08. Oktober 2020

Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis Rheinisches Institut für Notarrecht wird weitere fünf Jahre gefördert

Rheinisches Institut für Notarrecht wird weitere fünf Jahre gefördert

Die Zukunft des an der Universität Bonn angesiedelten Rheinischen Instituts für Notarrecht ist für weitere fünf Jahre gesichert. Die Universität Bonn und die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V. haben ihre Kooperationsvereinbarung zur Förderung des 2005 gegründeten Instituts verlängert.

Auf dem Dach des Hauptgebäudes...
Auf dem Dach des Hauptgebäudes... - symbolisieren sechs Figuren aus den 1920er Jahren die Wissenschaftsgegenstände Geschichte, Heilkunde, Philosophie, Glaube, Natur - und Recht. © Foto: Volker Lannert/Uni Bonn
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Das Rheinische Institut hat sich in den 15 Jahren seines Bestehens zu einer wichtigen Anlaufstelle für Notare an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis entwickelt. Es ist eines von nur sechs notarrechtlichen Instituten in ganz Deutschland. Das Institut widmet sich der Erforschung von Fragen auf den Rechtsgebieten, die für das Notariat und die Gestaltung von Verträgen bedeutsam sind, einschließlich der Rechtsgeschichte des Notariats. Es organisiert Lehrveranstaltungen mit notarspezifischen Fragestellungen, richtet Fachsymposien aus und fördert einschlägige Forschungsprojekte. Die hieraus resultierenden Erkenntnisse stehen Wissenschaft und Praxis gleichermaßen zur Verfügung.

Eine Besonderheit innerhalb der Universität Bonn ist die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis, die personell durch einen Beirat aus dem Berufsstand des Notariats sichergestellt wird. Vertreten sind darin auch die Universitäten Köln und Mainz, mit denen das Bonner Institut einen engen Austausch pflegt, etwa bei der Erforschung des „Rheinischen Notariats“, einem Alleinstellungsmerkmal des Instituts. Dadurch zeichnet sich das Bonner Institut durch einen regionalen Bezug zum Rheinland und den damit einhergehenden Besonderheiten des Notarwesens aus.

Terminhinweis

Die Verlängerung wird mit einer Festveranstaltung am Donnerstag, 12. November, im Hörsaal D des Juridicums, Adenauerallee 24-42, gefeiert werden. Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, wird die Festrede zum Thema „Überlegungen zur Zukunft des Rechtsinformationssystems in Deutschland“ halten. Dabei steht die Digitalisierung des Zugangs zu juristischen Informationen im Mittelpunkt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.jura.uni-bonn.de/rheinisches-institut-fuer-notarrecht/aktuelles/


Kontakt für die Medien:

Rheinisches Institut für Notarrecht
Prof. Dr. Mathias Schmoeckel, geschäftsführender Vorstand
E-Mail: notarrecht@uni-bonn.de

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