Parallelstudium/ Doppelstudium
An der Universität Bonn kann gleichzeitig zum ersten Studiengang ein zweiter Studiengang aufgenommen werden, sofern nur einer der beiden Studiengänge in dem Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, für das man sich einschreiben möchte. Dies gilt sowohl für die Kombination aus zwei grundständigen Studiengängen als auch aus zwei weiterführenden Studiengängen. In beiden Studiengängen kann ein Abschluss erworben werden.
Beachten Sie bitte, dass ein Studiengang so konzipiert ist, dass man in der Regel ausreichend gefordert wird. Zwei Studiengänge gleichzeitig zu studieren bedeutet doppelten Arbeitsaufwand. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, zwei Studiengänge zu studieren, ist eine sorgfältige Organisation und Planung im Vorfeld und während des Studiums empfehlenswert. Eine Kontaktaufnahme mit den betreffenden Fachstudienberatungen ist u. a. zur zeitlichen Abstimmung sehr sinnvoll. Eine Beratung in der Zentralen Studienberatung kann ebenfalls hilfreich sein.
Detailinformationen
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss die Bewerbung wie bei einem Erststudium erfolgen. Dabei ist nur zu beachten, dass man in der Bewerbung den bestehenden Studierendenstatus angibt. Bitte nutzen Sie unseren Bewerbungsguide.
Informationen zur Einschreibung in einen weiteren Studiengang finden Sie auf dieser Website.
Es entstehen bei einem Parallelstudium/ Doppelstudium keine Mehrkosten.
Bei einem Parallelstudium ist immer ein Studiengang bzw. das Erreichen des Studienziels eines Studiengangs die Referenz für die Förderung. Fängt man beide Studiengänge gleichzeitig an, erhält man die Förderung entsprechend der Länge bzw. Regelstudienzeit des Referenzstudiengangs, auch wenn man für den anderen Studiengang länger brauchen sollte.
Beginnt man innerhalb der ersten beiden Fachsemester (z. B. 2. Fachsemester Physik) ein Parallelstudium (z. B. Neustart in Biologie), könnte das als Fachwechsel angesehen werden und der Referenzstudiengang kann gewechselt werden (von Physik zu Biologie; über die Länge des neu begonnenen Biologiestudiums). Auch wenn das Parallelstudium für die Uni keinen Fachwechsel darstellt, kann das u. U. für das Amt für Ausbildungsförderung der Fall sein. Die Orientierung liegt hier auf der Immatrikulationsbescheinigung, die eingereicht wird.
Das Vorgehen und die Anerkennung müssen immer für den Einzelfall und entsprechend der vorliegenden Unterlagen geprüft werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Amt für Ausbildungsförderung.