Orientierung vor dem Studium

Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können sich schon vor Aufnahme des Studiums über die Vergaberegeln und mögliche Sonderanträge informieren, die es bei der Bewerbung für einen Studienplatz gibt.


Allgemeine Informationen 

Bewerbungsverfahren bei hochschulstart.de

Die Vergaberegeln in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie im Dialogorientierten Serviceverfahren (beides auf hochschulstart.de) und deren Auswirkungen auf die Teilhabe behinderter oder chronisch kranker Studienbewerber*innen finden Sie in der FAQ-Liste der IBS (Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerkes).

Bewerbungsguide der Universität Bonn

Die Bewerbung zum Studium an der Universität Bonn erfolgt online. Der Bewerbungsguide der Universität Bonn leitet Sie Schritt für Schritt zum passenden Bewerbungsverfahren. Wer aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Sonderantrag stellen möchte, markiert das entsprechende Feld im Online-Antrag. Die dazu gehörigen Nachweise werden möglichst zeitgleich - spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist - in Papierform beim Studierendensekretariat eingereicht. 

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.


Sonderanträge

Häufig ergeben sich während der Schulzeit Benachteiligungen, die schlechtere Abiturnoten und längere Schulzeiten zur Folge haben können. Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Studienplatzbewerbung einen Sonderantrag stellen. Dabei orientieren sich alle Zulassungsverfahren an den Vorgaben bzw. Kriterien von „hochschulstart“ (Stiftung für Hochschulzulassung > Bewerbersupport). Bei der Prüfung dieser Sonderanträge werden sehr strenge Maßstäbe angelegt, aber in begründeten Einzelfällen ist eine Verbesserung der Zulassungschancen möglich durch folgende Anträge:

Verbesserung der Durchschnittsnote

Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen. Diese Umstände dürfen von Ihnen nicht selbst zu vertreten sein.

Härtefall

Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die ggf. Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern.

Weitere Bewerbungsanliegen

Die Bewerbung zu den Masterstudiengängen erfolgt direkt über den jeweiligen Fachbereich; bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die jeweilige Fachstudienberatung.


Kontakt

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