpauschalen)
- In begründeten Ausnahmen (z.B. für die Anbahnung von Kooperationen, die Lehrelemente enthalten), Reisekosten- und Aufenthaltspauschalen für Studierende der Universitäten Bonn und Hebrew University of Jerusalem an die Partneruniversität (basierend auf der Kalkulation der Antragsteller)
- Sachmittel und SHKs/ WHKs zur Durchführung von Forschungsaktivitäten und Veranstaltungen
- Ausgenommen von der Förderung sind Personalkosten, Stipendien sowie Grundausstattung wie Computer o.ä.
Genauere Informationen finden Sie in den Guidelines.
Pro Förderantrag bewilligen beide beteiligten Universitäten Mittel von insgesamt bis zu 20.000 € (bis zu 10.000 € von der Hebrew University of Jerusalem und bis zu 10.000 € von der Universität Bonn). Diese Mittel müssen für Forschungszwecke (im weiteren Sinne) und gemäß den Budgetvorgaben (siehe Guidelines3) verwendet werden.
Die Kosten für die Hebrew University und die Universität Bonn müssen im Budgetplan separat ausgewiesen werden.
- Wissenschaftliche Qualität und Bedeutung
- Innovation
- Research Outcomes und Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit
- Beitrag zur Universitätspartnerschaft und strategische Relevanz
Promovierte Wissenschaftler*innen der Universität Bonn stellen einen gemeinsamen Antrag mit einem*r Wissenschaftler*in der Hebrew University of Jerusalem. Bonner Antragsteller*innen müssen eine Anstellung mindestens bis zum Ende des Förderzeitraums vorweisen können.
- Online-Formular
- Projektbeschreibung (PDF), bestehend aus:
- Name, Titel und Institute der Antragssteller*innen und Teammitgliedern
- Kurzbeschreibung des Projektes (max. 250 Worte) für Leser*innen unterschiedlicher Fakultäten und Fachbereiche
- Ausführliche Beschreibung des Forschungsprojekts (max. 4 Seiten)
- Budgetplan mit Begründung und genauer Erläuterung aller erwarteten Kosten (getrennt nach Ausgaben für die jeweilige Universität).
- Aktuelle CVs (max. 2 Seiten für Projektleiter*innen; max. 1 Seite für weitere Teammitglieder)
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie in den Guidelines2.
Kontakt
Dr. Christian Klöckner
2.002
Poppelsdorfer Allee 102
53115 Bonn
Gefördert im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern