Gasthörer*innen
Interessent*innen, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen und nicht als Studierende eingeschrieben sind, können als Gasthörer*innen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet die jeweils verantwortliche Lehrkraft. Gasthörer*innen sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen; sie können lediglich eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Wie werde ich Gasthörer*in?
Der Gasthörer*innenantrag kann postalisch an das Studierendensekretariat gesendet werden. Für die Zulassung als Gasthörer*in ist ein Beitrag in Höhe von 100,- € an die Universität Bonn zu überweisen:
IBAN: DE08370501980000057695 (Sparkasse Köln-Bonn)
BIC: COLSDE33XXX
Der Einzahlungsbeleg ist dem Antrag beizufügen. Der Gasthörer*innenantrag soll möglichst für das Sommersemester in den Monaten April bis Mai und für das Wintersemester von Oktober bis November im Studierendensekretariat eingereicht werden.
Wenn Sie den durch das Studierendensekretariat abgestempelten Gasthörerschein zurückerhalten haben, wenden Sie sich damit bitte an das Hochschulrechenzentrum.