Minderjährige

Wenn Sie bei Ihrer Bewerbung und/oder bei der Einschreibung für Ihr Studium noch minderjährig sind, gibt es einige Punkte zu beachten.

Wichtiger Hinweis:

Diese Informationen gelten nur für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (nicht für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie!)

Bewerbung

Falls Sie zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sein werden, Ihre Hauptwohnnung bei Ihren Eltern haben und diese in Kreisen oder kreisfreien Städten wohnen, die dem Studienort Bonn zugeordnet sind, können Sie – sofern keine Zulassung in anderen Quoten möglich war –  im Rahmen einer Sonderquote für Minderjährige bevorzugt zum Studium zugelassen werden. Details regelt die Vergabeverordnung NRW.

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© Volker Lannert
Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Volker Lannert

Einschreibung

Minderjährige erlangen mit der Einschreibung die Befugnis, im Rahmen ihres Studiums alle verwaltungsrechtlichen Handlungen vorzunehmen; dies gilt auch für die Nutzung von Medien und Angeboten der Hochschule. Für die Einschreibung ist eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter notwendig.


Kontakt

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