Wer kann einen Antrag einreichen?
Alle promovierten Mitglieder der TRA 4 können einen Antrag einreichen. Promovierende Mitglieder der TRA 4 können gemeinsam mit einem promovierten Mitglied der TRA 4 einen Antrag einreichen.
Wie kann ich Mitglied werden?
Den Mitgliedsantrag finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.uni‐bonn.de/forschung/forschungsprofil/individuen‐institutionen‐und‐gesellschaften/mitgliedsaufnahme/mitgliedsantrag
Was kann (nicht) gefördert werden?
Maßnahmen, welche die Ziele der TRA sowie der EXU realisieren, bspw.:
‐ Anschubfinanzierungen für kleinere und umfangreichere Verbundforschungsprojekte
‐ Durchführung von Workshops, Symposien, Konferenzen, Akademien, Summer Schools etc.
‐ Nachwuchsförderung
In der Regel können keine Investitionskosten gefördert werden.
Wie ist der Antrag gestaltet?
Anträge können über das gängige ‚Antragsformular der TRA 4‘ eingereicht werden und müssen unter Beteiligung von mindestens zwei Fakultäten oder einer Fakultät und einem strategischen
außeruniversitären Partner gestellt werden.
Neben dem Antragsformular umfasst der Antrag folgende Unterlagen:
a) eine inhaltliche Projektskizze (max. vier Seiten) inkl.
o Projektbeschreibung
o Zielformulierungen (inhaltlich, formal, organisatorisch; kurz‐, langfristig etc.)
b) einen Zeitplan inkl. Zwischenzielen/Meilensteinen mit Bezug zu den übergeordneten Zielen der Initiative
c) einen Finanzplan inkl. differenzierter Kostenaufstellung hinsichtlich einzelner Antragsgegenstände und Haushaltsjahre
Auswahlprozess/ ‐kriterien
Über die eingegangenen Anträge entscheidet der Lenkungsausschuss der TRA 4 gem. der allgemeinen Verfahren zur Mittelvergabe.
Im Rahmen des Auswahlprozesses finden insb. die folgenden Kriterien Berücksichtigung:
‐ Anregung von Verbundforschung (bspw.: Inwiefern wird eine interdisziplinäre/ interfakultäre/ transdisziplinäre Ausrichtung angestrebt?)
‐ Verortung der Initiative (bspw.: Inwiefern ist eine Verortung innerhalb der TRA 4 für die Initiative in besonderem Maße erstrebenswert?)
‐ Verortung (innerhalb) er TRA 4 (bspw.: Inwiefern wird ein Ziel/werden mehrere der Ziele der TRA – gerne mit Bezug zur jeweiligen fachlichen und/oder gesellschaftlichen Relevanz – adressiert?
‐ Übergeordnete Ziele der EXU (bspw.: Inwiefern wird eines/ werden mehrere der übergeordneten EXU‐Ziele im Rahmen der beantragten Initiative gefördert?)
Bis wann und wie kann ein Antrag gestellt werden?
Für diese Ausschreibung können die Mitglieder der TRA 4 bis zum 15.04.2021 per E‐Mail (tix@verwaltung.uni‐bonn.de) einen Antrag einreichen. Bitte vereinbaren Sie vor der Antragsstellung
einen Beratungstermin mit Frau Johanna Tix (per E‐Mail: tix@verwaltung.uni‐bonn.de oder telefonisch: +49 (0) 171/ 33 160 47). Gerne können Sie sich auch bei weiteren Fragen an sie wenden.