Was kann (nicht) gefördert werden?
Gefördert werden exzellente Projekte, welche der Beantwortung von Forschungsfragen mit einem gesellschafts- sozial- oder geisteswissenschaftlichen Fokus hinsichtlich der Pandemie dienen. Sie können ausgerichtet sein auf
a) die Beschaffung/Erhebung von Daten aus Befragungen und Experimenten
b) die Durchführung von Workshops, Seminaren und Symposien
c) die Publikation der im Rahmen des Projektes erhobenen Forschungsergebnisse
Die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 250.000 Euro, Einzelprojekte können mit einer Summe von bis zu 50.000 Euro (für Sach- und Personalmittel) geförderter werden. In der Regel können keine Investitionskosten gefördert werden. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie zu den Fördermöglichkeiten noch Fragen haben.
Wie ist ein Antrag zu gestalten?
Anträge sollten die folgenden Unterlagen beinhalten:
1. Antragsformular ‚COVID-Call 2021‘
2. Inhaltliche Projektskizze (max. vier Seiten) inkl.:
a) Projektbeschreibung
b) Zielformulierung und Meilensteinen
3. Zeitplan (ggf. mit Bezug zu Zwischenzielen/Meilensteinen)
4. Finanzplan inkl.
a) differenzierter Kostenaufstellung hinsichtlich der einzelnen Antragsgegenstände
b) bei Stellenbeantragung inkl. Begründung der Personalkategorie und ggf. Hinweisen zur Vor-/Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung personalrechtlicher Vorgaben