Vorbereitung des Aufenthalts

Bei der Planung eines Aufenthalts an der Universität Bonn werden Sie mit einer Vielzahl an Fragen konfrontiert. Einreisebestimmungen, Versicherungen, Wohnungssuche, Planung der Anreise – all diese Themen müssen bedacht und vorbereitet werden. Wir empfehlen Ihnen, sich damit frühzeitig auseinanderzusetzen. Manche Dokumente, die Sie in Deutschland benötigen, müssen Sie möglicherweise zunächst beantragen und anschließend übersetzen lassen. Auch die Beantragung eines Visums kann manchmal mehrere Monate dauern. Wir haben auf den folgenden Seiten die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Sollten noch Fragen offen bleiben, dann wenden Sie sich direkt an uns, wir helfen gerne weiter.

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Visum. Von der Visumspflicht ausgenommen sind Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten, sowie in Ausnahmen Staatsangehörige von Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen. Mithilfe des Visa-Navigators des Auswärtigen Amts11 können Sie feststellen, ob Sie ein Visum benötigen und, wenn ja, welches Visum in Frage kommt.

Visa müssen vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimat- bzw. Aufenthaltsland2 beantragt2 werden. Die Bearbeitung eines Visumsantrages dauert mindestens 4 bis 6 Wochen, teilweise müssen Sie sogar mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten rechnen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Antrag auf ein Visum so früh wie möglich zu stellen. 

Folgende Visa können Sie für die Einreise nach Deutschland beantragen:

Nationales Visum (D-Visum)

  • Muss beantragt werden, wenn der geplante Aufenthalt länger als 90 Tage dauert (unabhängig davon, ob eine Erwerbstätigkeit geplant ist oder nicht).
  • Muss beantragt werden, wenn eine Erwerbstätigkeit geplant ist (auch für Aufenthalte, die kürzer als 90 Tage dauern).
  • Bei diesem Visum sollte man mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen.
  • Dieses Visum kann in Deutschland in eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Schengen-Visum (C-Visum)
  • Ist nur für eine Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen gültig.
  • Ermöglicht keine Erwerbstätigkeit und kein (Promotions-) Studium.
  • Nicht verlängerbar. Sie können anschließend keine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nach Ablauf eines Schengen-Visums müssen Sie Deutschland in jedem Fall verlassen.
  • Von diesem Visum wird für Forschungsaufenthalte eher abgeraten, da es weder eine Änderung des Aufenthaltszwecks noch eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ermöglicht. Nur wenn vorher klar ist, dass man Deutschland nach max. 90 Tagen wieder verlässt und keine Erwerbstätigkeit aufnimmt, ist dieses Visum eine Option.
 Wichtige Hinweise
  • Visum und Aufenthaltserlaubnis sind unterschiedliche Dokumente. Ein Visum berechtigt die Inhaberin bzw. den Inhaber nur zur Einreise. Wird ein längerer Aufenthalt (mehr als 90 Tage) angestrebt, müssen Sie nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt der Stadt Bonn beantragen. Das Welcome Center ist Ihnen gerne bei der Terminvereinbarung behilflich.
  • Ein Visum wird für einen bestimmten Zweck beantragt, z.B. zur Arbeitsaufnahme oder für Studienzwecke. An den bewilligten Zweck sind Sie gebunden. Wenn Sie in Deutschland arbeiten werden, benötigen Sie in der Regel ein Visum, das die Erwerbstätigkeit gestattet.
  • Bitte weisen Sie die zuständige Auslandsvertretung, bei der Sie Ihr Visum beantragen, darauf hin, dass für Sie als Wissenschaftler/-in gemäß § 34 Abs. 2 Aufenthaltsverordnung eine Zustimmungsfreiheit vorliegt. Das Ausländeramt in Bonn muss entsprechend nicht beteiligt werden.
  • Für den Fall, dass Sie ein Visum beantragen, mit dem Sie einen Arbeitsvertrag in Deutschland unterschreiben möchten, können Sie die Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland darauf hinweisen, dass für Sie als Wissenschaftler/-in gemäß § 5 Beschäftigungsverordnung eine Zustimmungsfreiheit vorliegt. Die Agentur für Arbeit in Bonn muss entsprechend nicht beteiligt werden.
  • Bei Zweifeln oder Fragen zu Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an das Team des Welcome Centers54 - wir helfen Ihnen gerne.

Weitere ausführliche Informationen zu Visum und Einreise finden Sie auf den Webseiten von EURAXESS

Das Welcome Center ist Ihnen gerne bei der Wohnungssuche behilflich. An der Universität Bonn steht Ihnen das Internationale Gästehaus zur Verfügung, für das Sie ein Appartement schnell und einfach online reservieren können. Es empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Reservierung. So weit wie möglich unterstützen wir Sie auch bei der Wohnungssuche auf dem freien Wohnungsmarkt in Bonn. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass unsere Möglichkeiten in diesem Bereich begrenzt sind. Bitte beachten Sie, dass es in Bonn sehr schwierig ist, geeigneten Wohnraum zu finden und dass die Mieten sehr hoch sind.

Die Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. In Deutschland ist eine gültige Krankenversicherung Pflicht und muss beispielsweise bereits bei der Beantragung eines Visums, bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags oder für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Versicherung aus dem Ausland ausreichend, sehr häufig werden nur Versicherungen bei deutschen Versicherungsunternehmen anerkannt. In Deutschland gibt es sowohl private wie auch gesetzliche Krankenversicherungen.

Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern können, hängt in der Regel davon ab, ob Sie in Deutschland beschäftigt sind oder sich anderweitig (z.B. über ein Stipendium, Finanzierung der Heimat-Universität, eigene Mittel) finanzieren.

Ausführliche Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland finden sich auf den Webseiten von EURAXESS

Folgende Dokumente sollten Sie für Ihren Forschungsaufenthalt in Bonn mitbringen:

  • Gültiger Reisepass oder Ausweisdokument (Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland)
  • Gegebenenfalls Visum
  • Passfotos für Ausweise und Dokumente (ggf. biometrische Passfotos12)
  • Bestätigung über Ihre Finanzierung (Stipendium, Gehalt aus Ihrem Heimatland) in Deutsch oder Englisch
  • Gegebenenfalls Nachweis über Krankenversicherung in Deutsch oder Englisch mit Bestätigung der monatlichen Beiträge. Sofern Sie in Deutschland aufgrund eines Arbeitsvertrags versicherungspflichtig sind: Bestätigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung (gegebenenfalls European Health Insurance Card Ihrer bisherigen Versicherung)
  • Beglaubigte Kopien Ihrer akademischen Abschlüsse in deutscher oder englischer Übersetzung
  • Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, möglichst mit deutscher oder englischer Übersetzung. Urkunden benötigen je nach Ausstellungsland eine Apostille oder Legalisation. Das Ausländeramt Bonn akzeptiert nur Heirats- bzw. Geburtsurkunden, die mit einer Apostille bzw. einer Legalisation durch die Deutsche Botschaft versehen sind.
  • Kopien und beglaubigte Übersetzungen der Geburtsurkunden Ihrer Kinder (gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation)
  • Kreditkarte und/oder EC-Karte
  • Gegebenenfalls (internationaler) Impfpass sowie Dokumente zu Krankheiten oder Medikamente
  • Falls Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland Auto fahren wollen:internationaler Führerschein bzw. ausländischer Führerschein

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Abschlusszeugnisse etc.)? Auf der Website des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer sowie auf der Website Justiz-Dolmetscher haben Sie mit Hilfe der Suchmaschine die Möglichkeit, geeignete ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen in Nordrhein-Westfalen und überregional zu finden.


Ein Visum beantragen

Schritt für Schritt zum Visum für Deutschland

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