NC-Werte und Zulassungsverfahren
Je nach Studienplatzangebot und Nachfrage kann es sein, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur nach erfolgreicher Studienplatzbewerbung möglich.
Ob Ihr Wunschstudiengang aktuell einer Zulassungsbeschränkung unterliegt und welches Bewerbungsverfahren angewendet wird, können Sie in unserem Studienangebot nachschauen. Unabhängig von einer Zulassungsbeschränkung nutzen Sie bitte unseren Bewerbungsguide, um sich für Ihren Wunschstudiengang zu bewerben bzw. zu registrieren.
Zulassungsverfahren
Die nachfolgenden Zulassungsverfahren für grundständige Studienfächer gelten für alle EU/EWR-Bürger*innen und Personen, die ihnen gleichgestellt sind (→ Bewerbungsverfahren Nicht-EU/EWR).
Örtliche Zulassungsbeschränkung (Orts-NC)
Die Studienplätze in Studienfächern, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (Orts-NC) unterliegen, werden nach Abzug von Vorabquoten (u.a. für ausländische Studienbewerber*innen) in folgenden Quoten vergeben:
- 20% der Studienplätze nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Abiturbestenquote)
- 80% der Studienplätze durch ein Auswahlverfahren der Hochschule (AdH).
Im Rahmen des AdHs werden an der Universität Bonn weitere 20% der Studienplätze ebenfalls nur nach dem Ergebnis der HZB (AdH Leistung) vergeben. Die übrigen Plätze werden nach dem Ergebnis der HZB sowie einer Wartezeit (AdH Leistung und Wartezeit) von insgesamt max. sieben Semestern vergeben. Hierfür werden Ranglisten gebildet, in denen ein Maximalwert von 100 Punkten erreicht werden kann. Die Fächer können die Wartezeit durch andere angemessene Auswahlkriterien ersetzen oder ergänzen (z.B. Studierfähigkeitstests, berufliche Vorqualifizierung), sofern sie dies in einer studiengangspezifischen Ordnung bestimmen.
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) - Leistung und Wartezeit
Umrechnung Abiturnote
Abiturnote = Punkte
1,0 = 70
1,1 = 66,7
1,2 = 64,4
1,3 = 62,1
1,4 = 59,8
1,5 = 57,5
1,6 = 55,2
1,7 = 52,9
1,8 = 50,6
1,9 = 48,3
Weitere Noten...
2,0 = 46
2,1 = 43,7
2,2 = 41,4
2,3 = 39,1
2,4 = 36,8
2,5 = 34,5
2,6 = 32,2
2,7 = 29,9
2,8 = 27,6
2,9 = 25,3
3,0 = 23
3,1 = 20,7
3,2 = 18,4
3,3 = 16,1
3,4 = 13,8
3,5 = 11,5
3,6 = 9,2
3,7 = 6,9
3,8 = 4,6
3,9 = 2,3
4,0 = 0
Umrechnung Wartezeit
Wartesemester = Punkte
7 = 30
6 = 25,5
5 = 21
4 = 16,5
3 = 12
2 = 7,5
1 = 3,0
0 = 0
Was bedeutet Wartezeit?
Wartezeit ist die Zeit nach Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur), in der Sie sich nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben haben. Pro Halbjahr bekommen Sie automatisch 1 Semester Wartezeit angerechnet.
Beispiel: Studienplatzbewerbung zum 15.7.2023:
- Abitur in NRW am 1.7.2022: 2 Wartesemester
- Abitur in RLP am 1.3.2022: 3 Wartesemester.
Beispiel AdH Leistung und Wartezeit (60%)
- In unserem fiktiven Studiengang haben wir nach Abzug der Vorabquoten insgesamt 100 freie Studienplätze angenommen, 20 Studienplätze wurden in der Abiturbestenquote und weitere 20 Studienplätze in der AdH-Leistungsquote vergeben. Damit bleiben für das Punktesystem der AdH Leistung und Wartezeit 60 Studienplätze übrig.
- An 60. Stelle (also dem letzten Studienplatz dieser Quote) kann nun abgelesen werden, welcher Punktwert erreicht werden musste, um in diesem Vergabeverfahren einen Studienplatz zu erhalten.
- Haben mehrere Bewerber*innen den gleichen Punktwert (=„Ranggleichheit“), so wird ein abgeleisteter Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ) berücksichtigt und diese Person vorrangig ausgewählt. Bei weiterhin gleichen Rangwerten entscheidet letztendlich das Los.
Bewerbungsnr. | Punktwert | Dienst |
Bewerber*in 1 | 77,5 | - |
Bewerber*in 2 | 66,7 | Dienst |
Bewerber*in 3 | 62,8 | Dienst |
[...] | [...] | [...] |
Bewerber*in 60 | 53,6 | Dienst |
Bewerber*in 61 | 53,6 | - |
Beispieltabelle: Auswahl in der AdH Leistung und Wartezeit
Beispiel Abiturbestenquote (20%) und AdH Leistung (20%)
Innerhalb dieser Quoten erfolgt die Auswahl der Bewerber*innen nach dem Ergebnis der HZB, also der Abiturdurchschnittsnote oder einem (länderspezifischen) Äquivalent. Wir nehmen an, dass es in einem fiktiven Studiengang insgesamt 100 Studienplätze gibt. Es stehen für die „Abiturbesten“ also 40 Studienplätze zur Verfügung:
- Alle Bewerbungen werden in einer Rangliste der Abiturdurchschnittsnote nach sortiert
- An 40. Stelle der Rangliste (also der letzte Studienplatz), kann jetzt der Auswahlgrenzwert (NC-Wert) für dieses Vergabeverfahren abgelesen werden.
Haben mehrere Bewerber*innen die gleiche Abiturdurchschnittsnote (=„Ranggleichheit“), so wird ein abgeleisteter Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ) berücksichtigt und diese Person vorrangig ausgewählt. Bei weiterhin gleichen Rangwerten entscheidet letztendlich das Los.
Bewerbungsnr. | Ø Note | Dienst |
Bewerber*in 1 | Note 1,0 | Dienst |
Bewerber*in 2 | Note 1,1 | - |
Bewerber*in 3 | Note 1,3 | - |
[...] | [...] | [...] |
Bewerber*in 40 | Note 2,1 | Dienst |
Bewerber*in 41 | Note 2,1 |
Beispieltabelle: Auswahl in der Abiturbestenquote und AdH Leistung
Rechtliches
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen.
Bewerbungswege
Bei Studienfächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung gibt es zwei unterschiedliche Bewerbungswege.
01.
Orts-NC (DoSV)
Die Bewerber*innen registrieren sich zunächst auf der
Website von hochschulstart.de. Die Bewerbung selbst führen sie anschließend im Bewerbungssystem der Universität Bonn durch. Zum Bewerbungssystem gelangen die Bewerber*innen nach der Registrierung und Auswahl des Studiengangs auf hochschulstart.de automatisch. Das DoSV besteht aus mehreren Phasen, in denen insgesamt bis zu 12 Bewerbungen abgegeben und priorisiert werden müssen. In den einzelnen Phasen werden Zulassungsangebote ausgesprochen, die angenommen werden können.
02.
Orts-NC (Uni Bonn)
Die Bewerbung erfolgt direkt über das hochschuleigene Bewerbungssystem der Universität Bonn.
NC-Werte
In den nachfolgenden Tabellen sehen Sie die NC-Werte (Grenzwerte) der vergangenen Zulassungsverfahren. Diese können nur als Richtwerte dienen, da die Grenzwerte sich jedes Semester verändern. Sie haben wenig Aussagekraft für noch kommende Bewerbungsverfahren. Wie die Punktzahlen (Wert aus Abiturnote und Wartezeit) berechnet werden, erklären wir im Abschnitt "Auswahlverfahren der Hochschule".
Bundesweite Zulassungsbeschränkung
Die Bonner Studienfächer Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) der Stiftung für Hochschulzulassung. Im ZV gibt es drei Quoten, in denen die Bewerber*innen ausgewählt werden können, die Wartezeit wird dabei nicht mehr berücksichtigt:
30%
Abiturbestenquote
30% der Studienplätze werden – getrennt
nach Bundesländern – nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vergeben (Abiturbestenquote).
10%
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
10% der Studienplätze werden über die „Zusätzliche Eignungsquote“ (ZEQ) vergeben. Es werden ausschließlich notenunabhängige Auswahlkriterien angewandt, d.h. Schulnoten sind für die Auswahl in dieser Quote irrelevant. Neben fachspezifischen Eignungstests (z.B. TMS) werden zum Teil fachnahe Berufsausbildungen berücksichtigt.
60%
Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
60% werden durch ein Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Hier können neben dem Ergebnis der HZB
wiederum fachspezifische Eignungstests und fachnahe Berufsausbildungen, aber auch Einzelnoten des Abiturs berücksichtigt werden.
Wie wählt die Universität Bonn aus?
Studieneignungstests
Wir empfehlen allen Studieninteressierten den jeweiligen Studieneignungstest zu absolvieren, um die Zulassungschancen zu erhöhen. Alle Informationen zu den Studieneignungstests finden Sie auf folgenden Websites:
- Human- und Zahnmedizin:
Test für medizinische Studiengänge (TMS) - Pharmazie:
Pharmazie-Studieneignungstest (PhaST)
Rechtliches
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen.
Keine Zulassungsbeschränkung
Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung
Für einige Studienfächer gibt es keine Zulassungsbeschränkung, d.h. jeder Interessierte bekommt einen Studienplatz, sofern die Zugangsvoraussetzungen (bei manchen Studienfächern ist zusätzlich ein Eignungstest notwendig) erfüllt werden. Bei grundständigen Studiengängen entfällt daher eine vorherige Bewerbung. Vor der obligatorischen Einschreibung ist jedoch eine Online-Vorregistrierung erforderlich.