Im vergangenen Jahr waren öffentlich Vorwürfe gegen die Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Guérot erhoben worden, sie habe sich während ihrer Dienstzeit an der Universität Bonn fremdes geistiges Eigentum angeeignet, ohne dies als solches kenntlich zu machen.
Die zuständigen Gremien der Universität haben den Sachverhalt geprüft und sehen ihn – bezogen auf den Veröffentlichungszeitraum seit dem Eintritt in die Universität Bonn im September 2021 und auf eine frühere Veröffentlichung, die für die Berufung von Relevanz war – als erwiesen an.
Dem von Frau Prof. Dr. Guérot unter anderem vorgetragene Einwand, dass es sich bei den relevanten Publikationen nicht um wissenschaftliche Veröffentlichungen handele, sind die zuständigen Gremien nicht gefolgt. Das Rektorat hat daraufhin die gebotenen arbeitsrechtlichen Schritte eingeleitet.
Der Ombudsman für Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Universität hatte die Angelegenheit geprüft und, da ein Anfangsverdacht erkennbar gewesen war, an die zuständige Kommission übergeben. Deren Untersuchung bestätigte nun die Vorwürfe.