Ende 2022 haben Bund und Länder die Energiepreispauschale in Höhe von 200 EUR für Studierende mit dem Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende auf den Weg gebracht. Nun kann die Auszahlung des Betrags beantragt werden.
Das Studierendensekretariat hat die notwendigen Daten für Studierende, die die Energiepreispauschale beantragen wollen, im Studienservice (https://www.studienservice.uni-bonn.de) zum Abruf bereitgestellt. Eine Informationsmail wurde heute Vormittag an alle betroffenen Studierenden versandt.
Weitere Informationen zur Pauschale und wie man sie beantragt findet man auf der Internetseite www.uni-bonn.de/energiepreispauschale.