Die Unterschriften von Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Hoch, Rektor der Universität Bonn, und Bernhard Conzen, dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, sind getrocknet, und damit ist das mittlerweile 18. An-Institut der Universität gegründet. Sogenannte An-Institute sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, die das wissenschaftliche Spektrum der Universität mit ihren Expertisen ergänzen und vom Rektorat als an der Universität Bonn anerkannte Institute geführt werden.
„Durch die Gründung als An-Institut der Universität Bonn wird die Kooperation mit den Fakultäten der Universität gestärkt und verstetigt – insbesondere mit der Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen sowie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und dem gemeinsam angebotenen interfakultären Masterstudiengang Naturschutz und Landschaftsökologie“, erläutert Bernhard Conzen den Gründungsgedanken.
Nutzen für die gesamte Region
„Wir freuen uns über dieses neue An-Institut, das einen Schwerpunkt darauf legt, unsere Kulturlandschaft zu erforschen und zu bewahren. Damit stärken wir als Exzellenzuniversität erneut eine strategische Partnerschaft, die nicht nur für die beteiligten Einrichtungen von hohem Nutzen ist, sondern auch der gesamten Region unmittelbar zugutekommt“, betont Rektor Michael Hoch.
Seit der Gründung der gemeinnützigen Naturschutzstiftung 2003 mit Hauptsitz in Bonn sind die Themen Forschung und Entwicklung integraler Bestandteil ihrer Arbeit. Das anhaltende Wachstum dieses Arbeitsfeldes, verbunden mit dem Wunsch, die Tätigkeit in Forschung und Lehre zu stärken, wird nun im „Institut für Kulturlandschaftsforschung“ gebündelt. Das Institut versteht sich als Brückenbauer zwischen akademischer Theorie, politischen Vorgaben und Diskussionen auf der einen sowie Planung, Organisation und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen auf der anderen Seite. Es füllt damit eine bestehende Lücke, indem es wissenschaftsbezogene und gleichzeitig praxisnahe Kenntnisse zum kooperativen Naturschutz erarbeitet und diese für wichtige Akteure aufbereitet und zur Verfügung stellt – etwa Fachverwaltungen und -behörden, Landnutzende aus Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Naturschutzorganisationen sowie Eigentümer*innen und Besitzer*innen von Flächen in den Kulturlandschaften.