Dienstleistende
Bewerber*innen, die während eines Dienstes einen Studienplatz erhalten, können diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen. Für diese Bewerber*innen gibt es einen Anspruch auf erneute Auswahl, wenn sie sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende erneut bewerben. Innerhalb einer Vorabquote werden sie dann bevorzugt ausgewählt.
Wichtiger Hinweis
Die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Fächer ist vor Beginn oder während eines Dienstes dringend zu empfehlen.
Einen Anspruch auf erneute Auswahl haben Bewerber*innen nur, wenn sie tatsächlich zu Beginn oder während eines Dienstes im beantragten Studiengang eine Zulassung erhalten hatten. Ist ein Studienfach zu Beginn des Dienstes zulassungsfrei, gilt bei Einführung einer Zulassungsbeschränkung ebenfalls der Anspruch auf bevorzugte Auswahl.
Als Dienst gilt
- ein freiwilliger Wehrdienst, ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie entsprechende Dienste im Ausland
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein Europäischer
- Freiwilligendienst, ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst, ein
- Bundesfreiwilligendienst von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
- Teilnahme an den Förderprogrammen "Weltwärts" und "Kulturweit" von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
- ein mindestens zweijähriger Dienst in der Entwicklungshilfe
- eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Bei internationalen Bewerber*innen der EU/EWR und Bildungsinländern wird ein in Deutschland oder im Ausland geleisteter Dienst berücksichtigt, sofern er einem deutschen Dienst gleichwertig ist.
Bei Deutschen, die gleichzeitig eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, wird auch ein im Ausland geleisteter Dienst berücksichtigt, sofern er einem deutschen Dienst gleichwertig ist.