Sicherheitsinteressen vs. Forschungsfreiheit? Was die vielzitierte Zeitenwende für mich als Wissenschaftler*in bedeutet

Bedingt durch den Überfall Russlands auf die Ukraine sind die Sicherheitsinteressen Deutschland und der EU einem starken Wandel unterworfen. In der Veranstaltung wird zunächst ein Überblick über die Themen Forschungssicherheit und Dual-Use gegeben. Anschließend haben die Teilnehmer*innen Gelegenheit, Fragen zum Thema zu stellen.

Online-Veranstaltung

Donnerstag, 6. Februar 2025
10:00 - 12:00 Uhr

Zielgruppe

Postdocs, Promovierende, Studierende und andere interessierte Nachwuchswissenschaftler*innen

Sprache

Deutsch

Ort

Online

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Lannert / Uni Bonn

Inhalte

Außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen im wissenschaftlichen Bereich können u.a. bei Forschungskooperationen mit ausländischen Einrichtungen, Publikationen, bei der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftler*innen, oder der Versendung von wissenschaftlichen Geräten/Waren ins Ausland eine Rolle spielen.

Im Bereich des Exportes und der Exportkontrolle hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung des Friedens international dazu verpflichtet, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) sowie die unkontrollierte Anhäufung von konventionellen Rüstungsgütern zu verhindern.

Ein Bestandteil dieser Nichtverbreitungsstrategie ist die Kontrolle sensibler Güter, einschließlich Technologie und Software.

Referent*innen

Mirco Theiner ist Jurist und Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge im Dezernat für Forschung und Transfer. Er ist zuständig für rechtliche Fragestellungen rund um Forschungskooperationen.

Ralf Karrenbauer ist staatlich geprüfter Betriebswirt. Er arbeitet seit 2017 als Sachgebietsleiter Zoll an der Universität Bonn. Davor war er Betriebsleiter in einem weltweit tätigen Unternehmen und Vertriebsleiter Asien.

Jun.-Prof. Dr. Luna Rösinger (tbc), Institut für Strafrecht, Vorsitzende der Kommission zur Beratung sicherheitsrelevanter Forschung mit erheblichem Gefährdungspotential (FEG), Universität Bonn 

Zertifikat Compliance

Bei Teilnahme an mindestens sechs Veranstaltungen der Reihe haben Sie die Möglichkeit, ein Zertifikat Compliance zu beantragen. Sie können sich für das Zertifikat sowohl deutsch- als auch englischsprachige Veranstaltungen aus verschiedenen Semestern anrechnen lassen. Kontaktieren Sie zur Ausstellung des Zertifikats bitte das BGZ per E-Mail.

Kontakt

Bonner Graduiertenzentrum

Kontact

+49 228 73-60141

graduiertenzentrum@uni-bonn.de

Adresse

Alte Sternwarte
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn

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