Ankunft in Bonn
In Ihren ersten Wochen in Bonn kommen einige Dinge auf Sie zu – falls Sie länger in Bonn bleiben zum Beispiel die Anmeldung beim Bürgeramt oder die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Auch werden Sie für Arbeit und Freizeit möglicherweise einige Dinge benötigen – zum Beispiel einen Bibliotheksausweis, ein Bankkonto oder eine SIM-Karte, damit Sie unter einer deutschen Telefonnummer erreichbar sind.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, bereits vor der Einreise einen Termin für ein Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren – idealerweise sollte dies in der ersten Woche Ihres Aufenthalts stattfinden. Wir gehen in diesem Gespräch alle Informationen mit Ihnen durch und geben konkrete Hilfestellungen für alle Herausforderungen, die Ihnen nach der Ankunft in Bonn begegnen. Im Vorfeld können Sie die hier zusammengestellten Informationen bereits als Orientierungshilfe nutzen, um sich einen Überblick über die nötigen Schritte zu verschaffen.
Wenn Sie nach Bonn ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug persönlich im Bürgeramt anmelden. Bei Aufenthalten von maximal 3 Monaten ist eine Anmeldung nicht erforderlich.
Einen Termin zur Anmeldung erhalten Sie kurzfristig auch über das Welcome Center für internationale Forschende.
- Weitere Informationen: Anmeldung nach dem Meldegesetz
Während das Visum nur zur Einreise und zu kurzfristigen Aufenthalten berechtigt, benötigen Sie bei Aufenthalten, die 90 Tage übersteigen, eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten: Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, sondern melden ihren Wohnsitz einfach beim Bürgeramt in Bonn an.
Sofern Sie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen und Sie Ihren Wohnsitz in Bonn haben, können Sie die Aufenthaltserlaubnis nach Einreise beim Ausländeramt der Stadt Bonn beantragen.
Gerne übernimmt das Team des Welcome Centers die Terminreservierung für Sie - nehmen Sie einfach Kontakt2 zu uns auf.
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie noch vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen.
Ihre Steuer-Identifikationsnummer wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer ersten Anmeldung beim Bürgeramt mit der Post zugeschickt. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie Ihren Briefkasten gleich nach Einzug entsprechend mit Ihrem Namen kennzeichnen.
Beschäftigte der Universität Bonn müssen ihre Steuer-Identifikationsnummer zeitnah an das Personalmanagement übermitteln.
Die Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. In Deutschland ist eine gültige Krankenversicherung Pflicht und muss beispielsweise bereits bei der Beantragung eines Visums, bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags oder für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Versicherung aus dem Ausland ausreichend, sehr häufig werden nur Versicherungen bei deutschen Versicherungsunternehmen anerkannt. In Deutschland gibt es sowohl private wie auch gesetzliche Krankenversicherungen.
Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern können, hängt in der Regel davon ab, ob Sie in Deutschland beschäftigt sind oder sich anderweitig (z.B. über ein Stipendium, Finanzierung der Heimat-Universität, eigene Mittel) finanzieren.
Weitere ausführliche Informationen zu Krankenversicherungen finden Sie auf den Webseiten von EURAXESS
Sofern Sie noch nicht über ein Bankkonto im SEPA-Raum (Single Euro Payments Area) verfügen, ist die Eröffnung eines Girokontos bei einer deutschen Bank in jedem Fall ratsam, um Gehaltszahlungen oder Stipendien empfangen zu können. Haben Sie hingegen bereits ein SEPA-Bankkonto, ist dies nicht notwendig, da Zahlungen im SEPA-Raum auf gleiche Weise erfolgen.
Im Regelfall erhalten Sie mit der Eröffnung eines Girokontos in Deutschland eine EC-Karte und/oder eine Kreditkarte. Die bargeldlose Bezahlung in Geschäften erfolgt in Deutschland häufig mit der EC-Karte, wohingegen Online-Geschäfte im Regelfall per Kreditkarte abgewickelt werden.
Bitte beachten: Um in Deutschland ein Bankkonto eröffnen zu können, müssen Sie vorher Ihren Wohnsitz angemeldet haben. Weiterhin ist dem Kreditinstitut spätestens nach 90 Tagen eine Steuer-Identifikationsnummer vorzuweisen. Nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes erhalten Sie die Steuer-Identifikationsnummer automatisch per Post und kann bei der Bank nachgereicht werden.
Nachfolgend finden Sie Links zu einigen Banken mit Niederlassungen in Bonn ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Das Welcome Center ist gerne bei der Eröffnung eines Bankkontos behilflich.
In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, entweder einen Mobilfunkvertrag mit monatlichen Fixkosten oder eine Prepaid-Karte zu erwerben.
Bitte beachten Sie, dass viele Mobilfunkverträge eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten haben. Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen möchten, können hohe Stornogebühren anfallen. Bitte lesen Sie die Kündigungsbestimmungen und Kündigungsfristen eines Vertrages vor der Unterzeichnung sorgfältig durch.
Die Uni-ID ist das zentrale Konto für IT-Services an der Universität Bonn. Sofern Sie an der Universität Bonn beschäftigt sind (mit Arbeitsvertrag), erhalten Sie nach Tätigkeitsbeginn automatisch eine Uni-ID. Internationale Gastwissenschaftler*innen (ohne Arbeitsvertrag) können auf Antrag ebenfalls eine Uni-ID erhalten bei Vorlage des Ausweises für Gastwissenschaftler*innen s.u. und einer Passkopie.
- Die Beantragung einer Uni-ID erfolgt auf dieser Webseite: https://www.hrz.uni-bonn.de/de/services/identity-management/regelungen-dokumente/benutzungsantraege1010
- Anleitung: How to request a Uni-ID (PDF; Englisch)
Beschäftigte der Universität Bonn zahlen automatisch einen monatlichen Beitrag für betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ein. Internationale Wissenschaftler*innen, die weniger als 60 Monate in Deutschland arbeiten wollen, können sich für eine alternative Variante dieser Altersvorsorge, die tVBLspezial, entscheiden. Weitere Informationen zur Auswahl des für Sie geeigneten Systems erhalten Sie auf der Webseite der VBL oder beim Welcome Center.
Ausführliche Informationen zur Rentenversicherung finden sich auf den Webseiten von EURAXESS
- Europäisches Info-Portal: Find your Pension13
Internationale Wissenschaftler*innen, die keinen Arbeitsvertrag an der Universität Bonn haben, können einen Ausweis für Gastwissenschaftler*innen beim Welcome Center für internationale Forschende beantragen.
Der Ausweis dient als Berechtigungsnachweis
- zum Erhalt einer Uni-ID
- zur Nutzung der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB)
- zur Nutzung der Mensen des Studierendenwerks Bonn und
- zur Teilnahme am Hochschulsport.
Zur Nutzung der Bibliothek und der Mensen zeigen Sie bitte Ihren Ausweis am Informationsschalter vor. Wenn Sie am Hochschulsport teilnehmen möchten, beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hinweise in der Rubrik Hochschulsport.
Den Ausweis für Gastwissenschaftler*innen erhalten Sie jederzeit auf Anfrage unter welcome@uni-bonn.de.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Sie vor teuren Zahlungsverpflichtungen für von Ihnen verursachte Schäden schützt. Es gibt sehr viele Anbieter von Haftpflichtversicherungen, deren Beitrags- und Leistungsunterschiede teilweise enorm sind. Unabhängige Beratung erhalten Sie zum Beispiel von der Verbraucherzentrale15 in Bonn.
Die ersten 100 Tage in Deutschland
Ihr Start in der neuen Heimat
Die ersten 100 Tage in Deutschland
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