Wann, wo und was studiert?

Nachweis von Studienzeiten

Ihr Studium an der Universität Bonn können Sie Behörden oder Institutionen gegenüber mit den nachfolgenden Belegen nachweisen

Aktuelle Studienbescheinigung

Über Studienservice Uni Bonn können Sie sich unter Ihrer persönlichen Nutzerkennung für das jeweils aktuelle Semester Studienbescheinigungen selber ausdrucken. Diese gelten auch für BAföG, Kindergeld und Krankenkasse.

Die Bescheinigungen sind verifizierbar und können so von anerkennenden Stellen auf ihre Echtheit geprüft werden.

Eine Bescheinigung über die gesamte Studienzeit zur Vorlage bei der Gesetzlichen Rentenversicherung können Sie beim Studierendensekretariat beantragen.

Sollte Ihre Studienzeit vor dem WS1994/95 liegen, so stellen Sie den Antrag bitte beim Universitäts-Archiv3.

Sollten Sie bereits exmatrikuliert sein, und keinen Zugang mehr zum Studienportal haben, können Sie eine Bescheinigung über die gesamte Studienzeit inkl. Angabe der Studiengänge beim Studierendensekretariat beantragen.

Sollte Ihre Studienzeit vor dem WS 1994/95 liegen, so stellen Sie den Antrag bitte beim Universitäts-Archiv233.


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