Studienplatztausch
Im Rahmen der Studienplatzvergabe von hochschulstart.de, bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Human- und Zahnmedizin, Pharmazie) kommt es nicht selten zu unerwünschten Ortszuweisungen. Neben einer regulären Bewerbung für ein höheres Fachsemester (ab dem zweiten Semester) können Sie dann versuchen, durch einen Studienplatztausch einen Platz an Ihrer Wunschhochschule zu erhalten.
01.
Voraussetzungen
In der Regel wird von den Universitäten ein Tausch vorgenommen, wenn sich die Tauschpartner im gleichen höheren Fachsemester befinden ("Semestergleichheit") und wenn sie nach ordnungsgemäßem Studium etwa den gleichen Leistungsstand ("Scheingleichheit") nachweisen können. In Zweifelsfällen sollte immer eine persönliche Rückfrage bei den Studierendensekretariaten der beteiligten Hochschulen erfolgen. Ein Studienplatztausch zum Einschreibungssemester selbst ist nicht möglich, sondern nur zu einem Folgesemester.
Ein Studienplatztausch mit Studierenden von Hochschulen, die Modell- oder Reformstudiengänge anbieten, ist nicht möglich.
Ausnahmen können im Einzelfall gemacht werden, wenn es sich um einen Tausch zum 1. klinischen Semester handelt.
02.
Wie gehe ich vor?
Sofern Sie einen Studienplatztausch im Studiengang Zahnmedizin planen, so müssen Sie sich zunächst an das Sekretariat des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wenden und klären, ob ein Tausch im Einzelfall praktikabel ist und befürwortet werden kann. Gleiches gilt, wenn Sie einen Studienplatztausch in der Medizin (Vorklinik und Klinik) vornehmen möchten. Hier wenden Sie sich bitte zunächst an das Studiendekanat der Medizin. Auch bei einem Tausch im Studienfach Pharmazie benötigen Sie die Zustimmung durch die Fachberatung Pharmazie.
Hinweis
Wenn alle Beteiligten die Tauscherklärung unterzeichnet haben, muss sich der Tauschpartner, der die Hochschule verlässt, zunächst exmatrikulieren, bevor der andere Tauschpartner eingeschrieben werden kann. In diesem Zusammenhang ist es in der Regel sinnvoll, die Exmatrikulation des einen und die Immatrikulation des anderen gemeinsam bzw. zeitgleich zu beantragen.