Andere Bewerbungsverfahren

Gleichgestellte internationale Bewerber*innen

Deutschen gleichgestellte internationale Bewerber*innen müssen andere Bewerbungsverfahren durchlaufen als andere internationale Bewerber*innen. Nachfolgend haben wir Ihnen die entsprechenden Gruppen den deutschen Bewerber*innen gleichgestellte sind aufgelistet.

01.

Bildungsinländer*innen

Internationale Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben.

02.

Bewerber*innen aus der EU/dem EWR

Bewerber*innen aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und Angehörige aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen).

03.

Ehepartner*in/Elternteil aus der EU/dem EWR

In Deutschland wohnende Bewerber*innen, die selbst nicht Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sind, deren Familienangehörige (Ehepartner*in, Elternteil) aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind.

04.

Nicht-EU-Bewerber*innen mit HZB aus der EU/dem EWR

Nicht-EU-Bewerber*innen, die die Hochschulzugangsberechtigung eines EU-/EWR-Staates erworben haben (gilt nicht für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie).

Wichtige Hinweise für die Gruppen 2, 3 und 4

  • Gleichgestellte internationale Studienbewerber*innen müssen im Vorfeld Ihrer Bewerbung klären, ob ihr im Ausland erworbenes Zeugnis in Deutschland zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt. Ausführliche Informationen über die Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise finden Sie unter anabin.kmk.org.
  • Bewerber*innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung die den deutschen Bewerber*innen aber gleichgestellte sind, müssen ihre Zeugnisse in amtlich beglaubigter Form einreichen. Liegen diese nicht in englischer oder französischer Sprache vor, müssen zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.
  • Für die Aufnahme eines Studiums müssen internationale Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, ausreichende  Deutschkenntnisse nachweisen.
Wird geladen