Tierexperimentelle Forschung

Tierversuche an der Universität Bonn

An der Universität Bonn werden in der medizinischen, natur- und agrarwissenschaftlichen Forschung Tierversuche durchgeführt. Die Exzellenzuniversität ist sich dabei ihrer Verantwortung gegenüber den Versuchstieren bewusst. Sie sorgt für deren größtmöglichen Schutz und berücksichtigt alle ethischen und tierschutzrechtlichen Bedingungen.

Die Universität Bonn gehört zu den Erstunterzeichnerinnen der Initiative Transparente Tierversuche. Damit bekennt sich die Universität dazu, transparent über Tierversuche zu informieren, den öffentlichen Dialog über tierexperimentelle Forschung aktiv mitzugestalten sowie untereinander Erfahrungen auszutauschen und Aktivitäten bekannt zu machen.

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© Initiative Transparente Tierversuche

Fragen und Antworten

Zahlen und Fakten

Das deutsche Tierschutzgesetz (TierschG) definiert Tierversuche in §7 unter anderem als „Eingriff oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können.“ Sie dienen der Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen und dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie zu einem unter § 7a TierSchG genannten Zweck unerlässlich und ethisch vertretbar sind. Diese Zwecke umfassen zum Beispiel die Grundlagenforschung, sowie die translationale Forschung, aber auch Tierversuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Die Anzahl der in einem Jahr verwendeten Versuchstiere wird in Deutschland jährlich statistisch erfasst. Dazu meldet die Universität die Zahlen an das für sie zuständige Veterinäramt Bonn.

Die Auflistung zeigt die Anzahl der Versuchstiere, die gemäß § 7 Absatz 2 TierSchG im Rahmen eines anzeige- oder genehmigungspflichtigen Vorhaben für Versuche eingesetzt wurden. Das Leben der verwendeten Tiere endet dabei nicht unbedingt mit dem Ende des Versuchs. Sie können ggf. in einem weiteren Versuch verwendet oder in einigen Fällen auch an Privatpersonen vermittelt werden.

2022

Mäuse: 21.224
Ratten: 8
Frösche: 125
Fische: 229
Reptilien: 8
Mongolische Rennmaus: 383
Meerschweinchen: 32
Baumwollratte: 152
Schweine: 60
Rinder: 24
Schafe: 0
Huhn: 180
Neuweltkameliden: 4
Gesamt: 22.429

2021

Mäuse: 21.235
Ratten: 469
Frösche: 711
Fische: 105
Reptilien: 0
Mongolische Rennmaus: 301
Meerschweinchen: 8
Baumwollratte: 184
Schweine: 117
Rinder: 21
Schafe: 2
Huhn: 20
Neuweltkameliden: 0
Gesamt: 23.173

Tierversuche werden eingesetzt, um wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen. Jedoch dürfen Tierversuch nur durchgeführt werden, wenn es für das entsprechende Experiment keine Alternativmethode gibt. Wo immer es möglich ist, wird bereits auf alternative Methoden, beispielsweise Computersimulationen oder 3D-Zellkulturen wie Organoide, zurückgegriffen. Dies ist jedoch nach wie vor nicht für alle Fragestellungen möglich.

Die tierexperimentellen Forschungsbereiche an der Universität Bonn reichen von der Grundlagenforschung bis hin zur Entwicklung von Therapien. In der biomedizinischen Forschung werden Tierversuche beispielsweise zum Erkenntnisgewinn bestimmter biochemischer Prozesse und der darauffolgenden Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze und Methoden benötigt. Hier kommen vor allem Mäuse und Ratten zum Einsatz. In der Forschung mit Nutztieren steht das Wohlergehen der Kühe, Hühner und Schweine im Vordergrund: Hier erforschen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie die Haltung optimiert werden kann.

Video zum Thema: "Warum machen Wissenschaftler Tierversuche“ 

Tierversuche unterliegen in Deutschland einem streng geregelten Genehmigungsverfahren, das durch das deutsche Tierschutzgesetz sowie die Tierschutz-Versuchstierordnung festgelegt ist.  Um einen Tierversuch durchführen zu dürfen, bedarf es der Genehmigung der zuständigen Behörde: Für die Universität Bonn ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Behörde wird während des Genehmigungsverfahrens von einer unabhängigen Kommission (§15 TierSchG) beraten.

Die Kommission besteht aus Personen aus dem medizinischen sowie tiermedizinischen Bereich und Mitgliedern von Tierschutzorganisationen und Forschenden. Zudem dürfen Tierversuche nur von Personen durchgeführt werden, die über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Weitere Informationen gibt es im Video "Das Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen" von Tierversuche verstehen.

Mäuse und Ratten machen den Großteil der Versuchstiere an der Universität Bonn aus. Darüber hinaus kommen Frösche, Reptilien, Meerschweinchen, Fische,  Hühner, Schweine, Kühe und Neuweltkameliden zum Einsatz.

An der Universität Bonn betreuen neben der Stabsstelle Tierschutz mehrere Tierschutzbeauftragte die tierexperimentelle Forschung. Sie beraten bei der Planung und Erstellung von Tierversuchsanträgen, betreuen laufende Versuche sowie die Tierhaltungen und achten auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen des Tierschutzes. Insbesondere beraten die Tierschutzbeauftragten „hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere und der Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung“ (§5 TierSchVersV).

Auch die Tierhaltung muss strengsten Anforderungen genügen (§2 des TierSchG und §1 des TierSchVersV). Die Tiere werden in für sie entsprechenden Haltungen untergebracht und von fachkundigem Personal betreut und gepflegt. Hierbei steht der Schutz und das Wohl der Tiere an oberster Stelle.

3R: Replace, Reduce, Refine

Maßgeblich in der Tierversuchsforschung ist das „3R“-Prinzip: Replace, Reduce, Refine. Oberstes Ziel des 3R-Prinzips ist es Tierversuche zu ersetzen (replace). Ist dieses nicht möglich, so gilt es Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren (reduce). Schließlich ist jede beteiligte Person dazu aufgefordert, das Leiden der Versuchstiere möglichst gering zu halten und das Wohlbefinden durch optimale Haltungsbedingungen und Pflege zu verbessern (refine).

Um dieses Ziel, den medizinischen Fortschritt mit bestmöglichem Tierschutz in Einklang zu bringen, besonders zu fördern, hat sich die Medizinische Fakultät der Universität Bonn mit den sieben weiteren Medizinischen Fakultäten der Universitäten in Nordrhein-Westfalen zum 3R-Kompetenznetzwerk NRWzusammengeschlossen. Die Geschäftsstelle des Netzwerks ist am Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn angesiedelt und wird durch eine Koordinationsstelle an der RWTH Aachen unterstützt.

Das 3R-Prinzip: Replace Reduce Refine

Alternativen zu Tierversuchen

Die Universität Bonn ist nicht nur bestrebt, Tierversuche nach dem Prinzip der 3R zu reduzieren, sondern Alternativen zu erforschen und zu entwickeln. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung von Organoiden (sogenannte Mini-Organe) mit denen jetzt schon einige Tierversuche ersetzt werden können.

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Stabsstelle Tierschutz

Die Stabsstelle Tierschutz betreut die tierexperimentelle Forschung an der Universität Bonn.

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