Wer haftet für Schäden durch smarte Technologien, zum Beispiel für Datenverluste durch Hackerangriffe, ungewollte Eingriffe in die Privatsphäre oder materielle Schäden? Wie kann man der Tendenz entgegenwirken, dass die Geräte nach einer bestimmten Zeit funktionsunfähig gemacht werden, damit der Verbraucher etwas Neues kauft? Wie sollte auf Personalisierungen der Geräte reagiert, wie der Gefahr von Manipulation begegnet werden? Diese und weitere Fragen wollen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beantworten.
Das Projekt ist auf einen Rechtsvergleich von Deutschland und Großbritannien ausgerichtet. „Auf diese Weise möchten wir Möglichkeiten identifizieren, von den jeweils anderen Rechtsordnungen zu lernen und einen gemeinsamen Lernprozess anzustoßen“, sagt Rechtwissenschaftlerin Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider von der Universität Bonn. Sie blickt gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Busch von der Universität Osnabrück auf die deutsche Rechtsordnung, während ihre britischen Kollegen Prof. Dr. Guido Noto La Diega von der University of Stirling und Prof. Dr. Christian Twigg-Flesner University of Warwick die britischen Gegebenheiten untersuchen.
Bei der Förderlinie handelt sich um eine Kooperation der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit dem britischen Arts and Humanities Research Council. In der jetzigen dritten Runde wurden 19 weltweit führende Forschungskooperationen ausgewählt. Das Projekt „From Smart Technologies to Smart Consumer Laws“ ist darunter das einzige rechtswissenschaftliche Projekt, das gefördert wird.
Das Projekt ist thematisch mit dem Transdisziplinären Forschungsbereich „Individuals & Societies“ sowie dem Exzellenzcluster ECONtribute der Universität Bonn verbunden. Specht-Riemenschneider ist Mitglied beider Verbünde.