Seit jeher nimmt die Menschheit berauschende Getränke und Substanzen zu sich. Daneben gibt es in nahezu allen Religionen meditative Techniken, mit denen man sich in einen tranceartigen oder ekstatischen Zustand versetzen und so dem Göttlichen annähern kann. Dennoch sind Rausch, Trance und Ekstase in vielen Gesellschaften ein Tabu, es sei denn, sie werden in einem eng umgrenzten sozialen Raum wie in Nachtclubs ausgelebt oder in der Kunst, Musik oder Literatur für kulturproduktiv erklärt.
Unter Juristen, Pädagogen und Medizinern wird das Recht auf Rausch kontrovers diskutiert. Befürworter verweisen gerne auf religiöse Grundlagen des Rauschs, Gegner auf die moralische Pflicht zur Nüchternheit. Eine Ringvorlesung an der Universität Bonn hat die Ambivalenz des „Rausches“ aus interdisziplinärer Sicht beleuchtet – als religiöses, psychisches, soziales, juristisches und kulturgeschichtliches Phänomen.
Die Ergebnisse dieser Vorlesungsreihe sind nun in einem Band der Studien des Bonner Zentrums für Religion und Gesellschaft dokumentiert.
Publikation: Wolfram Kinzig, Jochen Sautermeister (Hrsg.) unter Mitarbeit von Nathalie Thies: Rausch – Ekstase zwischen Bacchanal und Cognitive Enhancement, 244 S., 52,- Euro