FAQ - Fragen und Antworten
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Deutschlandstipendiengrogramm an der Universität Bonn.
Deutschlandstipendium
Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Zulassung oder Immatrikulation an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Bewerben können sich:
- alle Studierenden, die einen Abschluss (Bachelor, Master, Staatsexamen, Kirchliches Examen, Magisterexamen) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn anstreben und immatrikuliert sind,
- alle Abiturient*innen sowie Studieninteressierte, die demnächst ein Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn aufnehmen möchten.
Eine Bewerbung ist nicht zulässig:
- bei Überschreitung der Regelstudienzeit, eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus ist auf Antrag möglich,
- bei Erhalt einer leistungsorientierten Förderung von mehr als 30 Euro/Monat,
- bei der Promotion.
Ja, auch im Rahmen eines Zweitstudiums ist eine Förderung möglich.
Nein, es ist keine Altersgrenze festgelegt.
Ja! Voraussetzung ist die Zulassung oder Immatrikulation an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zum Förderstart. Der Zulassungsbescheid kann auch nach Bewerbungsende per E-Mail nachgereicht werden.
Nein, eine Promotion kann leider nicht gefördert werden.
Für eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus muss ein Antrag gestellt werden. Eine Förderung über die Regelstudienzeit ist grundsätzlich nur für ein Semester möglich und wird durch die Bonner Universitätsstiftung geprüft. Ihr Antrag muss innerhalb der Bewerbungsfrist in Ihrer Bewerbung auf dem Bewerbungsserver hochgeladen werden. Unvollständige und nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Über den Antrag entscheidet die Auswahlkommission der Bonner Universitätsstiftung.
- sehr gute Schul-/ oder Studienleistungen,
- außerschulisches/außeruniversitäres soziales Engagement.
Das Stipendium beläuft sich monatlich auf eine Auszahlungssumme von 300 Euro (3.600 Euro pro Jahr, hälftig finanziert durch Fördernde und den Bund).
Die Förderung durch das Deutschlandstipendium beginnt zum Wintersemester (01.10.), sofern eine Immatrikulationsbescheinigung vorliegt.
Die Förderung durch das Deutschlandstipendium endet zum 30.09. des Folgejahres. Eine erneute Bewerbung ist möglich.
Zudem endet das Stipendium mit Ablauf des Monats, in dem der/die Stipendiat*in
- die Hochschulausbildung erfolgreich beendet hat; dies ist der Fall, wenn das Gesamtergebnis des erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts dem/der Stipendiat*in bekannt gegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde,
- das Studium abgebrochen hat,
- die Fachrichtung gewechselt hat oder
- exmatrikuliert wird.
Sollte einer dieser Punkt auf Sie zutreffen, informieren Sie bitte umgehend die Geschäftsstelle der Bonner Universitätsstiftung (deutschlandstipendium@uni-bonn.de).
Die Förderung kann unter bestimmten Umständen fortgeführt werden. Folgende Kriterien müssen dazu erfüllt werden:
- Der Masterstudiengang muss fachlich auf den Bachelorstudiengang aufbauen.
- Der Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang muss in einem pausenlosen Übergang erfolgen (ohne Wartesemester oder Exmatrikulation). Zudem darf der Abschluss des Bachelorstudiums frühestens im Januar des Förderjahres erfolgen.
- Die Leistungen der Stipendiat*innen müssen erneut überprüft werden. Die Leistungen müssen mindestens denen entsprechen, die zum Bewerbungszeitraum erbracht wurden und im Auswahlverfahren als förderungswürdig eingestuft wurden.
Sollte dieser Fall auf Sie zutreffen, informieren Sie bitte umgehend die Geschäftsstelle der Bonner Universitätsstiftung (deutschlandstipendium@uni-bonn.de).
Bei gleichbleibend herausragenden Leistungen kann, nach erneuter Bewerbung, eine Verlängerung gewährt werden.
Eine Förderung durch das Deutschlandstipendienprogramm erfolgt maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden (vgl. § 7 Abs. 1 StipG).
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Studierende, die über eine andere Fördereinrichtung eine finanzielle Unterstützung bzw. ein leistungs- oder begabungsbezogenes Stipendium erhalten, sich nicht bewerben dürfen.
Ausgenommen hiervon sind die leistungsunabhängigen Erasmus-Stipendien und Büchergeld-Stipendien in Höhe von bis zu 30 Euro/Monat.
Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium erhalten Sie unter „wichtige Downloads“.
Ja, der gleichzeitige Erhalt ist möglich.
Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit, wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.
Es ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Im Falle einer Förderung benötigen wir frühzeitig eine Information über die Praktikumsvorhaben bei einer gleichzeitigen Beurlaubung.
Pflichtpraktika:
Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen.
Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind. Sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden.
Sonstige Praktika:
Lässt sich ein/eine Stipendiat*in für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt und der Bewilligungszeitraum verlängert sich nicht.
Bei einem Hochschulwechsel in dieselbe Fachrichtung wird ein Übergangssemester gewährt, d. h. das Stipendium wird ein Semester lang fortgezahlt. Dies gibt dem Studierenden die Möglichkeit, sich an der neuen Hochschule um ein Deutschlandstipendium zu bewerben.
Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Verlängerung des Stipendiums.
Das Stipendium wird einkommensunabhängig vergeben.
Ja, jeder/jede Stipendiat*in wird einem Fördernden zugeordnet.
Nein, direkte Verpflichtungen gibt es keine. Bei der feierlichen Urkundenverleihung wird es ein Treffen mit dem/der jeweiligen Fördernden geben. Ein Erscheinen zu dieser Veranstaltung wird ausdrücklich begrüßt, um den Austausch zwischen Fördernden und Hochschule zu fördern und eine Ausweitung des Stipendienprogramms zu gewährleisten.
Bitte informieren Sie umgehend die Geschäftsstelle der Bonner Universitätsstiftung (deutschlandstipendium@uni-bonn.de), damit Bescheide und Zahlungen korrekt ankommen!
Die FAQ-Seite des BMBF zum Deutschlandstipendium bietet umfangreiche Informationen zu allen allgemeinen Themen.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2024/25 startet am 22. April 2024.
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2024/25 endet am 22. Mai 2024.
Alle für eine Bewerbung erforderlichen Dokumente müssen auf dem Bewerbungsserver hochgeladen werden.
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden!
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden!
Pflicht:
- Teilnahmeerklärung (auf dem Bewerbungsserver zu finden)
- Motivationsschreiben (eine Anleitung zum Motivationsschreiben finden Sie in den FAQs)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Hochschulzugangsberechtigung
- Vollständige Leistungsübersicht über das bisherige Studium (Auszug aus BASIS; Entfällt bei Studienbewerber*innen)
Pflicht - sofern vorhanden:
- Zeugnisse (Ausbildung, Beruf)
- Immatrikulationsbescheinigung (falls bereits vorhanden, ansonsten nach Studienbeginn nachzureichen – vorher erfolgt keine Auszahlung!)
Freiwillige Ergänzung:
- Zeugnisse und Bescheinigungen über Praktika und Nebenjobs
- Bescheinigungen über ehrenamtliches/gesellschaftliches Engagement, besondere Fähigkeiten, Auszeichnungen, Preise, Auslandsaufenthalte, etc. (nur bescheinigtes Engagement kann gewertet werden)
- Antrag auf Förderung über die Regelstudienzeit hinaus (s. wichtige Downloads)
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden!
Pflicht:
- Teilnahmeerklärung (auf dem Bewerbungsserver zu finden)
- Motivationsschreiben (eine Anleitung zum Motivationsschreiben finden Sie in den FAQs)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Hochschulzugangsberechtigung
- Vollständige Leistungsübersicht über das bisherige Studium (Auszug aus BASIS)
Sofern sich Ihre Angaben geändert haben oder Sie Ihre Unterlagen ergänzen möchten:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse (Ausbildung, Beruf)
- Zeugnisse und Bescheinigungen über Praktika und Nebenjobs
- Bescheinigungen über ehrenamtliches/gesellschaftliches Engagement, besondere Fähigkeiten,
- Auszeichnungen, Preise, Auslandsaufenthalte, etc. (nur bescheinigtes Engagement kann gewertet werden)
- Antrag auf Förderung über die Regelstudienzeit hinaus (s. wichtige Downloads)
Abiturient*innen, denen das Abiturzeugnis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, können ausschließlich das Abiturzeugnis bis zum 12. Juli 2024 per E-Mail nachreichen. Alle weiteren Unterlagen müssen vorab eingereicht werden. Sollten Sie Ihr Abiturzeugnis erst nach dem 12. Juli 2024 erhalten, nehmen Sie bitte vor dem Bewerbungsende per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Ja! Sie müssen sich auch unbedingt während des Bewerbungszeitraums bewerben. Eine Bewerbung nach Ende des Bewerbungszeitraums ist nicht mehr möglich. Im Falle einer Förderung erfolgt eine Auszahlung allerdings erst, nachdem Sie uns Ihrer Immatrikulationsbescheinigung per E-Mail zugesendet haben.
Bei ausländischen Zeugnissen und Leistungsübersichten gilt, dass ersichtlich sein muss, wie die Note einzuordnen ist. Auf dem Zeugnis oder der Leistungsübersicht muss also entweder ein Notenspiegel mit abgedruckt sein, oder es muss eine offizielle Umrechnungstabelle dem Zeugnis oder der Leistungsübersicht beigelegt werden. Selbstverständlich können Sie auch eine offizielle Übersetzung des Zeugnisses oder der Leistungsübersicht einreichen, diese ist aber nicht zwingend notwendig.
Online-Bewerbung
Mit Ihren Zugangsdaten zum Bewerbungsserver können Sie während der gesamten Bewerbungsphase jederzeit auf Ihre Bewerbung zugreifen, um Änderungen vorzunehmen und weitere Anlagen hochzuladen.
Die Anzahl der möglichen Anlagen für Zeugnisse sowie Bescheinigungen von Praktika, Nebenjobs und ehrenamtlichen Engagement ist aus technischen Gründen auf 15 Dateien sowie einer Gesamtgröße von max. 20MB beschränkt. Sie können aber mehrere Dokumente (z. B. mehrere Zeugnisse) in einer PDF Datei zusammenfügen.
Alle Dokumente müssen als PDF-Datei hochgeladen werden.
Ja, eine elektronische Unterschrift ist möglich.
Das Motivationsschreiben sollte die Länge einer DIN A4 Seite, Schriftgröße 11, nicht überschreiten. Weitere Formvorgaben gibt es nicht. Sofern Sie eine Adresszeile einfügen, darf die DIN A4 Seite um diese Zeilen erweitert werden.
Leitfragen
Motivationsschreiben bei Neubewerbung
- Warum bewerben Sie sich um ein Deutschlandstipendium?
- Warum glauben Sie, dass das Deutschlandstipendium bezogen auf Ihre akademischen bzw. beruflichen Zielsetzungen besonders geeignet ist?
- Was sind Ihre beruflichen und/oder akademischen Ziele?
- Sind Sie sozial/gesellschaftlich/ehrenamtlich engagiert und inwiefern?
- Haben Sie bereits während der Schulzeit bzw. im Studium Preise oder Auszeichnungen erhalten, die in Bezug zu Ihrem gewählten Studiengang stehen?
- Gegebenenfalls: Wie hat sich Ihr Werdegang bislang gestaltet, gab es besondere biografische „Hürden“, die Sie überwunden haben?
Motivationsschreiben für Verlängerungsanträge
- Warum bewerben Sie sich um eine Verlängerung Ihres bestehenden Stipendiums?
- Was sind Ihre akademischen Ziele?
- Was sind Ihre beruflichen Ziele?
- Sind Sie sozial/gesellschaftlich/ehrenamtlich engagiert und inwiefern?
- Haben Sie das Engagement auch während Ihrer Förderung durch das Deutschlandstipendium fortgesetzt?
- Haben Sie bereits während der Schulzeit bzw. im Studium Preise oder Auszeichnungen erhalten, die in Bezug zu Ihrem gewählten Studiengang stehen?
- Werden Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen?
"Laut § 1 (2) StipG ist eine Förderung Studierender von Verwaltungsfachhochschulen nicht möglich, sofern diese Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhalten." Als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft der Universität Bonn kreuzen Sie bitte "Nein" an.
Bitte tragen Sie hier die Semesterzahl ein, welche Sie zum Zeitpunkt der angestrebten Förderung (Wintersemester) insgesamt an deutschen Hochschulen studiert haben (Hochschulsemester).
Hochschulsemester umfassen die gesamte Studienzeit einschließlich dem Berichtssemester mit Urlaubs- und Praxissemestern an
- deutschen Hochschulen bei Studiengängen, in die kein Auslandsstudium integriert ist
- deutschen und ausländischen Hochschulen, sofern die Einschreibung an einer deutschen Hochschule bei einem Auslandsaufenthalt fortbesteht.
Bitte tragen Sie hier die Fachsemesterzahl ein, welche Sie zum Zeitpunkt der angestrebten Förderung (Wintersemester) im angegebenen Studiengang studiert haben.
Fachsemester umfassen die im Studiengang verbrachten Semester (einschl. des Berichtssemesters). Soweit von der Hochschule bereits anerkannt, zählen auch die angerechneten Fachsemester mit, die
- im Rahmen des jetzigen Studiums im Ausland verbracht wurden und
- aus möglicherweise anderen Studien- oder Ausbildungsgängen im In- und Ausland stammen und in diesem Studiengang anerkannt werden.
Die valucon apps GmbH speichert Ihre personenbezogenen Daten als Betreiber des DSTIP Bewerbungsservers im Auftrag der Hochschule. Ihre Unterauftragnehmer zur Serverbereitstellung ist die T-Systems International GmbH. Daneben haben folgende Personengruppen Einsicht in Ihre Bewerbungsunterlagen:
- Mitarbeiter*innen der Bonner Universitätsstiftung
- Mitglieder der Auswahljury der Fakultäten
- Gremienmitglieder der Bonner Universitätsstiftung, die die Priorisierung der Fakultäten prüfen und dem Vorstandsvorsitzenden eine Empfehlung aussprechen.
Alle Personengruppen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Auswahl geeigneter Bewerber*innen sowie zur Durchführung des Deutschlandstipendiums erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, die in der o.g. Aufzählung nicht genannt wurden, findet nicht statt.
Nach der Bewerbung - so gehts weiter
Die Bonner Universitätsstiftung prüft die Bewerbungen auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend gehen alle Bewerbungen zur Beurteilung und Bewertung an die Fakultäten der Bewerber*innen. Die Fakultäten prüfen die eingegangenen Bewerbungen und sprechen der Auswahlkommission, die aus Gremienmitgliedern der Bonner Universitätsstiftung besteht, Empfehlungen aus. Nach einer erneuten Prüfung stellt die Auswahlkommission dem Vorstandsvorsitzenden Kandidat*innen vor, welcher dann abschließend die Vergabe der Stipendien bestätigt.
Die Bewerber*innen werden über die Ergebnisse schriftlich informiert.
Die Bonner Universitätsstiftung führt keine Auswahlgespräche durch.
Die Bekanntgabe über die Bewilligung oder Ablehnung eines Stipendiums erfolgt voraussichtlich Mitte bis Ende September 2024. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens ab.