Argelander Starter-Kit Grant (A) “Stepping Stone“
Im Rahmen des Nachwuchsförderprogramms „Argelander Program for Early-Career Researchers – Reaching for the Stars“ vergibt die Universität Bonn für den Start in die Postdoc-Phase Argelander Grants in der Förderlinie Starter-Kit (A) “Stepping Stone“. Ziel der Förderlinie ist es, Nachwuchswissenschaftler*innen, die ihre wissenschaftliche Karriere durch einen Wechsel an die Universität Bonn fortsetzen möchten, eine Anschub-Beschäftigung zu ermöglichen und sie bei der Einwerbung von Drittmitteln zu unterstützen. Die Förderung umfasst Personalmittel zur Anschubfinanzierung einer eigenen Stelle, Sachmittel für antragsvorbereitende Forschungstätigkeiten sowie ein Beratungsprogramm zur Abfassung eines Drittmittelantrags und Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere.
Jährliche Fristen:
15. März, 15. Juni und 15. Oktober
Frühestmöglicher Projektstart ist sechs Wochen nach Fristende.
Förderbedingungen
Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftler*innen bis drei Jahre nach der Promotion (es gilt das Datum der mündlichen Prüfung), die von einer Universität oder Forschungseinrichtung an die Universität Bonn – außer der Medizinischen Fakultät – wechseln möchten. 1)
Antragsteller*innen sollten eine wissenschaftliche Karriere anstreben und in der Förderperiode einen Drittmittelantrag ausarbeiten, der ihnen im Bewilligungsfall eine Anschlussbeschäftigung an der Universität Bonn ermöglicht.
Personen, die bereits über eine eigene Stelle verfügen, sind nicht antragsberechtigt, können jedoch einen Antrag in der Förderlinie Starter-Kits „Research Funds“ einreichen.
Nachwuchswissenschaftlerinnen werden nachdrücklich zur Antragstellung aufgefordert.
1) Die vorangegangene Beschäftigung darf nicht an der Universität Bonn erfolgt sein.
- Personalmittel zur Teilfinanzierung der eigenen Stelle im Umfang von 50% (TV-L 13) für 24 Monate. Eine Matching-Finanzierung im selben Umfang muss durch die aufnehmende Einrichtung (Institut/Abteilung/Arbeitsgruppe) für die gesamte beantragte Förderdauer vorliegen.
Als Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen des Ukraine-Krieges werden bei Nachwuchswissenschaftler*innen, die von einer Institution in der Ukraine an die Universität Bonn wechseln möchten, 75% der Personalkosten im Rahmen des Argelander Grants übernommen. Daher ist lediglich eine verringerte Matching-Finanzierung von 25% durch die aufnehmende Einrichtung erforderlich.
Bewilligt werden zunächst 14 Monate. Eine Verlängerung um weitere 10 Monate ist möglich. Voraussetzung für eine Verlängerung ist die Einreichung eines Drittmittelantrags (z.B. DFG, ERC Starting Grant, BMBF) innerhalb der ersten 12 Monate sowie eine positive Zwischenevaluation.¹
- Sachmittel von bis zu 10.000€ zur Unterstützung der Forschungstätigkeit und Drittmittel-Antragstellung in der ersten sowie bis zu 7.500€ in der zweiten Förderperiode.
Die Förderung durch Personalmittel endet, sobald eine Anschlussbeschäftigung gegeben ist.²
Die Förderung umfasst zudem ein begleitendes Beratungsprogramm zur Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere und Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Drittmittelantrags. Inhalte des Programms sind:
- Workshop zum Verfassen von Drittmittelanträgen (Teilnahme wird nachdrücklich empfohlen)
- Antrags-Coaching, bestehend aus drei Modulen (die Teilnahme an mindestens einem Modul ist verpflichtend)
- Optionales individuelles Coaching
[1] Die Zwischenevaluation findet auf Grundlage des eingereichten Drittmittelantrags und eines kurzen Zwischenberichts statt. Sofern nicht aus dem Drittmittelantrag ersichtlich, soll aus dem Zwischenbericht hervorgehen, inwieweit die im Projektantrag definierten Milestones erreicht bzw. nicht erreicht wurden. Eine Verlängerung der Förderung ist nur in jenen Fällen möglich, in denen eine drittmittelfinanzierte Anschlussbeschäftigung nicht gegeben ist.
[2] Das Bonner Graduiertenzentrum ist hierüber umgehend zu unterrichten.
In Abhängigkeit vom Bedarf können bis zu 10.000 € in der ersten sowie bis zu 7.500 € in der zweiten Förderperiode (exkl. Personalkosten für die eigene Stelle) an Mitteln beantragt werden für:
- Studentische Hilfskräfte (SHK oder WHF) (Berechnungsgrundlage)
- Verbrauchsmaterial
- Reisekosten
- Weitere Sachmittel
Bitte beachten Sie, dass Mittel zur Finanzierung fachüblicher Grundausstattung nicht bewilligt werden.
Antragsteller*innen mit Kind(ern) im Alter von bis zu 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen können bei Antragstellung Mittel für weitere 6 Monate beantragen. Bitte erläutern Sie Ihre konkrete Situation in Ihrem Antrag.
- Bedeutung der Förderung für die wissenschaftliche Karriereentwicklung der Antragstellerin*des Antragstellers
- Qualität und Relevanz des Forschungsprojektes im Hinblick auf künftige Drittmittelanträge
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers
Die Anträge werden von einer interdisziplinären Auswahlkommission aus Vertreter*innen aller beteiligten Fakultäten unter Vorsitz von Prof. Dr. Andreas Zimmer, Prorektor für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs, begutachtet.
Anträge müssen beim Bonner Graduiertenzentrum (BGZ) elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden.
Ein Antrag umfasst folgende Dokumente:
- Motivationsschreiben (1- 2 Seiten) mit den unten genannten Gliederungspunkten in der bereitgestellten Vorlage: Download
- Karriereziele und Karriereentwicklungsplan für die Zeit während und nach der Starter-Kit-Förderung, inkl. bisheriger Leistungen,
- Bedeutung des Forschungsprojekts für den geplanten Drittmittelantrag
- Begründung der gewählten Förderorganisation und –maßnahme sowie Relevanz des geplanten Drittmittelantrags für die wissenschaftliche Karriere.
- Finanzplan für die geplante Verausgabung der beantragten Sachmittel getrennt nach erster und zweiter Förderperiode (14 Monate + X), mit Zeitplan und Begründung des Volumens im Hinblick auf den geplanten Drittmittelantrag und das Forschungsvorhaben (max. 1 Seite).
- Tabellarische Darstellung der Milestones (auf diese ist im Zwischenbericht Bezug zu nehmen), getrennt nach erstem und zweitem Förderjahr.
- Wissenschaftliche Skizze des eigenen Forschungsprojektes (max. 3 Seiten, inkl. Abbildungen und exkl. Literaturverzeichnis) mit den unten genannten Gliederungspunkten in der bereitgestellten Vorlage: Download
- Wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz,
- Forschungsfrage/Hypothese,
- Methodik und Arbeitsplan (getrennt nach erstem und zweitem Förderjahr),
- Open-Science-Strategie
Bitte beachten Sie, dass die Projektskizze auch für fachfremde Gutachtende verständlich sein sollte.
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers inkl. Publikationsliste.³
- Einladungsschreiben eine*r Bonner Professor*in mit Arbeitsplatzzusage
- Zusage der aufnehmenden Einrichtung (Institut/Abteilung/Arbeitsgruppe) über Matching-Finanzierung der Stelle (50%, TV-L 13) für den gesamten beantragten Förderzeitraum sowie Bestätigung, dass keine anderweitige Finanzierung verfügbar ist.
Bitte beachten Sie den oben genannten frühestmöglichen Förderbeginn.
[3] Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen usw., werden selbstverständlich berücksichtigt. Ebenso können bis zu 12 Monate für pandemiebedingte Verzögerungen oder Unterbrechungen in vorangegangen Forschungsprojekten angerechnet werden. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen oder Verzögerungen in Ihrem Antrag. – Sollte die mündliche Prüfung noch nicht abgelegt worden sein, fügen Sie bitten einen Nachweis bei, aus dem der angesetzte Prüfungstermin hervorgeht. Förderbeginn ist erst danach möglich.
Lernen Sie unsere Argelander Grantees kennen!
Mit dem Förderinstrument der Argelander Starter-Kit Grants hat die Universität Bonn seit 2017 über 80 talentierte Nachwuchswissenschaftler*innen bei der Durchführung ihres eigenen Forschungsvorhabens unterstützt und auf dem Weg der Drittmitteleinwerbung begleitet. Erfahren Sie hier mehr über die Geförderten und ihre Projekte. .
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Kontakt
Dr. Robert Radu
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern
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