Wissen aus der Forschung schneller in die Anwendung bringen und in marktfähige Produkte umwandeln: Das ist das Ziel einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gestarteten Transferförderung. Die neue Förderrichtlinie „DATIpilot“ fungiert dabei auch als "Experimentierraum" für eine effektivere Transferförderung. Alle aus den Pilotprojekten gewonnen Erkenntnisse und neuartigen Ansätze zur Innovationsförderung sollen in die künftige Ausgestaltung der DATI (Deutsche Agentur für Transfer und Innovation) einfließen. Ab sofort können sich Projekte mit technologischen oder sozialen Innovationen sowie neuen Geschäftsmodellen als Einzel- oder Kooperationsprojekte im Zusammenspiel mit Industrie- oder anderen Forschungspartnern (z.B. Vereine, Verbände, öffentliche Institutionen, etc.) bewerben. Die Förderung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen. Außerdem adressiert sie Akteurinnen und Akteure aus der Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung. So sollen gemeinsam anwendungsorientierte Forschungsansätze ausgebaut und neue Zugänge für forschungsbasierten Transfer entwickelt werden. Im Mittelpunkt steht die Stärkung von Partnerschaften aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und die Vereinfachung und Beschleunigung von Förderprozessen.
Das Modul 1 für „Innovationssprints“ ermöglicht es, kreative und konkrete Transfer- oder Innovationsideen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz schnell zu erproben und umzusetzen – dank vereinfachter Antragstellung und innovativem Auswahlverfahren. Mit einer Laufzeit von 3-18 Monaten bietet dieses Fördermodul Raum für die Überführung von Forschungsergebnissen in konkrete Anwendungsmöglichkeiten. Profitieren können davon auch weniger erfahrene Bewerberinnen und Bewerber. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, in denen maximal zwei Partner zusammenarbeiten bis zu einer Fördersumme von 150.000 EUR pro Projektpartner.
Die Bewerbung für „Modul 1 – Innovationssprints“ ist niedrigschwellig mit einer Kurzskizze (ca. 3 Seiten) bis zum 31. August 2023 möglich. Danach werden Pitches (voraussichtlich im November) für vorausgewählte Projekte in einer Präsenzveranstaltung stattfinden und weitere Projekte im Losverfahren ausgewählt, bevor für die daraus resultierende Endauswahl an Projekten (voraussichtlich bis Ende Januar 2024) förmliche Förderanträge gestellt werden. Anvisierter Projektbeginn ist 1. Juni 2024.
Das Transfer Center enaCom unterstützt die Mitglieder der Uni Bonn bei der Antragstellung. Melden Sie sich mit Ihren Ideen gerne bei Dr. Daniela Treutlein (treutlein@verwaltung.uni-bonn.de) und Dr. Alexander Küsshauer (kuesshauer@verwaltung.uni-bonn.de). Die administrative Betreuung und den Versand der Anträge übernimmt Lisa Utsch (utsch@verwaltung.uni-bonn.de) aus der Abteilung 7.1 Forschungsförderung.