Kosten
Die Universität Bonn ist eine öffentliche Hochschule, daher gibt es keine Studiengebühren; die Bewerbung für einen Studienplatz ist ebenfalls kostenlos. Alle Studierenden entrichten jedoch einmal im Semester einen Sozialbeitrag, welcher von Vertreter*innen der Studierenden demokratisch beschlossen wird. Hinzu können noch individuelle Lebenshaltungskosten für Miete, Ernährung, Telefon/Internet, Lernmittel, Freizeit usw. kommen.
Sozialbeitrag
Studierende der Universität Bonn müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag entrichten, welcher von Vertreter*innen der Studierenden demokratisch beschlossen wird. Mehr als die Hälfte des Sozialbeitrags dient zur Finanzierung des Semester- und NRW-Tickets. Etwa ein Drittel geht an das Studierendenwerk, das sich beispielsweise an der Unterhaltung der Mensen beteiligt, Wohnraum für die Studierenden bereitstellt oder die Ausbildungsförderung organisiert. Kleinere Beträge fließen in die studentische Selbstverwaltung (AStA), die Fachschaften und den Hochschulsport. Außerdem werden studentische Sozialeinrichtungen und Hilfsfonds unterstützt.
SoSe 24 | WiSe 24/25 | |
SUMME pro Semester (Halbjahr) | 298,06€ | 313,16 |
studentische Selbstverwaltung | 14,00 € | 14,00 € |
studentische Sozialeinrichtungen | 0,50 € | 0,50 € |
Zuweisung an die Fachschaften | 2,75 € | 2,25 € |
Hilfsfonds (Unterstützung in Not geratener Studierender) | 0,01 € | 0,01 € |
Studierendensport | 0,80 € | 1,50 € |
Kulturticket | 3,00 € | 3,00 € |
Deutschlandsemesterticket | 176,40 € | 176,40€ |
Sonderkonto zur Erstattung des Mobilitätsbeitrags | 0,60 € | 0,50 |
Beitrag zum Studierendenwerk | 100,00 € | 115,00 |
In sozialen Härtefällen kann der Sozialbeitrag2 teilweise erlassen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Beitragsordnung der Studierendenschaft (siehe unten Rechtliches)3 und auf den Seiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA)24. Dort finden Sie auch die zuständige Ansprechperson. Da der Sozialbeitrag im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung erhoben wird, kann das Studierendensekretariat hierzu keine Auskünfte erteilen.
Im Falle einer Beurlaubung wegen Krankheit oder Auslandsaufenthalt kann sich der Studierendenbeitrag ebenfalls reduzieren.
Bei Zweit- und Gasthörern sowie Weiterbildungsstudierende werden abweichende Beiträge32 erhoben.
Weitere Beiträge
Beurlaubung
der ermäßigte Sozialbeitrag für Beurlaubungen zum Wintersemester 2024/2025 beträgt 21,26 € .
Zweit- und Gasthörer*innen
- "Kleine" Zweithörerschaft, beträgt pro Semester 100,00 €
- "Große" Zweithörerschaft, ein Sozialbeitrag muss nicht gezahlt werden.
- Gasthörer*innen:
der allgemeine Beitrag beträgt pro Semester 100,00 €
Weiterbildungsstudierende
zahlen einen Sozialbeitrag in Höhe von 115,00 €. Sofern proaktiv eine Mitgliedschaft in der Studierendenschaft beantragt wurde, beträgt die Sozialbeitragshöhe abweichend 136,26 €. Bitte kontaktieren Sie in Zweifelsfällen die Studiengangskoordinator*innen.
§ Rechtliches §
Beitragsordnung der Studierendenschaft vom 8.9.2016 (PDF)44
- 26. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 7.8.2017 (PDF)55
- 27. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 17.08.2018 (PDF)66
- 28. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 06.03.2019 (PDF)77
- 29. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 14.06.2019 (PDF)88
- 30. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 15.04.2020 (PDF)99
- 31. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 13.09.2020 (PDF)1010
- 32. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 26.01.2021 (PDF)11
- 33. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 03.08.2021 (PDF)
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Lebenshaltungskosten
Neben dem Sozialbeitrag fallen in der Regel auch Lebenshaltungskosten an, die bei der Studienfinanzierung berücksichtigt werden müssen. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten betragen pro Monat:
Miete | 410 € |
Ernährung | 198 € |
Kleidung | 46 € |
Fahrtkosten (Auto) | 89 € |
Gesundheitsausgaben | 100 € |
Kommunikation | 31 € |
Freizeit | 65 € |
Lernmittel | 31 € |
Studienfinanzierung und -förderung
Die Frage „Wie finanziere ich mein Studium?“ ist eine wichtige und manchmal auch entscheidende Frage. Bisweilen stellt die Finanzierung des Studiums eine erhebliche Herausforderung dar. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es neben der oder alternativ zur finanziellen Unterstützung durch die Eltern?
BAföG
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendewerks Bonn informiert und berät Sie bei der BAföG-Antragstellung.
Stipendien
Begabte und sozial engagierte Studierenden können über Stipendien von einer finanziellen und ideellen Förderung im Studium zu profitieren.
Kredite
Zur Finanzierung des Studiums kann auch ein Kredit aufgenommen werden. Bildungs- und Studienkredite bieten dabei flexible Raten zu günstige Konditionen.
Jobs
Die Universität Bonn als Arbeitgeberin sucht regelmäßig nach Beschäftigten in vielfältigen Bereichen. In unserem Jobportal finden Sie außerdem Stellenangebote anderer Einrichtungen und Unternehmen.