Die Universität Bonn hat ein Spendenkonto für die kurzfristige finanzielle Unterstützung von Universitätsmitglieder eingerichtet, die von der Flutkatastrophe betroffenen sind:
IBAN: DE02 3705 0198 1935 9473 31
Sparkasse Köln Bonn, BIC: COLSDE33XXX
Stichwort: „Wir helfen“
Die hier eingehenden Spenden werden so schnell und unbürokratisch wie möglich an bedürftige Universitätsmitglieder verteilt. Dabei wird das Rektorat von einem Gremium beraten, in dem alle Statusgruppen der Universität vertreten sind. Je mehr Spenden eingehen, desto mehr Hilfe kann geleistet werden.
Zuwendungsberechtigt sind sowohl Beschäftigte als auch Studierende. Formlose Anträge auf Berücksichtigung können ab sofort unter Angabe von Kontaktdaten und einer Bankverbindung gestellt werden (per E-Mail an unibonnhilft@verwaltung.uni-bonn.de).
Als lohnsteuerabzugsfähiger Spendennachweis kann in beliebiger Höhe der Überweisungsträger beim Finanzamt vorgelegt werden. Eine separate Spendenbescheinigung wird nicht ausgestellt.
Beschäftigte der Universität haben darüber hinaus die Möglichkeit, eine Spende direkt von ihrem Lohn abziehen zu lassen. Die Sozialabgaben reduzieren sich dadurch entsprechend, so dass keine Spendenbescheinigung mehr beim Finanzamt vorgelegt werden muss/kann. Wenn Sie einen Betrag Ihres Arbeitslohnes spenden möchten, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung, unibonnhilft@verwaltung.uni-bonn.de.