Erste Schritte zur Promotion
Am Anfang der Promotion stehen viele Fragen: Will ich individuell promovieren oder doch lieber in einem strukturierten Programm? Welche Voraussetzungen und Anforderungen gelten für den Doktortitel in meinem Fachgebiet? Welche formalen Schritte muss ich zu Beginn beachten und wie schreibe ich mich als Promotionsstudent*in ein? Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Tipps rund um diese Fragen - damit der optimale Start ins Promotionsstudium gelingt.
Welche Art der Promotion passt zu Ihnen?
Die Universität bietet Ihnen zwei Optionen: Sie können eine klassische Individualpromotion mit der Unterstützung einer Doktormutter oder eines Doktorvaters als Expert*innen in Ihrem Fachbereich anstreben oder Sie wählen aus unseren über 30 Angeboten der strukturierten Promotion. Strukturierte Promotionsprogramme verbinden exzellente wissenschaftliche Rahmenbedingungen mit der individuellen Betreuung durch erfahrene Forschende aus Ihrem Bereich – ergänzt durch kontinuierlichen Austausch und regelmäßige Treffen mit Ihren Betreuenden.
How to obtain your PhD in Germany
Bild © Research in Germany / YouTube
Die Individualpromotion
Als Volluniversität bietet die Universität Bonn ein breites Fächerspektrum, in dem jede*r Professor*in als mögliche Betreuer*in Ihrer Doktorarbeit in Frage kommt. Informieren Sie sich über die zahlreichen Forschungsfelder, die in den sieben Fakultäten der Universität abgedeckt werden. Sprechen Sie einen unserer Professor*innen mit Ihrer Idee für Ihr Dissertationsprojekt an.
In einem strukturierten Promotionsprogramm promovieren
Jedes unserer strukturierten Promotionsprogramme bietet ein umfassendes und disziplinübergreifendes Curriculum, das Sie darin bestärkt, Ihr volles Potenzial auszuschöpfen und sich auf eine erfolgreiche Karriere vorzubereiten. Die Programme umfassen innovative, persönliche Betreuung mit regelmäßigen Fortschrittskontrollen sowie umfangreiche Möglichkeiten, Ihr Forschungsnetzwerk zu erweitern und Kontakte in Ihrem Forschungsfeld zu knüpfen.
27,3%
Internationale Promovierende
587
Abschlüsse 2023
53,8%
Doktorandinnen
Formale Schritte zur Promotion
Auf dem Weg zu einer erfolgreichen Promotion gilt es, drei wichtige formale Schritte zu beachten. In diesem Video erfahren Sie, welche Schritte dies sind und was Sie tun müssen, damit der Start in das Promotionsstudium gelingt.
Formale Schritte zur Promotion
Bild © Universität Bonn / YouTube
01.
Betreuungszusage
Suchen Sie sich eine*n Betreuer*in an der Universität Bonn und holen Sie von dieser bzw. diesem eine schriftliche Betreuungszusage ein. Die Fakultäten halten eigene Vorlagen hierfür bereit. Erkundigen Sie sich im Promotionsbüro Ihrer Fakultät.
02.
Anmeldung im Promotionsbüro
Wenden Sie sich mit der schriftlichen Betreuungszusage an das Promotionsbüro Ihrer Fakultät. Ggfs. sind weitere Dokumente erforderlich. Informieren Sie sich hierüber im Voraus. Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten sie innerhalb von vier bis acht Wochen einen Zulassungsbescheid.
03.
Einschreibung als Promotionsstudent*in
Sobald Ihnen der Zulassungsbescheid (Promotionsbestätigung) vorliegt, können Sie sich einschreiben. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie im Studierendensekretariat.
Promotionsstudiengänge und Promotionsordnungen
Jede Fakultät bestimmt ihre eigene Promotionsordnung, die Voraussetzungen und Anforderungen für den Doktortitel. Im Folgenden finden Sie diese Ordnungen verlinkt sowie Kontaktdaten von Ansprechpersonen für Fragen zu den Promotionsordnungen für jede Fakultät und zur Anmeldung im Promotionsbüro:
- Katholisch-Theologische Fakultät
- Evangelisch-Theologische Fakultät (Dr.)
- Evangelisch-Theologische Fakultät (Ph.D.)
- Philosophische Fakultät
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät (Rechtwissenschaften)
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät (Wirtschaftswissenschaften)
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
- Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftliche Fakultät
- Medizinische Fakultät (Dr.)
- Medizinische Fakultät (PhD und MD/PhD)
Doctor theologiae (Doktor der Theologie)
Biblische Theologie | Historische Theologie | Systematische Theologie | Praktische Theologie
In der lateinischen, griechischen und hebräischen Sprache wird eine zum Verständnis der
biblischen und kirchlichen Texte ausreichende Kenntnis gefordert. (§2 (3))
In wenigstens drei der vier Fachgruppen (biblische, historische, systematische, praktische Theologie) ist die erfolgreiche Teilnahme an fünf Seminaren, darunter zwei im Fach der Dissertation, erforderlich. (§2 (2))
Dr. Hanno Dockter
promotion.ktf@uni-bonn.de
+49 (0228) 73 7344
Rabinstr. 8
53111 Bonn
Weitere Informationen zum Promotionsstudium an der Katholisch-Theologischen Fakultät finden Sie hier.
Doktor/Doktorin der Theologie (Dr. theol.)
Evangelische Theologie
Nachweis der Sprachprüfungen Hebraicum, Latinum und Graecum (Ausnahmen sind in besonders begründeten Fällen auf Antrag möglich.
Das Strukturierte Promotionsstudium besteht aus einer dreisemestrigen, mehrere theologische Disziplinen umfassenden Orientierungsphase und einer dreisemestrigen, auf die Disziplin der Promotion bezogenen Spezialisierungsphase. In der Regel umfasst das Strukturierte Promotionsstudium 6 Semester mit zusammen
mindestens 24 zu absolvierenden Semesterwochenstunden (§ 6, Abs. 1-3)
Iris Hanita
dekanat@ev-theol.uni-bonn.de
+49 (0228) 73 7366
Rabinstr. 8
53111 Bonn
Weitere Informationen zum Promotionsstudium an der Evangelisch-Theologischen Fakultät finden Sie hier.
Philosophiae Doctor (Ph.D.)
Altes Testament (Hebrew Bible) | Neues Testament und entstehendes Christentum (New Testament and Early Christianities) | Kirchen- und Christentumsgeschichte (Church History/History of Christianity) | Systematische Theologie (Systematic Theology) | Hermeneutik und Ethik (Hermeneutics and Ethics) | Ökumenische Theologie (Ecumenical Studies) | Praktische Theologie (Practical Theology) | Religionspädagogik (Religious Education)
Die Dissertation kann in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst werden. Nach Absprache sind auch weitere Sprachen möglich.
Verpflichtende Inhalte sind:
- aktive Teilnahme (inkl. Studienleistungen) an Lehrveranstaltungen, z. B. Sozietäten, Oberseminare, Kolloquien, im Umfang von insgesamt 540 Stunden Workload und mindestens 12 SWS
- Teilnahme an mindestens zwei auf den gewählten Schwerpunktbereich bezogenen internationalen Kongressen, Tagungen o. ä. – bei mindestens einer dieser Veranstaltungen ist ein selbstständiger Beitrag (Vortrag, Referat) im Umfang von mindestens zwanzig Minuten zu leisten
- gegebenenfalls weitere Inhalte im Rahmen eines Eignungsstudiums (§ 4, Abs. 2)
Iris Hanita
dekanat@ev-theol.uni-bonn.de
+49 (0228) 73 7366
Rabinstr. 8
53111 Bonn
Weitere Informationen zum Promotionsstudium an der Evangelisch-Theologischen Fakultät finden Sie hier.
Doktor der Philosophie („Doctor philosophiae“)
Ägyptologie | Allgemeine Sprachwissenschaft | Alte Geschichte | Anglistik/Amerikanistik: Literatur- und Kulturwissenschaft | Anglistik/Amerikanistik: Sprachwissenschaft | Arabistik | Christliche Archäologie | Deutsche Sprache und Ältere Deutsche Literatur | Didaktik der Alten Sprachen | Didaktik der deutschen Sprache und Literatur | Didaktik der Geschichte | Didaktik der Romanischen Sprachen und Literaturen | Didaktik des Englischen | Entwicklungsforschung | Erziehungswissenschaft | Ethnologie unter besonderer Berücksichtigung der Alt-Amerikanistik | Geographie | Historische Geographie | Historische Hilfswissenschaften und Archivkunde | Indologie | Iranistik | Islamwissenschaft | Japanologie | Keltologie | Klassische Archäologie | Klassische Philologie: Griechisch |
Klassische Philologie: Latein | Kulturanthropologie/Volkskunde | Kulturwissenschaft | Kunstgeschichte | Medienwissenschaft | Mittelalterliche und Neuere Geschichte | Mittel- und Neulateinische Philologie | Mongolistik | Musikwissenschaft | Neuere Deutsche Literatur | Neuere Deutsche Literaturwissenschaft: Deutsch-Italienische Forschungen | Orientalische Kunstgeschichte | Ostasiatische Geschichte | Osteuropäische Geschichte | Philosophie | Politische Wissenschaft | Psychologie | Religionstheorie und interreligiöser Dialog | Rheinische Landesgeschichte | Romanische Philologie | Romanistik: Französische Philologie | Romanistik: Iberoromanische Philologie | Romanistik: Italienische Philologie | Romanistik: Romanische Mediävistik | Sinologie | Skandinavistik | Soziologie | Südostasienwissenschaft | Tibetologie | Übersetzungswissenschaft | Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte | Vergleichende Literaturwissenschaft | Vergleichende Religionswissenschaft | Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie
Ein qualifizierter Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium liegt vor, wenn mindestens die Note „gut“ (mind. 2,5) sowohl in der Gesamtnote als auch in der Abschlussarbeit erreicht wurde. Der Promotionsausschuss entscheidet über Abweichungen in begründeten Ausnahmefällen.
Bei Deutschkenntnissen wird das DSH-Zertifikat akzeptiert, bei dem Nachweis von Englisch-Kenntnissen der TOEFL-Test und IELTS-Test. Einige Promotionsfächer erfordern nachgewiesene Kenntnisse im Umfang des Latinums oder Graecums.
- Die Qualifikationsphase umfasst in der Regel zwei Jahre in einem Betreuungsverhältnis und beginnt mit der Zulassung nach § 7.
- Während der Qualifikationsphase wird die Dissertation angefertigt. Die Qualifikationsphase ist forschungsorientiert. Die Doktoranden sollen ein fundiertes Verständnis wissenschaftlicher Problemstellungen, vertiefte Fachkenntnisse sowie Fähigkeiten zu interdisziplinärem Arbeiten erwerben. Dazu sollen die Doktoranden nach Möglichkeit
a) eine Forschungstätigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Bonn oder einer mit ihr kooperierenden Einrichtung wahrnehmen oder
b) an einem Promotionsprogramm, Promotionskolleg oder Graduiertenkolleg (strukturiertes Promotionsstudium) an der Universität Bonn oder einer mit ihr kooperierenden Einrichtung teilnehmen. - Die Qualifikationsphase kann aber auch ohne Wahrnehmung einer Forschungstätigkeit nach
a) oder ohne Teilnahme an einem strukturierten Promotionsstudium nach b) durchgeführt werden. - Für die strukturierten Promotionsprogramme gelten die dort aufgeführten Regelungen.
Für alle Doktoranden ist während der Qualifikationsphase der Besuch von mindestens zwei
forschungsbezogenen Veranstaltungen und/oder Doktorandencolloquien (in der Regel im
Umfang von vier Semesterwochenstunden) verpflichtend. Dies können Veranstaltungen aus
dem Promotionsfach oder interdisziplinäre Colloquien sein. Fakultativ können
zielgruppenspezifische Weiterbildungsangebote besucht werden. Die aktive Teilnahme an
den Pflichtveranstaltungen ist durch eine Teilnahmebescheinigung bei Einreichen der
Dissertation nachzuweisen. (Vgl. § 6 der Promotionsordnung)
Dipl.-Psych. Anke Piel und Sophie Lentz
promphil@uni-bonn.de
+49 (0228) 73 7268
Rabinstr. 8
53111 Bonn
Weitere Informationen zum Promotionsstudium an der Philosophischen Fakultät finden Sie hier.
Doktor des Rechts (Dr. iuris)
Gegenstand aus dem Gebiet der Rechtswissenschaft
Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen. Abweichungen sind in Ausnahmefällen zulässig und müssen vom Promotionsausschuss genehmigt werden. In diesem Fall ist der fremdsprachigen Dissertation eine deutschsprachige Zusammenfassung beizufügen. § 2 Abs. 8 S. 3 und 4 gelten entsprechend. (§ 7 der Promotionsordnung)
Mit der Zulassung zur Promotion kann auf Antrag zugleich die Zulassung zu Promotionsstudien erfolgen. Die Promotionsstudien begleiten die Dissertation und bereiten auf die Promotionsprüfung vor. Sie vermitteln vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit, Forschung selbständig zu planen, durchzuführen, die gewonnenen Ergebnisse vor fachkundigem Publikum vorzutragen, zu verteidigen und in eine publikationsreife Form zu bringen. (§ 5, Promotionsordnung)
Monika Sommer
dekanat@rsf.uni-bonn.de
+49 (0228) 73 9101
Adenauerallee 24-42
53113 Bonn
Weitere Informationen zum Promotionsstudium an der Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät finden Sie hier.
Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)
Das Thema der Dissertation ist aus einem an der Fakultät vertretenen Gebiet der Wirtschaftswissenschaften zu wählen. (§ 8 (1), Promotionsordnung)
Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Die Arbeit soll in druckreifem Zustand eingereicht werden. (§ 8 (3), Promotionsordnung)
(1) Das Promotionsstudium besteht aus dem Vertiefungsstudium und dem Forschungsstudium. Die Veranstaltungen des Promotionsstudiums werden in deutscher oder englischer Sprache abgehalten; die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache werden vorausgesetzt.
(2) Das Vertiefungsstudium dauert in der Regel ein Jahr. Das Lehrangebot des Vertiefungsstudiums wird durch den Promotionsausschuss festgelegt. Es umfasst Vorlesungen, Seminare und Workshops. Im Rahmen des Vertiefungsstudiums sind von den Studierenden vier Leistungsnachweise aus Vorlesungen und Seminaren sowie eine Bescheinigung über die Teilnahme an und Vortragsleistungen in einem Workshop zu erbringen. Gleichwertige Studienleistungen aus wirtschaftswissenschaftlichen Promotionsstudiengängen oder Masterstudiengängen anderer Universitäten können auf Antrag durch den Promotionsausschuss auf das Vertiefungsstudium angerechnet werden.
(3) Das Forschungsstudium dauert in der Regel zwei Jahre. Es begleitet die Anfertigung der Dissertation und schließt die Teilnahme an Forschungskolloquien und Workshops ein. Während des Forschungsstudiums muss jeder Studierende in einem Forschungskolloquium oder Workshop des Promotionsstudiengangs sein Dissertationsprojekt vorstellen. Die Vortragsleistung ist zu bescheinigen.
(§ 7, Promotionsordnung)
Monika Sommer
dekanat@rsf.uni-bonn.de
+49 (0228) 73 9101
Adenauerallee 24-42
53113 Bonn
Weitere Informationen zum Promotionsstudium an der Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät finden Sie hier.
Doktor der Naturwissenschaften (Doctor rerum naturalium, abgekürzt: Dr. rer. nat.)
Arzneimittelwissenschaften – Drug Sciences | Astronomie/Astrophysik | Biologie | Chemie | Computational Life Sciences | Geographie | Geophysik | Geowissenschaften | Informatik | Lebensmittelchemie | Mathematik | Meteorologie | Molekulare Biomedizin | Neurowissenschaften | Pharmazie | Physik
Die Zulassung zum Promotionsstudium erfordert die für die Teilnahme am Promotionsstudium erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. (§ 8 (6), Promotionsordnung)
- Das Promotionsstudium beginnt mit der Zulassung gemäß § 8. Es umfasst die Bearbeitung des
Promotionsprojekts und die Anfertigung der Dissertation. - An der Fakultät können modularisierte Promotionsstudiengänge eingerichtet werden. Sie werden vom Fakultätsrat beschlossen.
- Sind im Rahmen eines modularisierten Promotionsstudiums promotionsbegleitende Lehrveranstaltungen oder der Nachweis von Fähigkeiten oder Kompetenzen verpflichtend, so ist der Nachweis dieser Qualifikation beim Antrag auf Eröffnung der Promotionsverfahrens (siehe § 10) zu erbringen.
- Für Doktorand*innen einer im Anhang 2 der Promotionsordnung aufgelisteten Graduiertenschule finden in Bezug auf die dort vorgesehenen ergänzenden Studien die Ordnungen der jeweiligen Graduiertenschule
Anwendung.
(§ 7 (1-4), Promotionsordnung)
Karina Limbach, Claudia Schmidt und Jorg Wenniges
promotion.mnf@uni-bonn.de
+49 (0228) 73 2232
Wegelerstr. 10, Raum 0.012 und 0.013
53115 Bonn
Weitere Informationen zum Promotionsstudium an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.
Doktor der Agrarwissenschaften (Doctor agronomiae; Dr. agr.), Doktor der Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften (Doctor trophologiae; Dr. troph.), Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.).
Absolvent*innen des Studiengangs Lebensmittelchemie, die ihre Dissertation im Einvernehmen mit einer Dozentin oder einem Dozenten der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät bei einer Professorin oder einem Professor im Bereich Lebensmittelchemie angefertigt haben, verleiht die Mathematisch-Naturwissenschaftliche
Fakultät bei Wahl des Promotions-Hauptfaches Lebensmittelchemie den akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Naturwissenschaften (Doctor rerum naturalium, Dr. rer. nat.). In diesem Fall gilt die Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.
Agrarwissenschaften | Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften | Geodäsie | Geoinformation
Die Zulassung zum Promotionsstudium setzt die für die Teilnahme am Promotionsstudium erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch voraus.
Wurde das vorausgegangene Studium gemäß Abs. 5 Nr. 1. bis 3. oder 6. der Promotionsordnung schlechter als mit „Gut“ abgeschlossen oder fällt das vorausgegangene Studium unter Abs. 5 Nr. 4. oder 5., so sind im Promotionsstudium zusätzliche ergänzende Studien von in der Regel vier Semestern erforderlich, die auf das
Promotionsprojekt vorbereiten und dem Nachweis der Eignung im Sinne von Abs. 4 dienen; insbesondere ist in diesen Fällen eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen, falls das vorausgegangene Studium ohne Abschlussarbeit abgeschlossen worden war. Art, Umfang und Zeitraum dieser noch zu erbringenden Studienleistungen legt der Fakultätsrat fest; er entscheidet auch über Form und Inhalt der Nachweise.
Henning Selig
promotionsbuero@lwf.uni-bonn.de
+49 (0228) 73 2867
Meckenheimer Allee 174
53115 Bonn
Weitere Informationen zum Promotionsstudium an der Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.
Doctor medicinae (Dr. med.) und Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.)
Medizin | Zahnmedizin
Die Dissertation ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.
- Das Promotionsverfahren beginnt mit der Qualifikationsphase. Die Qualifikationsphase umfasst in
der Regel zwei Semester und beginnt mit der Zulassung nach § 5 der Promotionsordnung. Über die Anerkennung einer themenbezogenen Forschungstätigkeit von bis zu einem Jahr entscheidet der Promotionsausschuss. - Während der Qualifikationsphase wird die Dissertation angefertigt. Die Qualifikationsphase ist
forschungsorientiert. Die Promovendinnen*Promovenden sollen ein fundiertes Verständnis wissenschaftlicher Problemstellungen, vertiefte Fachkenntnisse sowie Fähigkeiten zu interdisziplinärer Arbeit erwerben. Dazu sollen sie
1. eine Forschungstätigkeit an einem Institut oder einer Klinik der Medizinischen Fakultät der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn oder einer mit ihr kooperierenden Einrichtung wahrnehmen und
2. an einem Promotionsprogramm, Promotionskolleg oder Graduiertenkolleg an der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn oder einer mit ihr kooperierenden Einrichtung teilnehmen.
3. Die Qualifikationsphase kann auch außerhalb eines Institutes oder Klinik der Medizinischen
Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und ohne Teilnahme an einem
strukturierten Promotionsstudium nach § 4 Abs. 1 Satz 2 durchgeführt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Promotionsausschuss. - Für alle Promovierenden, die nicht an einem Promotionsprogramm, einem Promotionskolleg oder
einem Graduiertenkolleg teilnehmen, ist während der Qualifikationsphase der Besuch von mindestens
einer forschungsbezogenen Lehrveranstaltung, in der Regel dem Umfang von einer Semesterwochenstunde entsprechend, verpflichtend. Die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist durch eine Teilnahmebescheinigung beim Antrag auf Eröffnung der Prüfungsphase gemäß § 7 Abs. 1 nachzuweisen. - Für Promovendinnen*Promovenden mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die nicht an der Universität Bonn oder am Universitätsklinikum Bonn hauptberuflich tätig sind, ergibt sich die Einschreibungspflicht für ein zwei-semestriges Promotionsstudium nach § 67 Abs. 5 HG. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.
(§ 4, (1-4), Promotionsordnung)
Janine Bernabei (Promovierende A-N)
promotionsbuero.medfak@ukbonn.de
+49 (0228) 287-19203
Venusberg-Campus 1, Haus 33, 1. OG
53127 Bonn
Martina Suhre (Promovierende O-Z)
promotionsbuero@ukbonn.de
+49 (0228) 287-19204
Venusberg-Campus 1, Haus 33, 1. OG
53127 Bonn
Weitere Informationen zum Promotionsstudium an der Medizinischen Fakultät finden Sie hier.
Doctor of Philosophy (PhD) und Medical Doctor/Doctor of Philosophy (MD/PhD)
Doctor of Philosophie (PhD): Epidemiologie | Experimentelle Medizin | Klinische Immunologie | Klinische Infektiologie | Neurowissenschaften | Medizinische Biometrie | Medizinische Psychologie | Medizinische Soziologie | Public Health | Versorgungsforschung
Medical Doctor/Doctor of Philosophy (MD/PhD): Humangenetik | Klinische Medizin | Translationale Medizin | Zahnmedizin.
Die Dissertation ist schriftlich und in englischer oder deutscher Sprache abzufassen.
- Die Qualifikationsphase umfasst in der Regel drei Jahre in einem Betreuungsverhältnis und beginnt
mit der Zulassung nach § 5. Bei Bewerber*innen mit Medizinischem Staatsexamen oder Zahnärztlicher
Prüfung kann ein Jahr während des Studiums ausgeübter Forschungstätigkeit angerechnet werden,
wenn der*die Bewerber*in dafür ein Freisemester genommen hat. Die Anerkennung muss mit der Zulassung (§ 5) beantragt werden. Über die Anerkennung beschließt der Promotionsausschuss. - Während der Qualifikationsphase wird die Dissertation angefertigt. Die Qualifikationsphase ist
forschungsorientiert. Die Promovierenden sollen ein fundiertes Verständnis wissenschaftlicher Problemstellungen, vertiefte Fachkenntnisse sowie Fähigkeit zu interdisziplinären Arbeit erwerben.
Dazu sollen sie
1. eine Forschungstätigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis an der Rheinischen FriedrichWilhelms-Universität oder einer mit ihr kooperierenden Einrichtung wahrnehmen und
2. an einem Promotionsprogramm, Promotionskolleg oder Graduiertenkolleg an der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität oder einer mit ihr kooperierenden Einrichtung teilnehmen.
Die Qualifikationsphase kann aber auch ohne Wahrnehmung einer Forschungstätigkeit nach 1. oder
ohne Teilnahme an einem strukturierten Promotionsstudium nach 2. durchgeführt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Promotionsausschuss. - Für alle Promovierende, die nicht an einem Promotionsprogramm, einem Promotionskolleg oder einem Graduiertenkolleg teilnehmen, ist während der Qualifikationsphase der Besuch von mindestens zwei forschungsbezogenen Lehrveranstaltungen, in der Regel dem Umfang von zwei Semesterwochenstunden entsprechend, verpflichtend. Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist durch eine Teilnahmebescheinigung beim Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (§ 7) nachzuweisen.
- Für Promovierende ergibt sich die Einschreibungspflicht für ein Promotionsstudium nach § 67 Absatz 5 HG.
(§ 4 (1-4), Promotionsordnung)
- Lesefassung Promotionsordnung (PhD)
- Lesefassung Promotionsordnung (PhD und MD/PhD)
- Promotionsordnung - PhD (2021), 1. Ordnung zur Änderung, 2. Ordnung zur Änderung
- Promotionsordnung - PhD und MD/PhD (2014), 1. Ordnung zur Änderung, 2. Ordnung zur Änderung, 3. Ordnung zur Änderung, 4. Ordnung zur Änderung, 5. Ordnung zur Änderung
- Habilitationsordnung
Sarah Funk
phd.promotionsbuero@ukbonn.de
+49 (0228) 287-10146
Venusberg-Campus 1, Haus 33, 1.OG
53127 Bonn
Weitere Informationen zum Promotionsstudium an der Medizischen Fakultät finden Sie hier.
Promovierendenstatistik
Informationen zur Promovierendenerfassung und zum aktuellen Erhebungsbogen.
Unterstützung während der Promotion
Lernen Sie mehr über die umfassenden Unterstützungsangebote während der Promotion. Informieren Sie sich über das Qualifizierungsprogramm Doctorate plus, unsere Förderlinien sowie individuelle Beratungs- und Coachingangebote für Promovierende.
Aus aller Welt nach Bonn
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Kontakt
Sandra Papel
Dr. Robert Radu
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Promovieren und Forschen an der Universität Bonn bedeutet auch, hier zu leben. Bonn bedeutet, in einem fantastischen Umfeld immer wieder auftanken und neue Ideen und Anreize aufnehmen zu können.
Orientierung
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