Mit Stichtag 27. April 2020 haben Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer eine Maskenpflicht für den ÖPNV und im Einzelhandel eingeführt.
Auch in anderen Lebensbereichen leistet die Mund-Nasen-Bedeckung einen Beitrag zum Infektionsschutz, vor allem da, wo ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen Personen nicht immer sicher und durchgehend eingehalten werden kann. Die Universitätsleitung ruft daher alle Universitätsangehörigen auf, sich Mund-Nase-Bedeckungen für den persönlichen Bedarf zu besorgen.
Wissenswertes zum Thema einschließlich Nähanleitungen hat die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz der Universität hat zusammengestellt: https://www.uni-bonn.de/die-universitaet/informationen-zum-coronavirus/wissenswertes-zum-thema-201emund-nase-bedeckung201c