In besonderen Fällen ist es möglich, Prüfungen in einer Form zu vollziehen, die keinen persönlichen Kontakt zwischen Prüferenden und Studierenden erfordern. Hierzu bedarf es einer expliziten Einwilligung von Prüfenden und Geprüften, die vor der Prüfung schriftlich festzuhalten ist. Es können auch alternative Prüfungsformate eingesetzt werden. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Prüfungsausschuss in Abstimmung mit den Prüfenden.
Staatsexamensprüfungen sind nicht Gegenstand dieser Entscheidung, denn sie unterliegen nicht der Aufsicht der Universität Bonn, sondern der staatlichen Prüfungsämter.
Bibliotheken stellen Präsenzbetrieb ein
Die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn hat seit Samstag ihren Präsenzbetrieb eingestellt. Eine Bücherausleihe ist zu den auf der Homepage der ULB veröffentlichten Zeiten weiterhin möglich. Die dezentralen Bibliotheken der Institute und Seminare werden ab Sonntag bis auf Weiteres geschlossen. Härtefall-Regelungen können die Fakultäten im Einzelfall in eigener Verantwortung treffen. Diese Informationen werden sich möglichst zeitnah auf den entsprechenden Homepages finden.
Lehrbetrieb wird unterbrochen
Laufende Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare oder Praktika werden grundsätzlich unterbrochen, sofern sie nicht online weitergeführt werden können. Weitergehende Informationen, auch über ggf. bestehende Ausnahmeregelungen, gibt es dazu auf BASIS bzw. auf den Webseiten der Fakultäten. Die Lehrenden werden gebeten, die Abgabefristen für Hausarbeiten ggfs. zu verlängern.
Das Rektorat hat darüber hinaus beschlossen, Taskforces für die Bereiche Forschung, Lehre und Universitätsbetrieb einzurichten. Sofern sich die Situation in den kommenden Tagen und Wochen entspannt, wird das Rektorat neue Regelungen mitteilen. Studierende werden gebeten, sich regelmäßig auf den Webseiten der Studiengänge und auf eCampus zu informieren.
Einschreibung zum Sommersemester per Post möglich
Wer sich in den nächsten Wochen zum Sommersemester 2020 an der Universität Bonn einschreiben möchte, kann dies auf schriftlichem Wege (per Post) tun. Ein persönliches Erscheinen im Studierendensekretariat ist nicht erforderlich. Die erforderlichen Dokumente können als Kopien eingereicht werden, die durch öffentlich-rechtliche Körperschaften beglaubigt wurden. Das Einschreibeformular und weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Studierendensekretariats.