Bewerbungsfristen
Für alle Studienfächer der Universität Bonn gibt es spezielle Bewerbungsfristen. Je nach Studienfach können diese variieren. Welche Bewerbungsfrist für Ihr Studienfach gilt, können Sie bei grundständigen Studienfächern (Bachelor, Staatsexamen, Theologische Abschlüsse) anhand der Zulassungsbeschränkung erkennen. Bei weiterführenden Studienfächern haben Sie zum Teil individuelle Regelungen, die Sie auf den Webseiten der Studienfächer finden. Sollten Sie aus dem Nicht-EU/EWR-Ausland kommen und deutschen Bewerber*innen nicht anderweitig gleichgestellt sein nicht zugerechnet werden, gelten in der Regel andere Fristen für Sie.
Alle weiteren Semestertermine und den Akademischen Kalender finden Sie auf dieser Webseite.
Grundständige Studiengänge mit Orts-NC
Bachelor, Staatsexamen, Theologische Abschlüsse der Universität Bonn
Wintersemester
Bewerbungsfristen
- Online-Bewerbung ab Anfang Juni bis zum 15. Juli für alle Bewerber*innen (einschließlich Altabiturient*innen)
- Bekanntgabe der Ergebnisse ab Ende Juli im Bewerbungsportal
Einschreibefristen
- Die Einschreibungsfristen für das jeweilige Wintersemester werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt
Sommersemester
Bewerbungsfristen
- Online-Bewerbung ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar für alle Bewerber*innen (einschließlich Altabiturient*innen)
- Bekanntgabe der Ergebnisse ab Ende Januar im Bewerbungsportal
Einschreibefristen
- Die Einschreibungsfristen für das jeweilige Sommersemester werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt
Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie
Zentrales Vergabeverfahren (ZV) von hochschulstart.de
Wintersemester
Bewerbungsfristen
- Die Bewerbungsfristen für das entsprechende Wintersemester entnehmen Sie bitte den Seiten von hochschulstart.de
Einschreibefristen
- Die Einschreibungsfrist für Studienplätze im zentralen Vergabeverfahren (ZV) wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Die Frist beträgt sechs Werktage.
Sommersemester
Bewerbungsfristen
- Bitte beachten: Für Human- und Zahnmedizin ist eine Bewerbung an der Universität Bonn nur zum Wintersemester möglich!
- Bewerbungsfrist für Pharmazie: 15. Januar
Einschreibefristen
- Die Einschreibungsfrist für Studienplätze im zentralen Vergabeverfahren (ZV) wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Die Frist beträgt sechs Werktage.
Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
Bachelor, Staatsexamen, Theologische Abschlüsse der Universität Bonn
Wintersemester
Einschreibungsfristen
- Für zulassungsfreie Studienfächer ist nur eine Online-Einschreibung notwendig. Eine Bewerbung muss nicht erfolgen, da genügend Studienplätze vorhanden sind.
- Die Online-Einschreibung startet Anfang Juni und ist bis zum 30. September möglich. Bitte beachten Sie, dass dies auch der letztmögliche Termin für den Upload der notwendigen Dokumente ist.
Sommersemester
Einschreibungsfristen
- Für zulassungsfreie Studienfächer ist nur eine Online-Einschreibung notwendig. Eine Bewerbung muss nicht erfolgen, da genügend Studienplätze vorhanden sind.
- Die Online-Einschreibung startet Anfang Dezember und ist bis zum 31. März möglich. Bitte beachten Sie, dass dies auch der letztmögliche Termin für den Upload der notwendigen Dokumente ist.
Höhere Fachsemester
Wintersemester
Bewerbungsfristen
- ab Anfang Juni bis zum 15. September
- Weitere Informationen auf der Website für Höhere Fachsemester/ Quereinstieg
Einschreibefristen
-
Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.
Sommersemester
Bewerbungsfristen
- ab Anfang Dezember bis zum 15. März
- Weitere Informationen auf der Website für Höhere Fachsemester/ Quereinstieg
Einschreibefristen
- Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.
Masterstudiengänge
Wintersemester
Bewerbungsfristen
- Die Bewerbungsfristen für die weiterführenden Studiengänge sind nicht einheitlich geregelt. Sie finden diese in den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen der Masterstudiengänge.
Einschreibefristen
-
Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.
Sommersemester
Bewerbungsfristen
- Die Bewerbungsfristen für die weiterführenden Studiengänge sind nicht einheitlich geregelt. Sie finden diese in den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen der Masterstudiengänge.
Einschreibefristen
-
Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.
Promotionsstudiengänge
Wintersemester
Einschreibungsfristen
Einschreibungen sind ab Anfang Juni bis zum 31. März möglich.
Sommersemester
Einschreibungsfristen
Einschreibungen sind ab Anfang Dezember bis zum 30. September möglich.
Studium ohne Abitur
Für in der beruflichen Bildung Qualifizierte. Weitere Informationen auf der Website Studium ohne Abitur.
Wintersemester
- 1. April
- 1. Juli
- 1. April
- 1. Juli
- 1. Juli
Sommersemester
- 1. Oktober
- 1. Januar
- 1. Oktober
- 1. Januar
- 1. Januar
Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht-EU/EWR-Land
Wintersemester
Bewerbungsfristen
- Bewerbung ab Anfang Juni bis zum 15. Juli für alle zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Fächer!
- Bekanntgabe der Ergebnisse ab Anfang August im Bewerbungsportal
Einschreibefristen
- Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.
Sommersemester
Bewerbungsfristen
- Bewerbung ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar für alle zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Fächer!
- Bekanntgabe der Ergebnisse ab Anfang Februar im Bewerbungsportal
Einschreibefristen
- Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.
Erstsemester wollen "Neues Wissen, lange Nächte, neue Freunde!"
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