Update: Studentische Wahl zum Senat muss wiederholt werden
Bei den noch bis Donnerstag laufenden studentischen Gremienwahlen ist es zu einem Formfehler gekommen, der jedoch ausschließlich die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats betrifft. Schon jetzt steht daher fest, dass diese Wahl wiederholt werden muss. Alle übrigen derzeit laufenden Wahlen sind nicht betroffen.
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Ursprüngliche Meldung
Die Gremienwahlen und die Wahlen zum Bonner Studierendenparlament haben begonnen. Während die Studierendenschaft traditionell in dieser Zeit an den Urnen wählt, die an vielen Standorten in Bonn zu finden sind, bekommen alle Mitarbeitenden, darunter Hochschullehrende, für die Gremienwahlen Wahlunterlagen zugesendet.
Die Studierenden wählen unter anderem die 43 Mitglieder des Bonner Studierendenparlaments. Unter wahlen.uni-bonn.de sind alle Informationen über die SP-Wahl zusammengefasst. Neben der Wahlzeitung präsentieren sich die kandidierenden Listen mit Zielen und Vorstellungen.
Die Wahl des Studierendenparlamentes ist eine einzigartige Gelegenheit, aktiv am demokratischen Prozess der Universität Bonn teilzunehmen. Hier werden diejenigen gewählt, die die Interessen der Studierenden vertreten und sich für eine verbesserte Studienqualität, mehr Engagement und eine lebendige Campusgemeinschaft einsetzen wollen.
Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Verfassten Studierendenschaft. Es umfasst 43 Sitze und wählt unter anderem den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), die Vertretung der Studierenden. Darüber hinaus setzt das SP eine Reihe von Ausschüssen ein, um Themen zu behandeln zu können sowie Anträge für das SP vorzubereiten.
Zusammen mit der SP-Wahl finden die Wahlen der studentischen Gremienmitglieder im Senat, im Wahlgremium der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und den Fakultätsräten statt. Außerdem wird die Besetzung der Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte gewählt.
Gremien- und Studierendenparlaments: Was wird gewählt?
Vom 15. bis 18. Januar 2024 wählen alle wahlberechtigten Hochschullehrer*innen, Mitarbeiter*innen und Studierenden ihre Vertretenden in den Universitären Gremien. Gewählt werden die Mitglieder
- des Senats,
- der Fakultätsräte,
- des Vorstands des BZL,
- des Wahlgremiums der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen,
- und die Studierenden auch die Mitglieder der Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.
Weitere Informationen zur Studierendenparlamentswahl finden Sie auf der zentralen Info-Seite wahlen.uni-bonn.de.
Informationen für Mitarbeitende zur Gremienwahl gibt es zudem auf Confluence.
FAQ
Wie wird gewählt?
Während die Studierenden an der Urne wählen, erhält das Personal Briefwahlunterlagen. Die Studierenden können außerdem an der vom Wahlausschuss des Studierendenparlaments organisierten SP-Wahl teilnehmen.
Was wird beim Senat gewählt?
Der Senat ist ein zentrales Gremium auf Universitätsebene, in dem alle Mitgliedergruppen der Universität vertreten sind. Er besteht aus 23 Mitgliedern mit einer Amtszeit von zwei Jahren (studentische Mitglieder: ein Jahr). Zu seinen Aufgaben gehören die Erlassung und Änderung von Hochschulordnungen, Stellungnahmen zu Entwicklungsplänen und Verträgen, Mitwirkung bei der Wahl von Rektoratsmitgliedern sowie Empfehlungen zu Forschung, Kunst, Lehre und Studium. Grundlage ist § 22 Hochschulgesetz NRW i. V. m. §§ 13, 14 der Grundordnung der Universität Bonn.
Wie wird die zentrale Gleichstellungsbeauftragte gewählt?
Das Wahlgremium besteht ausschließlich aus weiblichen Mitgliedern und wird von den weiblichen Mitgliedern der Universität gewählt. Es besteht aus 12 Mitgliedern mit einer Amtszeit von vier Jahren (studentische Mitglieder: ein Jahr). Das Gremium wählt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen, die sich um die Belange der Gleichstellung an der Universität Bonn kümmern. Grundlage ist § 24 Hochschulgesetz NRW i. V. m. § 21 der Grundordnung der Universität Bonn.
Was ist der Fakultätsrat an der Universität Bonn?
Jede der sieben Fakultäten hat einen eigenen Fakultätsrat, ein zentrales Gremium auf Fakultätsebene. Hier sind alle Mitgliedergruppen vertreten, und die Amtszeit beträgt zwei Jahre (studentische Mitglieder: ein Jahr). Aufgaben umfassen die Beschlussfassung über Fakultätsordnungen, Mitwirkung an Berufungsvorschlägen und die Wahl der Dekanin bzw. des Dekans. Grundlage ist § 27 u. § 28 Hochschulgesetz NRW i. V. m. § 25 der Grundordnung der Universität Bonn
Was macht der Vorstand des Bonner Zentrums für Lehrerbildung (BZL)?
Das BZL ist eine eigenständige Organisationseinheit der Universität Bonn. Der Vorstand besteht aus Vertretern aller Mitgliedergruppen mit einer Amtszeit von zwei Jahren (studentische Mitglieder: ein Jahr). Aufgaben umfassen die Beschlussfassung zur BZL-Ordnung, Finanzplanung, Rechenschaftsbericht und die Bestellung des Geschäftsführers. Grundlage ist § 30 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW i. V. m. § 2 Abs. 2 der Grundordnung der Universität Bonn u. § 5 der Ordnung des BZL der Universität Bonn.
Was ist die Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte?
Diese Stelle vertritt die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften und besteht aus acht Mitgliedern. Die Wahl erfolgt ausschließlich unter den Studierenden für eine Amtszeit von einem Jahr. Die Mitglieder setzen sich für die Interessen der studentischen Hilfskräfte an der Universität Bonn ein. Grundlage ist § 46a Abs. 1 Hochschulgesetz NRW i. V. m. § 32 der Grundordnung der Universität Bonn.
Wie wird das Studierendenparlament gewählt?
Zu wählen sind die 43 Mitglieder des Studierendenparlaments der Universität Bonn. Gewählt wird
nach personalisiertem Verhältniswahlrecht. Die Verteilung der Sitze auf die kandidierenden Listen
erfolgt nach dem Wahlverfahren Sainte-Laguë/Schepers. Innerhalb der Listen werden die Sitze entsprechend der für die Kandidierenden abgegebenen Stimmen verteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Reihenfolge der Kandidaturen aus der Listenbewerbung. Weitere Infos unter wahlen.uni-bonn.de