12. Oktober 2022

Diskussion zu Grabsteinen aus Kinderarbeit Diskussion zu Grabsteinen aus Kinderarbeit

Institut für öffentliches Recht lädt am 23. November zu Symposium ein / Anmeldefrist 28. Oktober

Europäische Grabsteine kommen häufig aus Indien, wo in den Steinbrüchen Kinderarbeit weit verbreitet ist. Um zu verhindern, dass sich auf diese Weise gefertigte Grabsteine auf deutschen Friedhöfen wiederfinden, ist in den Friedhofs- und Bestattungsgesetzen der Bundesländer seit einigen Jahren die sogenannte ILO-Konvention 182 verankert. In einem Forschungsprojekt haben Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Universität Bonn die Umsetzung dieses Übereinkommens untersucht. Zum Abschluss des Projekts beleuchten die Forschenden die Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven – gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Das öffentliche Symposium findet am 23. November von 9 bis 16.30 Uhr in im Uni-Club, Konviktstraße 9 in Bonn, statt. Alle Interessierten können sich bis zum 28. Oktober per E-Mail anmelden an mitarbeiter.spranger@jura.uni-bonn.de.

Symbolbild
Symbolbild - Friedhof © COLOURBOX.de
Alle Bilder in Originalgröße herunterladen Alle Rechte vorbehalten.

Ziel des ILO-Übereinkommens 182 ist es, die Verwendung von Grabsteinen, Grabeinfassungen und sonstigen Elementen der Bestattungskultur zu verhindern, die unter Verletzung der Konvention produziert worden sind. Die Gesetze ermächtigen die Friedhofsträger, entsprechende Verbotsklauseln in ihre Friedhofssatzungen aufzunehmen, oder statuieren originär solche Verbote.

„Parallel hierzu hat sich eine reichhaltige Rechtsprechungstätigkeit entfaltet, die nicht nur die allgemeine Zulässigkeit der entsprechenden Satzungsklauseln, sondern vor allem auch die Frage betrifft, welchen Voraussetzungen hinreichend klar formulierte Verbote zu genügen haben“, sagt Projektleiter Prof. Dr. Tade M. Spranger vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn. Dabei zeige sich zunehmend eine eklatante Kluft zwischen dem politisch mit Nachdruck Gewollten einerseits und den in der Praxis auftretenden Vollzugsmängeln andererseits. In dem durch die FUNUS-Stiftung geförderten Projekt untersuchten Tade Spranger und seine Kolleginnen und Kollegen die Gesetzeslage in den 16 Landesgesetzen und identifizierten mögliche Verbesserungsvorschläge. Darüber hinaus widmeten sie sich der praktischen Umsetzung der Regelungen.

Im Symposium zum Projektabschluss werden unter anderem Laura Much (UNICEF), Christoph Keldenich (Aeternitas), Prof. Dr. Walter Eberlei (Hochschule Düsseldorf), Benjamin Pütter (Autor), Prof. Dr. Tade Spranger (Universität Bonn) und Charlotte Noack (Universität Bonn) sprechen.

Das Gesamtprogramm:

09:00 bis 09:15 Uhr: Begrüßung

09:15 bis 10:00 Uhr: „Kinderarbeit – ein vielschichtiges Problem“, Laura Much (UNICEF Deutschland)

10:00 bis 10:45 Uhr: „Die Erstellung von Länderlisten als Empfehlung für die Politik“, Prof. Walter Eberlei (Hochschule Düsseldorf)

11:15 bis 12:00 Uhr: „Zum Regelungsansatz der Friedhofs- und Bestattungsgesetze — Bestand und Kritik“, Prof. Tade Spranger (Universität Bonn)

13:00 bis 13:45 Uhr: „Praxisbericht — Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen, Benjamin Pütter (Autor und Kinderarbeitsexperte)

13:45 bis 14:30 Uhr: „Zur Vollzugssituation in den Bundesländern“, Charlotte Noack (Universität Bonn)

15:00 bis 15:45 Uhr: „Satzungsberatung für Friedhofsträger im Bereich Kinderarbeit“, Christoph Keldenich (Aeternitas e.V.)

15:45 bis 16:15 Uhr: Panel und Verabschiedung

Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger
- Abteilung Europarecht -
Institut für Öffentliches Recht
Universität Bonn
Tel.: +49 (0)228 73 7943
E-Mail: mitarbeiter.spranger@jura.uni-bonn.de

Wird geladen