Das heißt konkret: Alle Studierenden, die sich zum Wintersemester 2022/23 zurückmelden, müssen sich um nichts kümmern. Der Sozialbeitrag für das Sommersemester 2022 wird hierfür angepasst, so dass ein Guthaben entsteht, das auf die Zahlung des Sozialbeitrags für das Wintersemester angerechnet wird. Im Zuge des Rückmeldehinweises weist das Studierendensekretariat auf den individuellen im Studienservice einsehbaren Sozialbeitrag für das Wintersemester 2022/23 hin.
Studierende, die sich zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren, erhalten den Betrag automatisch erstattet. Wer sich zum Wintersemester nicht mehr rückmeldet und dann „von Amts wegen“ exmatrikuliert wird, erhält den Betrag auf Antrag erstattet. Die genaue Form des Antrags wird noch festgelegt. Aktuelle Informationen dazu gibt es auf der Homepage des AStA (https://www.asta-bonn.de/Hauptseite) und seinen Social-Media-Accounts.
Die beim Studiticket eingeräumte Mitnahmeregelung, also dass nach 19 Uhr und am Wochenende eine weitere Person mitfahren darf, bleibt jedoch weiterhin regional. Darauf weist der AStA auf seiner Homepage hin.