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Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht

Abbildungen von Personen sind massenhaft in der Werbung, Tagespresse, in Broschüren und in Vorträgen, auf Verpackungen und im Internet zu finden. Fotos entstehen mit einem Klick auf den Auslöser von Kameras oder Smartphones.

Die Zulässigkeit der Herstellung von Personenfotos hängt von der Datenschutzgrundverordnung ab. Wenn es um die Veröffentlichung und Verbreitung von Personenfotos geht, spielt das Kunsturhebergesetz eine Rolle. Beide Regelungswerke gehen von einem grundsätzlichen Zustimmungsvorbehalt der abgebildeten Person aus, lassen jedoch auch Ausnahmen zu.

Zu den Ausnahmen gehören nach dem Kunsturhebergesetz "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte", also insbesondere von Prominenten. Zudem ist das Bildnisrecht eingeschränkt, wenn eine Person nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit zu sehen ist. Praxisrelevant sind Ausnahmen für den Fall, dass Personen an Versammlungen oder Veranstaltungen teilgenommen haben.
Anmeldefrist
Montag, 19.05.25
Zeit
Dienstag, 20.05.25 - 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Veranstaltungsformat
Workshop
Themengebiet
Schutzrechte
Referierende
Dr. Sabine Zentek (Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht)
Zielgruppen

Studierende

Wissenschaftler*innen

Ort
Online
Eintrittspreis
Kostenfreie Teilnahme für Angehörige der Universität Bonn
Reservierung
erforderlich
Veranstalter
PROvendis GmbH
Kontakt
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