Aktueller Hinweis
Die Beratung erfolgt vertraulich und lösungsorientiert per Email, Telefon, (Zoom-)Video oder auch in Präsenz.
Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende, die aufgrund einer Behinderung bzw. einer chronisch-somatischen, neurodivergenten, psychischen Erkrankung und/oder einer Teilleistungsstörung im Studium beeinträchtigt sind, finden Beratung und Hilfestellung bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Für wen ist die Beratung?
- Sind Sie längerfristig gesundheitlich beeinträchtigt, z. B. aufgrund einer chronischen, neurodivergenten oder psychischen Erkrankung (Morbus Crohn, Multiple Sklerose, Depression, PTBS, Autismus-Spektrum-Störung o. ä.), einer Teilleistungsstörung (z. B. Dyskalkulie, Legastenie) oder einer (Schwer-)Behinderung?
- Und fragen Sie sich, ob und wie Sie Studium und Gesundheit unter einen Hut bekommen?
- Oder gab es krankheitsbedingt bereits in der Vergangenheit erschwerende Auswirkungen bzw. Probleme und wüssten Sie gerne, welche Kompensationsmöglichkeiten es im Studium gibt?
- Benötigen Sie einen Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen?
Kontakt aufnehmen
Wenn Sie mindestens eine dieser Fragen mit „Ja“ oder „Vielleicht“ beantworten können und gerne nähere Informationen dazu erhalten möchten, dann stehe ich Ihnen als „Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung“ gerne beratend zur Seite und unterstütze Sie bei Ihren Anliegen! Die Beratung erfolgt vertraulich und lösungsorientiert mit dem Ziel eines selbstbestimmten und erfolgreichen Studiums – mit oder gerade trotz Behinderung bzw. chronischer Erkrankung! Schicken Sie mir einfach eine E-Mail und Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung. Möchten Sie Ihre Fragen lieber telefonisch klären, dann geben Sie in Ihrer E-Mail bitte Ihre Telefonnummer und Erreichbarkeit an; ich rufe Sie dann gerne an.
31.444
Studierende
24%
mit gesundheitlicher Beeinträchtigung
16%
mit studienerschwerenden Auswirkungen
Quelle: Studierendenstatistik Uni Bonn | 22. Sozialerhebung des DSW
01.
Gesundheitlich beeinträchtigt?
Erfahrungsgemäß empfinden sich nicht alle Menschen mit einer längerfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigung als „behindert“ und bemühen sich – teils mit großem Kraft- und Energieaufwand – ihr Leben so „normal“ wie möglich zu bewältigen. Sie versuchen nicht aufzufallen und scheuen sich, Hilfs- oder Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen – evtl. auch aus Sorge vor Ausgrenzung oder negativen Konsequenzen. Das kann zwar auch zum Erfolg führen, aber meist macht man es sich damit viel schwerer als unbedingt nötig, belastet sich zusätzlich und verzichtet auf Möglichkeiten und Rechte, die einem eigentlich zustehen.
02.
Erkrankungen akzeptieren
Denn auch chronische oder psychische Erkrankungen, Teilleistungsstörungen wie Legasthenie/Dyskalkulie oder andere längerfristige Beeinträchtigungen sind Formen von Behinderungen und wirken sich nicht weniger stark im Studium aus als Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen – aber eben anders. Das zu erkennen und in den Konsequenzen anzuerkennen ist für Lehrende, Beratende sowie für Mitstudierende oft nicht einfach – für Sie selbst vielleicht auch nicht.
03.
Offizielle Anerkennung
„Behinderung“ bedeutet im Studium auch viel mehr als die „Amtlich anerkannte Schwerbehinderung“ im arbeitsrechtlichen Sinne. Die Anerkennung bzw. der Besitz eines Schwerbehindertenausweises kann für die Beantragung von Unterstützungsmaßnahmen im Studium daher zwar hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.
04.
Informationen erhalten
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen daher einen ersten Überblick zu ausgewählten Themenbereichen verschaffen.
Orientierung vor dem Studium
Studieninteressierte mit gesundheitlicher Beeinträchtigung können sich schon vor Aufnahme des Studiums über die Vergaberegeln und mögliche Sonderanträge informieren, die es bei der Bewerbung für einen Studienplatz gibt.
Beratung im Studium
Studierende, die aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen körperlichen und/oder psychischen Erkrankung im Studium beeinträchtigt sind, finden Beratung und Hilfestellung bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (kurz: Behindertenbeauftragte).
Nachteilsausgleiche
Wo Barrieren eine selbstbestimmte Teilhabe am Studium verhindern, müssen individuelle Nachteilsausgleiche für chancengleiche Studienbedingungen sorgen.
Rechtlicher Rahmen, Definitionen
Inklusion passiert nicht in einem rechtsfreien Raum. Die rechtlichen Grundlagen bieten Orientierung dafür, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Rechten Inklusion möglich ist.
Spezifische Angebote
Um Sie bestmöglich im Rahmen Ihres Studiums an der Universität Bonn zu unterstützen, finden Sie nachfolgend weitere Antworten und Angebote zu spezifischen Fragestellungen und Bedarfen.
Informationsmaterial
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in vielen PDF-Dokumenten.
Beurlaubung
Ein „Urlaubssemester“ ist aus den unterschiedlichsten Gründen möglich und insbesondere bei längerer Erkrankung empfehlenswert, wenn deshalb keine Lehrveranstaltungen besucht werden können und die Erkrankung die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert.
Kontakt
Marion Becker
53012 Bonn
Kontakt
Termin nach Vereinbarung.